Über 100 Tage im Gefängnis

Teheran / Köln, 27. Januar 2021 – Zur weiterhin andauernden Inhaftierung der deutschen Staatsbürgerin Nahid Taghavi erklärt ihre Tochter Mariam Claren:
„Am 100. Tag der willkürlichen Inhaftierung meiner Mutter Nahid Taghavi, durften meine Onkel sie am 24. Januar 2021 besuchen – getrennt durch eine Scheibe und in Anwesenheit der Revolutionsgarde. Laut meinen Onkeln, geht es ihr den Umständen entsprechend gut.
Sie wird weiterhin in der Abteilung 2A im berüchtigten Evin-Gefängnis isoliert und die Gründe ihrer Verhaftung werden weiterhin nicht genannt. Der von uns ausgewählte Anwalt erhält keine Akteneinsicht.
Der zuständige Staatsanwalt teilte meinen Onkel mit, dass lediglich ausgesuchte Anwälte, denen die iranische Regierung vertraut, Akteneinsicht erhalten. Die Staatsanwaltschaft gibt somit die Verteidigung vor – somit ist keine Unabhängigkeit des Justizsystems gesichert. Die Akte meiner Mutter wird auch erst dann zu Gericht gebracht, wenn sie ihre Anklage annimmt. Ein Gerichtsverfahren hat somit keinen Wert, der Gefangene soll in monatelanger Isolationshaft und durch zermürbende Verhörmethoden gebrochen und zu einem Geständnis gezwungen werden. Unfaire Prozesse und willkürliche Haftstrafen sind das Ergebnis.
Ich fordere die deutsche Bundesregierung auf, sich dringend konsularischen Zugang zu beschaffen, die Umstände der Verhaftung meiner Mutter aufzuklären und ihre Freilassung zu erwirken!“
Die Tochter von Nahid Taghavi hatte täglich Kontakt mit ihrer Mutter per WhatsApp, bis diese auf einmal nicht mehr antwortete. Anschließend reisten zwei Brüder Nahids von Shiraz nach Teheran und fanden raus, dass ihre Schwester von iranischen Behörden aus ihrer Wohnung heraus verhaftet wurde.
Der Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Martin Lessenthin, kritisiert: „Im Iran gibt es keine Rechtsstaatlichkeit. Dazu passt, dass die Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses in der Gefangene isoliert werden, den Revolutionsgarden untersteht, die ihre Herrschaft als ‚Staat im Staat‘ ausüben. Dazu passt leider auch, dass nur ausgesuchte ‚Anwälte‘ Akteneinsicht erhalten und Anwälte, denen die Gefangenen vertrauen systematisch behindert werden. Wenn solchen Praktiken deutsche Staatsbürger im Iran zum Opfer fallen, darf die Bundesregierung nicht dazu schweigen!“
Vorstandssprecher der IGFM Martin Lessenthin.
Der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte, der eine politische Patenschaft für Nahid Taghavi übernommen hat, erklärt: „Durch die Akzeptanz ihrer Anklage müsste Frau Taghavi bereits eine Art Schuldeingeständnis abgeben, eine elementar unzumutbare Forderung, die dem Grundgedanken der Unschuldsvermutung zuwiderläuft. Auch das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und beklagter Person darf nicht durch vorbestimmte Anwälte gestört werden. Insbesondere scheint es im vorliegenden Fall zweifelhaft, dass damit die für den Grundsatz des fairen Verfahrens notwendige Waffengleichheit ausreichend sichergestellt ist. Die iranischen Behörden und die Verantwortlichen im Evin-Gefängnis verstoßen mit diesen beiden Forderungen klar gegen internationale Rechtsstandards wie zum Beispiel die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder den Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte, an die sich auch der Iran durch Unterschrift gebunden hat. Beide kodifizieren das Recht auf ein faires Verfahren unter Einhaltung von Prinzipien wie der Waffengleichheit und weiterer rechtsstaatlicher Anforderungen.“
Der politische Pate Prof. Heribert Hirte, MdB, setzt sich für Nahid Taghavi ein und hält Kontakt mit dem Auswärtigen Amt (AA).


