
Gemeinsam mit weiteren Organisationen richtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) einen Appell an die irakische Regierung anlässlich der drohenden Gesetzesänderung, demnach junge Mädchen bereits mit 9 Jahren verheiratet werden können. Foto: Pixabay
Appell gegen die „Legalisierung“ der Kinderehe
Geplante Gesetzesänderung im Irak gefährdet massiv die Rechte von Frauen und jungen Mädchen
Appellschreiben an den irakischen Staatspräsidenten, den Justizminister und den Botschafter




Ihre Exzellenz, Staatspräsident Dr. Abdul Latif Rashid,
Ihre Exzellenz, Justizminister Dr. Khaled Shwani,
Ihre Exzellenz, Botschafter Lukman Abdulraheem Al-Faily,
mit Bestürzung haben wir von dem Änderungsvorschlag zum Personenstandsgesetz Nr. 188 von 1959 erfahren. Die mögliche Herabstufung des gesetzlichen Mindestalters für die Ehe junger Mädchen von 15 auf neun Jahre stellt eine massive Verletzung der Frauen- und Kinderrechte dar.
Die irakische Regierung hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im Jahr 1994 dazu verpflichtet, die Rechte junger Mädchen zu achten und zu schützen. Sollte der Änderungsvorschlag verabschiedet werden, würden systematisch die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes verletzt. Auch widerspricht dies der Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen (Art. 3 Satz 2 UN-KRK).
Der Schutz junger Mädchen wird durch die Herabstufung des gesetzlichen Mindestalters für die Ehe massiv bedroht, denn die Kinderehe greift in die freie geistige und schulische, sowie die körperliche Entwicklung des Kindes ein (Art. 6 Satz 2 UN-KRK). Zu den schwerwiegendsten Folgen der Kinderheirat zählen Entwicklungsstörungen, frühe Schwangerschaften und Depressionen. Betroffene Mädchen haben nach der Hochzeit oft keinen Zugang mehr zu Bildungsmöglichkeiten und sind häufiger Gewalt ausgesetzt. Der Änderungsvorschlag steht entgegen der Verpflichtung der irakischen Regierung, junge Mädchen gemäß Art. 34 UN-KRK „vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen“. Mit der „Legalisierung“ einer Heirat ab neun Jahren wird sexuelle Gewalt legitimiert.
Die Untergrabung grundlegender Menschenrechte bedeutet einen Rückschritt für die gesamte irakische Zivilgesellschaft und gefährdet die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte. Ein Blick auf das Nachbarland Iran zeigt, wie die Herabstufung der Volljährigkeit iranischer Jungen und Mädchen im Jahr 1981 den Grundstein für die „Legalisierung“ der Kinderehe legte und die Verheiratung iranischer Jungen und Mädchen bis heute legitimiert. Die „Legalisierung“ der Kinderehe könnte langfristige Auswirkungen auf die wirtschaftliche und demografische Entwicklung des Landes mit sich ziehen, sowie das internationale Ansehen und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten negativ beeinträchtigen.
Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass dieser Kindesmissbrauch unter keinen Umständen legalisiert und geltendes Recht wird. Bitte setzen Sie sich gemäß Ihrer Verpflichtung gegenüber der UN-KRK dafür ein, die Rechte junger Mädchen zu achten und zu schützen.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.
Unterzeichnet:
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Iranische Liberale Frauen (ILF), Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV), Frauen für Freiheit e.V.