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| Ein-China-Politik: Der Militäretat der Volksrepublik wächst jährlich zweistellig. Invasionsmanöver finden regelmäßig statt. |
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier traf am 22. Januar 2008 seinen Amtskollegen Yang Jiechi aus der Volksrepublik China in Berlin. Harmonie bestimmte das Treffen. Das war viele Wochen zuvor nicht so. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei ihrem Staatsbesuch im Mai 2007 klare Worte zum Thema Menschenrechte gefunden und im September 2007 den Dalai Lama in Berlin empfangen.
Die aggressive Reaktion der chinesischen KP auf die diplomatischen Andeutungen Merkels können nur vor der Menschenrechtsbilanz der Volksrepublik verstanden werden. Peking lässt jährlich mehr Menschen hinrichten als in allen anderen Ländern der Welt zusammen. In rund 1.000 bekannten Lagern zur "Umerziehung" werden zur Zeit schätzungsweise vier Millionen Menschen als Arbeitssklaven ausgebeutet. Folter wird systematisch gegen Andersdenkende eingesetzt, alle Medien inklusive Internet unterliegen strengster Zensur, freie Gewerkschaften und demokratische Parteien sind de facto verboten.
Die Volksrepublik China ist eine Einparteiendiktatur. Die "Republik China" - vom Auswärtigen Amt nur "die Insel Taiwan" genannt - ist dagegen eine rechtsstaatliche, pluralistische Demokratie. Dieser Umstand spiegelte sich in den öffentlichen Äußerungen von Außenminister Steinmeier nicht wider. In einer Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 22. Januar 2008 heißt es wörtlich: "Deutschland lehne einen Beitritt Taiwans zu den Vereinten Nationen ab und wolle Unabhängigkeitsbestrebungen weder unterstützen noch fördern. (...) Die Bundesregierung hält wie alle Vorgängerregierungen an der Ein-China-Politik fest. Sie beinhaltet die Zugehörigkeit Tibets wie auch Taiwans zum chinesischen Territorium." Die Republik China war am 24. Oktober 1945 eines der Gründungs-Mitglieder der Vereinten Nationen - fast vier Jahre, bevor Mao am Ende des chinesischen Bürgerkrieges am 1. Oktober 1949 die Volksrepublik der chinesischen Kommunisten ausrief. Auf massiven Druck der Volksrepublik und der Ostblockstaaten wurde am 26.10.1971 die "Republik China", also Taiwan, aus den Vereinten Nationen ausgeschlossen und ist heute diplomatisch geächtet, auch von Deutschland.
Auch die Gleichsetzung mit Tibet hinkt. Tibet war bis zum militärischen Überfall der Volksrepublik ein souveräner Staat. Der Einmarsch der "Volksbefreiungsarmee" in Tibet am 23. Mai 1951 wird bis heute von Peking offiziell als "friedliche Befreiung" bezeichnet, obwohl Peking nach Schätzungen den Tod von 1,2 Millionen Menschen in Tibet und die Zerstörung von über 6.000 Tempeln und Klöstern und zahllosen weiteren tibetischer Kulturgütern zu verantworten hat.
Tibet wird seither von der Volksrepublik China beherrscht. Im Gegensatz zu Taiwan, das zu keinem Zeitpunkt, auch nicht für einen einzigen Tag, von der Volksrepublik beherrscht wurde. Taiwan hatte immer eigenstaatliche Strukturen, die Volksrepublik unterhielt nie eine Provinzregierung oder Ähnliches auf Taiwan. Die Taiwaner führen keinerlei Steuern nach Peking ab und erhalten auch ihrerseits keinerlei Leistungen aus der Volksrepublik. Selbstverständlich ist Taiwan ethnisch wie kulturell chinesisch. Aber die Behauptung, Taiwan gehöre zum "chinesischen Territorium" ist mehr als missverständlich.
Drohungen mit militärischer Gewalt
Die Regierung der Volksrepublik China hat vielfach mit unverhohlenen militärischen Drohungen auf die Regierung und die Wähler Taiwans Druck ausgeübt, um das demokratische Taiwan zu Handlungen im Interesse der kommunistischen Regierung in Peking zu zwingen. Zu den massiven Drohungen gehörten mehrfach außerordentlich große Invasionsmanöver an der Taiwan gegenüberliegenden Küste bis hin zum wiederholten Beschuss taiwanesischer Gewässer durch die Streitkräfte der Volksrepublik. Schätzungen gehen von rund 1.000 Raketen aus, die vom Festland aus Taiwan bedrohen. Die Volksrepublik China hat im Jahr 2005 das sogenannte "Anti-Abspaltungs-Gesetz" verabschiedet, das eine angedrohte militärische Besetzung Taiwans mit einem Schein von Legitimation versehen soll.
Der Militäretat der Volksrepublik China wächst seit Jahren mit zweistelligen Zuwachsraten und die Führung der Volksrepublik verkündet offen, dass ihr Ziel die Fähigkeit zur erfolgreichen Invasion Taiwans ist. Die Kommunistische Partei Chinas erklärte wiederholt, dass es (das demokratische und rechtsstaatliche) Taiwan mit militärischer Gewalt besetzen würde, wenn die Bevölkerung Taiwans sich für die staatliche Eigenständigkeit entscheiden sollte - obwohl eine solche militärische Aggression eklatant das Selbstbestimmungsrecht der Völker und andere Grundsätze der Vereinten Nationen verletzen würde. Gilt das Selbstbestimmungsrecht der Völker nur dort, wo die Regierung der Volksrepublik dies zubilligt?
Max Klingberg