DDR-Schiessbefehl: Am 15. September 1961 gab es den ersten Erlass


IGFM, 13. August 2007

 

 

Über 100 Menschen wurden bei dem Versuch, in den freien Westen Deutschlands über die DDR-Grenze und die Mauer in Berlin zu gelangen, von Angehörigen der DDR-Grenztruppen erschossen.

Ehemalige Grenzsoldaten, die selbst geflohen waren oder nach Haft aus politischen Gründen freigekauft wurden, bestätigten der IGFM bereits in den achtziger Jahren unabhängig voneinander die Existenz des Schiessbefehls.

Erstmalig veröffentlichte die IGFM den Wortlaut des mündlich vorgetragenen Schiessbefehls für die Grenztruppen der NVA ("Befehl über die Gewährleistung der Sicherheit an der Westgrenze der DDR", Nr. 000464 vom 15. September 1961) in der Zeitschrift MENSCHENRECHTE, Nr. 2, März/April 1982.

Eine detaillierte Information über den Schiessbefehl veröffentlichte die IGFM in ihrer von ehemaligen politischen Gefangenen der DDR herausgegebenen Publikation "DDR-heute" in Nr. 18 von 1988.
(Seite im pdf-Format, 349 Kb)

 

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00