„Iran ist ein Unrechtsstaat“

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Regelmäßig erfährt die IGFM von unfairen Gerichtsverfahren vor Revolutionsgerichten, Isolationshaft, Folter von politischen Gefangenen und von Verhaftungen von Rechtsanwälten, die sich für unschuldig Inhaftierte einsetzen. Um politische Ziele durchzusetzen, schrecke das iranische Regime laut IGFM auch nicht davor zurück, westliche Staatsbürger als Faustpfand zu nutzen.

IGFM: Unfaire Gerichtsverfahren, Folter und deutsche Staatsbürger als Faustpfand

 

IGFM und Students Division von Lawyers without Borders laden zum Iran-Forum am 28. Juni 2022 in München

Frankfurt am Main/Teheran/München, 27. Juni 2022 – Dramatischer könnte die Lage nicht sein: Während der G7-Gipfel tagt und besonders im Zeichen des Ukraine-Krieges steht, weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) die internationale Gemeinschaft auf die anhaltenden grausamen Menschenrechtsverletzungen im Iran hin. Regelmäßig erfährt die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation von unfairen Gerichtsverfahren vor Revolutionsgerichten, Isolationshaft, Folter von politischen Gefangenen und von Verhaftungen von Rechtsanwälten, die sich für unschuldig Inhaftierte einsetzen. Um politische Ziele durchzusetzen, schrecke das iranische Regime laut IGFM auch nicht davor zurück, westliche Staatsbürger als Faustpfand zu nutzen und unter einem Vorwand zu hohen Haftstrafen zu verurteilen.

„Die Islamische Republik Iran ist ein Unrechtsstaat. Das herrschende Mullah-Regime duldet keine Rechtsstaatlichkeit. Anwälte, die sich für ihre Mandanten einsetzen, werden selbst Opfer von Verfolgung und zu politischen Gefangenen. Die so genannten „Revolutionsgerichte“ müssen den Direktiven von Revolutionsgarden und Geistlichkeit folgen. Die Angeklagten haben vor Gericht keine Chance. Sie werden viele Monate – teilweise jahrelang – in Isolationshaft gehalten und haben keinen Zugang zu einem Anwalt ihres Vertrauens oder zur Anklageschrift. Eine angemessene Verteidigung ist somit unmöglich“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.

 

Urteil wird zentral vorgegeben, das von Richtern nur verlesen wird

Wie die IGFM berichtet, stehen Männer, die seit den frühen 1980er Jahren Folter, Hinrichtungen und politische Morde im Iran angeordnet und gefördert haben – wie Justizchef Ebrahim Raisi – dem „Obersten Führer“ ganz nahe. Sie beanspruchen die Deutungshoheit über alle Glaubensfragen und bekämpfen alle Andersgläubigen. „Die Ideologen um Chamenei fürchten Werte wie Toleranz, Eigeninitiative, friedliche Gesinnung oder persönliche Verhältnisse zum Schöpfer abseits der Mullah-Hierarchie“, erläutert Helmut Gabel vom Verein Karamat. Es zeige sich ein Muster der Justiz im Iran: Ali Chamenei setzt einen Weggefährten als Justizchef ein, der weder Jurist noch an Rechtsprechung interessiert sei. Machterhalt und das Überleben des Systems sollen so um jeden Preis gesichert sein. Dieser Justizchef setzt landesweit Richter ein, die zu hundert Prozent loyal zu Chamenei seien, während unabhängig agierende schnell abgesetzt werden. „Den Richtern wird dann in zahlreichen Fällen das Urteil zentral vorgegeben, sie brauchen sich nicht mit dem Fall beschäftigen, lassen die Angeklagten auch nicht zu Wort kommen und verlesen das Urteil, das sie vorgelegt bekommen haben“, so Gabel.

Systematische Diskriminierung von Frauen

Die Stellung der Frau im iranischen Rechtssystem beruht auf der Scharia. Nach der islamischen Revolution 1979 wurde ein „Wächterrat“ eingesetzt, der damit begann, alle bestehenden Gesetze zu überarbeiten, die im Widerspruch zur Scharia standen. Die Frau ist laut der Scharia nur halb so viel wert wie der Mann. „Daraus folgt, dass Frauen im iranischen Rechtssystem in vieler Hinsicht diskriminiert werden. Die Zwangsverschleierung ist das zentrale Symbol der neuen islamischen Ordnung und Ausdruck einer Geschlechtertrennung, deren Einhaltung durch eine Sittenpolizei kontrolliert wird“, so Ulrike Becker, Historikerin beim Mideast Freedom Forum Berlin. Sie betont, dass die Gleichheit der Geschlechter in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert sei. Wie die IGFM berichtet, müssen sich iranische Frauen völlig dem Mann und dessen Wünschen unterordnen. Wer sich diesem Weltbild entgegenstelle, riskiere nicht nur die soziale Ächtung und Ausgrenzung, sondern auch hohe Strafen, Folter oder Gefängnis. Die Gesetze in der Islamischen Republik Iran verbieten Frauen, ohne Zustimmung ihres Mannes das Land zu verlassen. Daher kann eine Frau im Iran ohne Zustimmung ihres Mannes keinen Reisepass beantragen. „Frauen sind im Iran Menschen zweiter Klasse. Viele Berufe und gesellschaftliche Positionen sowie Sportarten sind für sie generell oder in der Öffentlichkeit tabu. Sie werden vor Gericht und im Kindschaftsrecht als unmündig behandelt, sind Opfer von Willkür durch Zeitehe und Vielehe, männlichen Vormundschaften und entwürdigenden Kleidungsvorschriften“, so Lessenthin.

Deutsche Staatsbürgerin als Faustpfand des Mullah-Regimes

Die deutsche Staatsbürgerschaft von Personen mit iranischer Herkunft wird von der Justiz ignoriert, so dass konsularischer Schutz für Deutsche kaum möglich ist. Die IGFM setzt sich seit ihrer Verhaftung am 16. Oktober 2020 besonders für die Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi ein. Die Architektin und Frauenrechtlerin wurde unter dem Vorwand der „Gefährdung der Sicherheit“ in ihrer Wohnung in Teheran festgenommen. Im Evin-Gefängnis musste sie Verhöre von insgesamt mehr als 1.000 Stunden ertragen. Am 4. August 2021 wurde Nahid Taghavi wegen „Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe” und „Propaganda gegen das Regime” zu zehn Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. „Meine Mutter verbrachte 194 Tage in Isolationshaft, davon 164 Tage in Einzelhaft. Sie wurde 24/7 Video-überwacht, musste beim Verlassen der Zelle eine Augenbinde tragen, durfte nur 20 Minuten am Tag an die frische Luft. Die Essensrationen werden absichtlich klein gehalten und sie ist gezwungen, ohne Matratze und Kissen auf dem harten Zellenboden zu schlafen“, berichtet Mariam Claren. Trotz Zahlung einer Kaution in Höhe von umgerechnet etwa 70.000 Euro wird ihrer 67-jährigen Mutter kein Hafturlaub gewährt. „Meine Mutter befindet sich nun seit 13 Monaten im Frauentrakt des Evin-Gefängnisses – mit etwa 25 anderen politischen Gefangenen. Ihr wird die notwendige medizinische Versorgung verwehrt. Sie leidet an Bluthochdruck, Diabetes und ist im Sommer im Gefängnis an COVID erkrankt. Ebenso hat ein neurologischer Chirurg eine dringend notwendige Wirbelsäulen-Operation angeordnet, aber die Justizbeamten ignorieren dies konsequent“, führt Claren weiter an.

Iran-Forum München am 28. Juni 2022

Die katastrophale Menschenrechtslage im Iran und die Vielzahl der politischen Gefangenen und Glaubensgefangenen sind seit Jahren ein wichtiger Schwerpunkt der IGFM-Arbeit. Die IGFM hat über 110 Patenschaften für iranische politische Gefangene initiiert und in vielen Fällen erfolgreich zu Hafterleichterungen und Freilassungen beigetragen. Um die allgemeine Menschenrechtslage und konkrete Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen aktuell näher zu beleuchten, lädt die IGFM gemeinsam mit der Students Division von Lawyers without Borders der LMU am 28. Juni 2022 zum Iran-Forum nach München ein. Gemeinsam mit Experten, Zeugen und Entscheidungsträgern dokumentieren und bewerten die Menschenrechtsaktivisten systematische Menschenrechtsverletzungen und diskutieren Lösungsansätze. Eine Teilnahme ist vor Ort persönlich oder online möglich.

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