Sheida Abedi

Die Glaubensgemeinschaft der Bahá’í wird im Iran systematisch verfolgt. So wurde Sheida Abedi neben zahlreichen anderen Anhängern der Bahá’í wegen „Mitgliedschaft und Propaganda für die Bahá’í“ zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Wegen der Covid-19-Pandemie wurde Sheida Abedi im April 2020 in den Hausarrest geschickt, am 10. Juni aber wieder ins Gefängnis zurückgeholt. Nach mehreren Jahren Haft wurde sie nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Januar 2023 freigelassen.
Nach mehreren Jahren Haft freigelassen
Die Iranerin Sheida Abedi gehört der religiösen Minderheit der Bahá’í an und sitzt seit dem 19. Januar 2020 im Birjand-Gefängnis eine dreijährige Haftstrafe ab. Abedi wird „Mitgliedschaft in der illegalen Bahá’í-Organisation“ und „Propaganda für die Bahá’í“– einer Gruppe, die sich „gegen die heilige Ordnung der Islamischen Republik“ wende, vorgeworfen. Im Zuge von Coronavirus-Infektionen in iranischen Gefängnissen wurde sie im April 2020 in den Hausarrest geschickt, musste aber bereits am 10. Juni 2020 wieder zurück ins Gefängnis. Am 17. Juni 2020 wurde berichtet, dass sie – wie auch drei weitere weibliche politische Gefangene – Symptome des Coronavirus zeigt.
Gerichtsverhandlung ohne Rechtsbeistand
Die 1994 geborene Sheida Abedi wurde bereits im Oktober 2017 – während einer Verhaftungswelle gegen die Bahá’í – in der Stadt Birjand in der iranischen Provinz Süd-Khorasan aufgrund ihrer Zugehörigkeit und ihres Engagements für die Bahá’í festgenommen. Damals ließ man sie am 20. November 2017 gegen Kaution frei. Im Juli 2019 wurde sie aber vom Islamischen Revolutionsgericht von Birjand wegen „Mitgliedschaft in einer illegalen Bahá’í-Organisation“ und „Propaganda zugunsten der Bahá’í“ zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Sheida Abedi hatte zusammen mit acht anderen Bahá’í Geldspenden für die Bahá’í-Gemeinde gesammelt, die allerdings vom Gericht beschlagnahmt wurden. Das Urteil wurde schließlich im Dezember 2019 von einem Berufungsgericht in eine dreijährige Haftstrafe umgewandelt. Da Sheidas Anwalt nicht zu den von der Justiz zugelassenen Anwälten gehörte, hatte sie bei der Gerichtsverhandlung keinen rechtlichen Beistand. Gemäß Artikel 48 der iranischen Strafprozessordnung dürfen politische Gefangene nur aus einer geringen Anzahl zugelassener Anwälte auswählen.
Nach Hausarrest wieder im zurück im Gefängnis
Abedi wurde am 19. Januar 2020 in das Birjand-Gefängnis gebracht, um ihre Haftstrafe zu verbüßen. Nach dem Ausbruch des Coronavirus im Iran forderten im April 2020 mehr als 20 iranische und internationale Menschenrechtsorganisationen in einem offenen Brief die Freilassung von 50 weiblichen politischen Gefangenen aus iranischen Gefängnissen – darunter Sheida Abedi. Der Aufruf zeigte Wirkung, so dass sie im April 2020 in den Hausarrest geschickt wurde. Seit dem 10. Juni saß sie wieder ihrer Haftstrafe ab.
Zunehmender Druck auf Bahá’ís im Iran
Gemäß der Verfassung der Islamischen Republik werden nur die Religionen Islam, Christentum, Judentum und Zoroastrismus anerkannt, die Bahá’í werden aber als Religion nicht akzeptiert. Seit der Gründung der Islamischen Republik Iran im Jahr 1979 stand die Anti-Bahá’í-Politik auf der Tagesordnung ihrer Führer. Von Verhaftung, Folter, Deportation oder Zerstörung ihrer Friedhöfe bis zum Entzug des Rechts auf Bildung und Arbeit wird die Bahá’í-Gemeinschaft systematisch von der iranischen Regierung verfolgt.
Freilassung
Nun wurde Sheida Abedi nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Januar 2023 freigelassen.
Stand: September 2023
Weitere Informationen zur systematischen Diskriminierung der Bahá’í im Iran