Flüchtlingen in Kurdistan/Nordirak helfen
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Der Leiter der Humanitären Hilfe Naher Osten, Khalil Al-Rasho, verteilt mit lokalen Kräften Hilfslieferungen an Bewohner eines Flüchtlingslagers in der autonomen Region Kurdistan (Nordirak). Die IGFM leistet seit 2014 Humanitäre Hilfe, regelmäßig finden Hilfstransporte sowie Besuche der Lager durch Mitarbeiter statt.
Hilfe für die Verwundbarsten
Für inklusive Gesellschaften
Ob unebene, enge Wege zwischen den Zelten, weite Distanzen zu den sanitären Einrichtungen oder ausbleibende Unterstützung für die Anschaffung von Hilfsmitteln – das Leben in einem Camp ist voller Barrieren. Besondere Hilfe brauchen daher Menschen mit Behinderungen, Kriegsverletzte und Kranke – aber auch deren Familien. Die IGFM unterstützt sie mit orthopädischen Hilfsmitteln, Krücken, Toilettenstühlen und vor allem Rollstühlen, von denen die IGFM inzwischen mehrere Hundert in den Nordirak bringen konnte.
Beistand für Befreite des IS
Viele Geflohene waren auch Gefangene des IS – sie haben schlimmste körperliche und psychische Gewalt erfahren müssen und benötigen dringend Beistand. Besonders Frauen werden als Sexsklavinnen auf menschenunwürdige Weise behandelt und „verkauft“. Nach diesen Gräueltaten sind die Flüchtlingscamps oft ihr einziger Zufluchtsort. Durch Beschäftigung, verschiedene Kurse und seelischen Beistand versucht die IGFM sie wieder in ein normaleres Leben zurück zu führen.
Seit der ersten Anhörung eines IS-Opfers einen Monat nach dem Völkermord im Shingal-Gebiet hat die IGFM über 100 IS-Opfer sowohl im Irak als auch in Deutschland interviewt und ihre Berichte dokumentiert.
Ein gesundes Leben für alle
Für die medizinische Betreuung vor Ort arbeitet die IGFM mit einem Team aus Ärzten und Fachpersonal zusammen, die sich Kranken annehmen, Diagnosen stellen und Medizin verschreiben. Ebenfalls werden so Betroffene bei notwendigen Operationen begleitet und unterstützt. Die IGFM hat bereits Einsätze von Allgemein-, Kinder-, HNO- oder auch Zahnärzten durchgeführt.
Perspektiven in der Ungewissheit
Ein Recht auf Bildung
Geflüchtete Kinder können teilweise im Schichtbetrieb in reguläre örtliche Schulen gehen. Oft sind die Wege dorthin aber zu weit. Abhilfe bringen improvisierte Zeltschulen, in denen Lehrer, die selbst geflüchtet sind, ehrenamtlich arbeiten und unterrichten. Die Schüler erhalten von der IGFM nicht nur Schreibzeug, Stifte und anderen Schulbedarf, sondern wenn möglich auch Schuhe und Kleidung. Die IGFM hilft aber auch geflohenen Studenten in den Universitäten im kurdischen Nordirak, damit sie dort ihr Studium abschließen können.
Nachhaltige Hilfe
Kernanliegen der humanitären Hilfe der IGFM ist es, nachhaltige und unabhängige Sicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Im Herzen der Arbeit steht daher ein breites Portfolio an Bildungs- und Ausbildungsprojekten. Diese reichen von Alphabetisierungskursen über Nachhilfekursen, Seminaren zu Brandschutz und Familienplanung, Sprach- und PC-Kurse bis hin zu Handwerksausbildungen.
Dieses Angebot richtet sich immer nach der Nachfrage im jeweiligen Camp und wird von lokalen Lehrkräften, meist selbst Geflüchtete, umgesetzt.
Existenzen gründen
Zusätzlich zu den Kursen, ermöglicht die IGFM seit 2020 einigen Familien den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit. Wir haben bereits mehrere kleine Geschäfte für bspw. Lebensmittel oder Schuhe oder auch eine Bäckerei aufgebaut, die den Familien nun ein eigenes, unabhängiges Einkommen geben. Die IGFM stellt die Erstausstattung bereit, hilft beim Ladenaufbau und unterstützt bei der Registrierung.
Hilfsaktionen im Profil, Reiseberichte und Würdigungen:
Als Teil unserer humanitären Arbeit dokumentieren wir Menschenrechtsverletzungen im Nordirak:
Diesen Menschen helfen wir:
Jahrelang anhaltende Vertreibung und die vielfältigen damit verbundenen Traumata können selbst die Bewältigungsfähigkeiten und Ressourcen der widerstandsfähigsten Person übersteigen. Wie in jeder Konfliktsituation stehen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Besonders vulnerabel sind schwer traumatisierte IS-Befreite, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, Kinder, Waisen und Witwen sowie die Angehörigen der diskriminierten religiösen Minderheiten.