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Gemeinnützigkeit & Zuwendungsbescheinigung


Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ist vom Finanzamt Frankfurt als gemeinnützig und mildtätig dienenden Zwecken anerkannt. Für Spenden über 50 Euro erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung zum Beginn des neuen Jahres (auf Wunsch auch früher), die Sie steuerlich geltend machen können.

Bitte schicken Sie mir eine Zuwendungsbescheinigung zu Beginn des neuen Jahres.
Bitte schicken Sie mir eine Zuwendungsbescheinigung so schnell wie möglich.
Ich benötige keine Zuwendungsbescheinigung.


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© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00