Ehrenmorde – Ein verbreitetes Phänomen

Ehrenmorde sind ein hochkomplexes Thema, bei dem viel im Schatten passiert. Oft werden sie als „Unfälle“ probiert von Familien oder Dörfern zu verheimlichen. Quelle: UN Photo/Martine Perret

Ehrenmorde unter Berücksichtigung rechtlicher, soziologischer, kultureller und religiöser Aspekte

von Prof. Christine Schirrmacher

„In Sanliurfa ist wieder ein weibliches Mordopfer zu beklagen. Es sieht wie ein Verkehrsunfall aus. Die Wahrheit wird jedoch später aufgedeckt. Semse Kaynak war Opfer eines Mordes geworden. Ihr Vater und ihr Bruder geben bei ihrer Verhaftung als Grund an, sie habe die ‚Ehre‘ der Familie beschmutzt, und sie sei deshalb von ihnen vor den Trecker geworfen worden.“
„Der letzte Wunsch von Naime Selman, als sie in den Tod geht, war, ihr die Augen zu verbinden. Sie wehrt sich nicht einmal, als ihre drei Brüder sie von der Talbrücke werfen. Sie war sich bewusst, dass die Strafe für Fortlaufen von zu Hause, wie schon seit tausend Jahren, ihrTod war. Die „Ehre“ kostete wieder einmal ein Frauenleben.“[2]

Ehrenmorde finden nicht nur im östlichen Teil der Türkei statt. Auch in Europa , in Deutschland und den angrenzenden Ländern – sterben Frauen „aus Gründen der Ehre“. Zwar gibt es bisher in Deutschland keine gesonderten Statistiken der Behörden für Ehrenmorde, aber Menschen- und Frauenrechtsorganisationen weisen allein zwischen Oktober 2004 und Juni 2005 auf acht Frauen hin, die aus diesem Grund den Tod fanden, davon sieben in Berlin. Zwischen 1996 und 2005 sollen es insgesamt 49 Morde oder Mordversuche gewesen sein; 77% der Opfer und Täter waren türkischer Abstammung [3]. Etwa 5.000 Ehrenmorde sollen es nach Schätzung der Vereinten Nationen weltweit[4] mindestens sein, mit einer vermutlich sehr hohen Dunkelziffer.[5] Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan nannte „Ehrenmorde“ „Schandemorde“ (shame killings) [6], ein Begriff, der auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion vom Deutschen Bundestag in einer Debatte über den Schutz von Frauen vor solchen Verbrechen eingeführt wurde.

Vielen Ehrenmorde gehen gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Ehepartnern voraus, wobei das kulturell verinnerlichte Konzept von Ehre und Schande viele Frauen zögern lässt, sich von einem gewalttätigen Partner zu trennen. Die meisten Ehrenmorde geschahen, weil Frauen ihren Partner verlassen wollten oder schon verlassen hatten; der ehemalige Partner war daher häufig auch der Mörder. [7]

Beim bekanntesten Ehrenmord in Deutschland zu Beginn des Jahres 2005 in Berlin starb eine 23- jährige Frau türkischer Herkunft, die auf offener Straße erschossen wurde. Hatun Sürücü war von ihrer Familie zur Last gelegt worden, dass sie allein lebte, „wie eine Deutsche“ – so die Kommentare einiger türkischstämmiger Schüler nach Bekanntwerden der Tat. Sie wurde auf offener Straße von einem ihrer jüngeren Brüder erschossen, weil nach ihrer Zwangsverheiratung in der Türkei ihre Ehe scheiterte und sie mit ihrem Sohn nach Deutschland zurückgekehrt war. Dort wurde sie von ihrer Familie nicht mehr akzeptiert und begann eine Berufsausbildung als Elektroinstallateurin. Soviel Selbstbestimmung und Verstoß gegen die Tradition sollte sie das Leben kosten. Ihre Brüder „wollten auslöschen, was sie als Schandfleck der Familie betrachteten.“ [8]

Ehrenmorde sind bekannt aus den Kurdengebieten der östlichen Türkei, aus den angrenzenden Ländern unter der kurdischen Bevölkerung, aus Jordanien und Syrien, aus Pakistan, Indien, Bangladesh, dem Iran, Irak, Israel/Palästina, Libanon, Äthiopien, aus dem Kosovo, sowie aus einigen anderen Ländern, die nicht zum Mittelmeerraum gehören wie Mexiko, Ecuador, Brasilien, Ostafrika, Malaysia, Papua-Neuguinea, Kambodscha, sowie aus westlichen Ländern in Migrantenkulturen wie z. B. der Schweiz und Italien.[9] Silvia Tellenbach nennt außerdem die Region des Maghreb und den Jemen, für den sie für 1997 sogar 400 Ehrenmorde aufgrund von Berichten der arabischen Presse annimmt.[10] Nur in wenigen anderen Ländern sind bisher punktuell Statistiken erhoben worden , so geht Amnesty International für Pakistan von etlichen Hundert Ehrenmorden im Jahr 2004 aus [11], aber auch Zahlen von jährlich 1.500 Morden werden für Pakistan genannt [12], – überall aber besteht die Schwierigkeit einer hohen Dunkelziffer aufgrund nicht angezeigter Todesfälle oder der als Selbstmord und Unfall getarnten Ehrenmorde.

Globalisierung bedeutet in Bezug auf Kultur, Tradition und Religion auch, dass sich auch westliche Gesellschaften dringend mit der Problematik traditionell-patriarchalisch definierter Geschlechterrollen in Stammesgesellschaften und die ihnen zugrunde liegenden Auffassungen von Ehre und Schande beschäftigen müssen. Auch religös begründete Normen und soziologische Entwicklungen , z. B. die der Anpassung an die Moderne gegenläufige Verfestigung von Traditionen in der Diaspora , sind dabei zu berücksichtigen.

„Ehre“ und „Schande“ im nahöstlichen Kontext

Frauen sind die Hauptopfer von Ehrenmorden – ihr Wille zur Selbstständigkeit und Emanzipation wird durch den Ehrenkodex oft eingeschränkt. Quelle: UN Photo

Im Kulturbereich des Mittleren und Nahen Ostens ist zum einen die „allgemeine“ Ehre von Bedeutung (arab. sharaf), die jeder besitzt, der stark und mutig, gastfrei, großzügig und hilfsbereit ist, also eine tragfähige Säule der Gesellschaft. Er erwirbt damit Ansehen und Ehre. Diese Ehre kann durch gesellschaftlich unangemessenes Verhalten vermindert, aber durch gebilligte Handlungen auch wieder vermehrt werden, insbesondere durch Großzügigkeit und der Gemeinschaft förderliches Verhalten. Die türkische Sprache kennt darüber hinaus noch einen anderen Ehrbegriff, die Achtung (türk. saygi), die der Jüngere dem Älteren entgegenbringt oder Kinder den Eltern. Saygi meint das respektvolle Verhalten, insbesondere gegen den Vater, das er in seiner Position als Familienoberhaupt jederzeit einfordern kann.

Eine andere Art von Ehre (arab. ird, türk. namus), auf die sich die Thematik dieses Beitrags bezieht, betrifft die sexuelle Reinheit und Unbescholtenheit der Frauen einer Familie, von der nach traditioneller nahöstlicher Auffassung die Ehre einer ganzen Sippe abhängt. Es geht also um die Ehre in Bezug auf das Verhalten der Geschlechter zueinander, für das es insbesondere innerhalb der Stammesgesellschaft eng definierte Grenzen gibt. Für die Frau bedeutet ehrenhaftes Verhalten, den Kontakt zu nichtverwandten Männern außerhalb der Familie so weit wie möglich zu umgehen, und dort, wo er sich nicht vermeiden lässt, Zurückhaltung zu zeigen: d.h., sich angemessen zu kleiden (sich zu bedecken), niemand direkt in die Augen zu schauen, unnötige Worte zu vermeiden und auch durch Körperhaltung und gemessene Bewegungen äußerste Zurückhaltung an den Tag zu legen.

Jede Familie oder Sippe muss diese Art von Ehre besitzen, die sie erwirbt, indem sich die Frauen der Familie in Übereinstimmung mit diesen Anstandsregeln verhalten. Diese Ehre wird im Konfliktfall als wichtiger betrachtet als ein Menschenleben, denn ohne diese Ehre glaubt man in dieser tribal geprägten Gesellschaftsstruktur nicht leben zu können.

Die Verletzung der Ehre und ihre Folgen

Ein Mädchen oder eine Frau wird von einem Mitglied ihrer eigenen Familie aus „Gründen der Ehre“ getötet, wenn man glaubt, dass sie die Grenzen des gesellschaftlich anerkannten Verhaltens überschritten, ihren guten Ruf gefährdet oder zerstört und damit die Ehre der Familie ?in den Schmutz gezogen? hat. Als besonders verwerflich gilt der Verlust der Jungfräulichkeit, denn diese muss unter allen Umständen bis zur Hochzeit gewahrt (oder notfalls operativ wieder hergestellt) werden.

Als „unehrenhaft“ gilt aber generell auch all das, was nicht von der Familie und Gesellschaft gebilligt wird, also vor allem ein Blick- oder Gesprächskontakt mit einem Mann außerhalb der eigenen Familie. „Eine uneheliche Schwangerschaft bedeutet in extrem männerdominierten Ländern den sicheren Tod“ [13]. Bringt die Frau das Kind zur Welt, wird es ebenfalls getötet werden.

In der Schamkultur des Nahen und Mittleren Ostens ist die Familie erst dann verpflichtet zu handeln, wenn die Grenzüberschreitung öffentlich gemacht wurde und die Familie als Zeugen oder durch Dritte mit der Ehrverletzung konfrontiert wurde. Solange die Frau etwa eine heimliche Beziehung unterhält, ist es durchaus möglich, dass die Familie nichts unternimmt, selbst wenn sie von der Regelüberschreitung weiss. Moralisches Fehlverhalten verlangt erst dann Konsequenzen, wenn die Öffentlichkeit (z. B. durch eine Schwangerschaft oder auch durch Gerede) davon erfährt.

Der untadelige Ruf einer Frau muss also zu allen Zeiten gewahrt werden, vor allem in Bezug auf ihr sexuelles Verhalten. Die Gefahr, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen, beginnt daher mit der Pubertät, er kann aber auch eine ältere Frau noch treffen. Kann ein junges Mädchen seinen Ruf nicht untadelig halten, wird sie kaum Heiratschancen haben und als verheiratete oder geschiedene Frau in große Schwierigkeiten geraten. Als ältere Frau ist es ihre Aufgabe, selbst zur Wächterin über die Moral jüngerer Frauen werden. Ja, manche Mutter „wirkt … sogar selbst mit, wenn die eigene Tochter unter den Traktor geschubst zu Tode kommt, oder aber sie begegnet dem Verbrechen mit ‚Verständnis‘ „.[14] Die Ehre ist also mit jedem Lebensabschnitt der Frau aufs engste verbunden.

Mit der Beurteilung der Frau aufgrund ihres guten Rufes wird sie stark auf ihre Sexualität reduziert, die in der männlich dominierten Gesellschaft als bedrohlich betrachtet wird, denn sie kann mittels ihrer sexuellen Anziehung Schaden in Familie und Gesellschaft anrichten. Andere Aspekte , Begabungen, Persönlichkeit, Interessen, Bildung oder anderes sind im konservativen Bereich mittel- und nahöstlicher Gesellschaften für Frauen von weitaus geringerer Bedeutung als ihr guter Ruf, der stets das erste Kriterium für ihre gesellschaftliche Beurteilung bleibt.

Wenn eine Frau ihr Haus verlässt, betritt sie keinen „neutralen Boden“; ihr Handeln muss entweder notwendig und zweckbestimmt sein, wenn sie etwa auf dem Feld arbeiten muss oder unverzichtbare Besorgungen macht – oder sie wird den Verdacht der Unmoral auf sich ziehen, wenn sie z. B. nur einen „Spaziergang“ im Dorf machen würde. Daher kann die bloße Vermutung oder ein Gerücht über ein von der Norm abweichendes Verhalten genügen, um eine Frau in Verruf zu bringen. Es geht nicht darum, ob sie etwas Unehrenhaftes getan hat; sie hat sich dem Gerede ausgesetzt, das genügt. Sie hat sich durch das Verlassen des Hauses oder das Gespräch der als legitim betrachteten Kontrolle des Mannes entzogen, daher kann ihr Unrecht oder der Wille zur Tat unterstellt werden. Wenn es nur Vermutungen oder Gerüchte gibt, gilt sie als ebenso unehrenhaft als wenn sie tatsächlich die Regeln des eng definierten Anstands verletzt hätte.

Auch wenn eine Frau sich den Beschlüssen ihrer Familie widersetzt und sich z. B. weigert, den ihr zugedachten Ehekandidaten zu heiraten, dem sie vielleicht schon als Kind versprochen wurde, kann die Familie zu der Auffassung kommen, dass sie ihr Gesicht verloren hat und ihre Ehre verletzt wurde. „Besonders erschreckend ist, dass schon der Wunsch nach einem selbst bestimmten Leben oder das Durchsetzen der eigenen Meinung für Frauen schwere Konsequenzen haben kann“[15] . Eine junge Frau hat dann nur die Wahl zwischen der vorherbestimmten Eheschließung, einer (häufig wenig aussichtsreichen) Flucht oder dem Tod. Auch eine spätere Trennung von ihrem Ehemann oder der Versuch einer Scheidung kann ihre Herkunftsfamilie als Ehr- und Gesichtsverlust werten.

In islamischen Kulturkreisen sind Frauen oft fest im Griff von patriarchalischen Strukturen gefangen. Die Öffentlichkeit ist kein neutraler Boden, sondern eine Bühne.

Andere Gründe für einen Ehrenmord betreffen uneheliche Schwangerschaften. Eine ledige Mutter ist der großen Gefahr eines Ehrenmordes ausgesetzt. Warum eine nicht verheiratete Frau schwanger wurde, wird kaum je erfragt werden. Eine uneheliche Schwangerschaft wird als ihre alleinige Schande und Schuld betrachtet, unabhängig davon, ob sie freiwillig ein Verhältnis einging oder Opfer eines Verbrechens wurde, denn sie hat sich in eine Lage gebracht, in der sie den Schutz der männlichen Familienmitglieder verließ. Sie wird auch bei Vergewaltigung in der Regel nicht als Opfer betrachtet, sondern als Täterin, denn die Vergewaltigte bringt Schande über die Familie, nicht der Vergewaltiger. Möglicherweise wird diese Frau ihren Vergewaltiger heiraten müssen (wenn es sich nicht um einen zu engen Verwandten wie ihren Bruder handelt), womit eine mögliche polizeiliche Untersuchung enden würde, gilt doch das der Familie zugefügte Unrecht durch die Heirat als ausgeglichen. Allerdings kann der Vergewaltiger seine Frau möglicherweise bald nach der Hochzeit verstoßen, auch dann droht der Frau der Ehrenmord, ebenso, wenn eine Frau von ihrem geschiedenen Mann schwanger geworden ist.[16] Auch wenn eine Frau durch ein Verbrechen innerhalb der Familie schwanger wird (durch Inzest), ist die Folge in der Regel der Tod der Frau, nicht des Mannes.

Aus Pakistan wird berichtet, dass nach der Ermordung einer Frau, deren uneheliches Verhältnis bekannt wurde, der beteiligte Mann sich möglicherweise zunächst der Verfolgung durch Flucht entzieht, danach aber von der Stammesversammlung (jirga) ein Urteil über die Art und Weise der Kompensation gesprochen wird, mit Hilfe derer der Ehebrecher in die Gesellschaft zurückkehren kann: er bezahlt eine bestimmte Summe Geld, übergibt der Familie der Frau ein Stück Land oder eine Frau aus seiner Familie und wird damit wieder in die Gesellschaft aufgenommen. U. U. muss er später trotz der Wiedergutmachungszahlung dennoch um sein Leben fürchten.[17]

Ebenfalls in Pakistan sollen Ehrenmorde auch aus wirtschaftlichen Gründen keine Seltenheit sein, z. B. aufgrund der Verweigerung eines Erbteils[18] oder aufgrund der Weigerung einer Frau, auf ihr Erbe zu verzichten.[19] Diese Morde werden dort als „fake honour killings“ bezeichnet, als ein Verbrechen aufgrund vermeintlicher Ehrverteidigung. Dies geschieht, wenn z. B. eine Familie hoch verschuldet ist, ein weibliches Familienmitglied aufgrund vermeintlich unmoralischem Verhalten tötet (als kari) und denjenigen, bei dem die Familie Schulden hat, als ihren Liebhaber (karo) bezeichnet. Dann ist dieser Beschuldigte aufgrund der großen Bedeutung eines solchen Gerüchtes verpflichtet, die bestehenden Schulden als Kompensation für den vermeintlichen Ehrverlust der Familie zu erlassen. Oder ein Mann ermordet eine Frau seiner Familie und fordert von einer anderen Familie eine große Summe Geld, deren männliches Mitglied er als Ehebrecher bezeichnete.[20]

Wenn in Pakistan ein Heiratskandidat die Tochter einer Familie heiraten will, diese sie ihm aber verweigert und er den Bruder der Frau als Ehebrecher bezeichnet, kann er dessen Schwester als „Kompensation“ für das erlittene Unrecht des Ehrverlustes erhalten mit der Verpflichtung, den Bruder nicht zu töten.[21] Hier werden die immensen gesellschaftlichen Ängste vor Ehrverlust und der durch Gerüchtestreuung ausgeübte Machtmissbrauch besonders deutlich. In anderen Fällen werden Frauen in Afghanistan wie Pakistan zur Beilegung eines Stammeskonflikts getauscht oder ein junges Mädchen als Friedensgabe einem verfeindeten Stamm übergeben.[22]

Ein an der Frau verursachtes Unrecht , durch Zwang, Verfügung oder Vergewaltigung – wird hier also zu keinem Zeitpunkt thematisiert ,nur das dem Mann durch den Ehrverlust zugefügte Unrecht verlangt nach Kompensation oder Strafe. Das steht in Zusammenhang mit der in Stammesgesellschaften üblichen Auffassung von der Verfügbarkeit der Frau, einem Besitzdenken ohne Mitspracherecht der Betroffenen.

Auch wenn sich eine junge Frau in der Hochzeitsnacht , aus welchen Gründen auch immer – nicht sichtbar als Jungfrau erweist, droht ihr der Tod aus Gründen der Ehre. Sie hat damit die Ehre der gesamten Familie ruiniert, ihren Ehemann gedemütigt und in den Augen der Gesellschaft ihren unsittlichen vorehelichen Lebenswandel bewiesen. Ihr Ehemann wird sie , es sei denn, es entsteht ein heimliches Einverständnis zwischen beiden – mit Schimpf und Schande zu ihrer Familie zurückschicken, die die Tochter dann entweder rasch unter ihrem Stand anderweitig verheiraten wird oder sie tötet.

Die unbedingte Notwendigkeit zum Erhalt der Jungfräulichkeit hat auch noch andere, mit der Ehre verknüpfte Aspekte: Nur für eine Jungfrau kann die Familie einen hohen Brautpreis fordern, für eine geschiedene oder verwitwete Frau ist er stets viel geringer. Schon deshalb darf eine Ehe nicht unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen (der Unberührtheit der Frau) geschlossen werden, denn die Familie des Bräutigams wird sich andernfalls als gesellschaftlich und wirtschaftlich betrogen betrachten.

In „positiver“ Weise kann eine junge Frau die herrschenden Auffassungen von Ehre und Schande für sich nutzen, wenn ihre Eltern mit einem Ehekandidaten nicht einverstanden sind und die Frau kurzerhand mit ihm „durchbrennt.“ Gelingt es den beiden, eine Nacht alleine zu verbringen, ohne dass man sie findet und tauchen sie dann am nächsten Tag bei den Eltern wieder auf, werden diese häufig in die eheliche Verbindung einwilligen.[23]

Opfer und Täter – in derselben Familie

Der Täter des Ehrenmordes ist immer ein Familienangehöriger. In Ländern des Nahen und Mittleren Ostens scheint besonders häufig der Bruder der betroffenen Frau als Täter auserkoren zu werden [24], sodann auch ihr Vater, während in der Migration , vermutlich auch aufgrund des Fehlens kompletter Familienstrukturen – offensichtlich der Ehemann häufiger als Täter auftritt.[25] Generell gilt die Verbindung des Ehemanns zur Ehefrau als weniger eng als zur Herkunftsfamilie, denn der Ehemann kann sich von der Frau , nach islamischem Recht relativ unkompliziert scheiden, die Herkunftsfamilie ist jedoch auf immer mit ihr verbunden.

Aber auch ein Cousin oder Onkel kommen als Täter in Frage. Daraus wird deutlich, dass das „Verbrechen“ der Frau nicht als individuelles Vergehen, sondern als Angriff auf die ganze Gemeinschaft verstanden wird, so dass auch die Gemeinschaft als Ganze zum Handeln aufgerufen ist.

Ist eine Ehrverletzung bekannt geworden, wird in der Regel der Familienrat beschließen, was zu tun ist. In leichteren Fällen wird ein Mädchen von der Schule genommen, eine Frau eingesperrt, geschlagen oder in eine andere Stadt ohne Mitspracherecht verheiratet werden. In schwereren Fällen wird die Familie den Tod des Opfers beschließen, aber die Frau nicht davon unterrichten. Sie wird eines Tages oder eines Nachts erschossen, erwürgt, erstochen, erschlagen, gesteinigt, verbrannt, vor ein Auto gestoßen oder von einer Brücke herabgestürzt werden. Auch die besonders in Bangladesh verbreiteten Säureattentate auf Frauen oder die in Indien als Küchenunfälle getarnten Verbrennungen – vorgeblich wegen zu geringer Mitgiftzahlungen der Eltern der Braut – werden vor allem aus Gründen der Ehre begangen. In anderen Fällen werden Morde an Frauen als Selbstmorde ausgegeben.

Der Ehrenmord ist eine aus besonders niedrigen Motiven geplante, größtmögliche Gewaltanwendung gegen eine Frau , ganz selten wird auch ein Mann Opfer eines Ehrenmordes, wenn z. B. seine homosexuellen Neigungen öffentlich bekannt geworden sind. Der Ehrenmord kann sofort begangen werden oder aber sich Monate oder sogar Jahre nach dem „Vergehen“ der Frau ereignen, er geschieht dann nicht im Affekt, sondern wird vorsätzlich geplant und geheim gehalten: er ist eine Hinrichtung. Die Frau verschwindet, und es wird nicht mehr über sie gesprochen. Bei fehlenden Geburtsregistern überall im ländlichen Bereich kann der Tod der Frau nicht wirklich amtlich festgestellt oder die Frau offiziell als vermisst gemeldet werden. Wird der Leichnam gefunden, wird er beerdigt, aber die im islamischen Kontext so wichtigen Trauerrituale werden ausgesetzt. Aus Pakistan wird berichtet, dass vermeintliche Ehebrecherinnen auf einem speziell abgetrennten Teil des Friedhofs beerdigt oder aber in einen Fluss geworfen werden, ohne ihnen die letzte Ehre eines Begräbnisses zu erweisen.[26]

Ein Protest für Frauenrechte in Ägypten. Quelle: Al Jazeera English

Männer als Mit-Gefangene des Systems

Die Ehre ist in einer islamisch geprägten Stammesgesellschaft von essentieller Bedeutung. Sie wird höher als ein Menschenleben bewertet, denn ohne Ehre glaubt eine Familie in diesem Kontext nicht existieren zu können. Diese Ehre und die eigene Dominanz müssen also unter allen Umständen verteidigt werden, das Leben einer (‚unehrenhaften‘) Frau erscheint demgegenüber nur von untergeordneter Bedeutung. Der jordanische Stammesführer Tarrad Fayiz gebrauchte dafür folgendes Bild: „Eine Frau ist wie ein Olivenbaum. Wenn einer der Zweige vom Holzwurm befallen wird, muss er abgehauen werden, damit die Gesellschaft makellos und rein erhalten bleibt.“[27]

Verteidigt ein Vater oder Bruder die Familienehre nicht und die Schmach eines Übergriffs auf die Familie von außen bleibt für jeden sichtbar ungesühnt, wird ein solcher Mann nun seinerseits als schwach, unmännlich und ehrlos beurteilt werden. Er kann offensichtlich die Frauen seiner Familie nicht beschützen und kontrollieren. Er verliert sein Gesicht, und als Schwacher kann er sich keinen Respekt verschaffen. U. U. verliert er sogar seinen Besitz oder seine wirtschaftliche Existenz, in der er von der Gemeinschaft abhängig ist. Er wird daher schon beim Aufkommen eines Gerüchts drastisch und für jeden sichtbar handeln, seiner Tochter oder Frau Grenzen setzen (sie einsperren), sie herabsetzen (misshandeln) oder sogar töten, um seine Stärke und Macht öffentlich unter Beweis zu stellen. Andernfalls gilt er seinerseits als ehrlos, wird gering geschätzt, betrogen und verspottet.

Daher ist der Druck auch auf die männlichen Familienmitglieder groß, die ihnen durch Familienbeschluss zugedachte Rolle des Rächers der Familienehre zu übernehmen: Ein 25jähriger Palästinenser erhängte seine Schwester mit einem Seil und sagte später: „Ich habe sie nicht getötet, sondern ihr eher geholfen, Selbstmord zu begehn und die Todesstrafe zu verhängen, zu der sie sich selbst verurteilt hatte. Ich tat es, um mit ihrem Blut die Familienehre rein zu waschen, die wir durch sie verloren hatten und um den Willen der Gesellschaft zu erfüllen, die andernfalls keine Gnade für mich aufgebracht hätte … Die Gesellschaft hat uns von Kindesbeinen an gelehrt, dass Blut der einzige Weg ist, um die Ehre rein zu waschen.“[28]

Ganz ähnlich ebenfalls ein Palästinenser, der zu der Ermordung seiner Schwester sagte: „Ich mußte sie töten, weil ich das älteste [männliche] Familienmitglied war. Mein einziges Motiv bei ihrer Tötung war [mein Wunsch] dass die Leute endlich mit ihrem Gerede aufhören sollten. Sie warfen mir vor, dass ich sie zu unzüchtigem Verhalten ermutigte … Ich ließ sie ihre Todesart auswählen: Entweder würde ich ihr die Kehle aufschlitzen oder sie vergiften. Sie entschied sich für das Gift.“ [29]

In diesem Sinne sind die beteiligten Männer nicht nur Täter, sondern in gewisser Weise Mitgefangene des Systems. Auch sie müssen sich rollenkonform verhalten und Stärke und Dominanz beweisen. Eine Frau kann ihre Ehre nur erhalten, niemals aber zurückgewinnen. Verliert sie sie, muss die Ehre von den Männern ihrer Familie wiederhergestellt werden.

Die Ehre des Mannes hängt also vom Verhalten der Frauen seiner Familie ab. Verhalten sie sich unehrenhaft und wird das vor der Gemeinschaft sichtbar, bedeutet das das öffentliche Eingeständnis, dass die Männer der Familie die Frauen nicht (vor den unmoralischen Avancen anderer Männer) schützen und (in ihrem Verhalten) nicht kontrollieren können. Sie können nur selbst fliehen oder ihre Stärke durch die Ermordung der Frau demonstrieren.

Auch deshalb wird ein Ehrenmord von der Familie und der Gesellschaft meist nicht als Mord im eigentlichen Sinne beurteilt, sondern vielmehr als Pflicht, als Wiederherstellung des früheren Status, als Wiedergutmachung für den zuvor entstandenen „Schaden“ der Ehrverletzung der Familie. Die Voraussetzung dafür ist eine Gesellschaft, die das Kollektiv höher achtet als das Individuum, insbesondere das weibliche Individuum. Das Kollektiv diktiert und kontrolliert die Normen, mit deren Hilfe die patriarchal geprägte Gesellschaft Stabilität erlangt. Aufgrund der wirtschaftlichen und familiären Abhängigkeiten, besonders im dörflichen Bereich, ist ein Ausscheren aus diesem Verhaltenskodex für eine einzelne Familie überaus schwierig.

Häufig wird von der Familie als Täter ein minderjähriges, männliches Familienmitglied bestimmt, damit die Strafe ,falls die Tat überhaupt vor Gericht kommt , möglichst gering ausfällt. Auch fällt bei einem jüngeren Mitglied der Familie der Verlust der Arbeitskraft (z. B. durch einen Gefängnisaufenthalt) nicht so stark ins Gewicht wie bei einem Hauptverdiener. Dabei sollen häufig die Mütter, die ihre Söhne mit diesen althergebrachten Werten von Ehre und Schande erzogen haben, sie zu ihrer „Pflichterfüllung“ anstacheln.

Bei Aufdeckung eines außerehelichen Verhältnisses wird in den meisten Fällen nur die Frau getötet, ihr Verlust kann rein wirtschaftlich am ehesten verschmerzt werden. Würde der schuldige Mann , z. B. der Vergewaltiger, getötet werden, würde zum einen ein Sohn oder Vater, ein Verdiener oder Verteidiger einer Familie wegfallen, zum anderen würde der Tod eines Mannes in einer Stammesgesellschaft eine u. U. lange währende Blutrache nach sich ziehen; der Tod einer Frau erfordert dies nicht. Dem liegt altarabisches Gewohnheitsrecht zugrunde, aber auch der im Islam formulierte Grundsatz, dass das Blutgeld für eine Frau stets niedriger anzusetzen ist als für einen Mann, bei dem der wirtschaftliche Verlust gravierender ist.[30]

Wurzeln des Ehrenmordes

Obwohl die Tradition des Ehrenmordes Jahrtausende alt sein muss, ist sie bisher noch vergleichsweise wenig erforscht. Es existieren keine verlässlichen Statistiken, wie viele Frauen jedes Jahr auf diese Weise sterben müssen, zumal Ehrenmorde häufig als Unfälle getarnt und vertuscht werden.

Generell liegt über der uralten, von Generation zu Generation weitergegebenen Tradition der Schleier des Schweigens, der erst in den letzten Jahren vor allem von Menschen- und Frauenrechtsorganisationen mehr und mehr gehoben wird. Ehrenmorde sind im Nahen und Mittleren Osten kein Thema für die Öffentlichkeit, und auch die eventuellen gerichtlichen oder polizeilichen Untersuchungen werden oft von einer Mauer des Schweigens behindert.

Ehrenmorde kommen viel seltener vor Gericht als sie sich ereignen, sind daher teilweise nicht aktenkundig und entziehen sich daher umfassenden Untersuchungen. In einzelnen Ländern wie Jordanien werden seit einigen Jahren Kriminalstatistiken veröffentlicht, die den besonderen Umständen des Ehrenmordes Rechnung tragen.[31] Für Jordanien wurde auf einer Fachtagung im Jahr 2005 unter dem Titel „Verbrechen im Namen der Ehre“ in Berlin unter der Schirmherrschaft von „Terre des Femmes“, amnesty international und der Friedrich- Ebert- Stiftung auf 98 Mordfälle im Jahr 1995 verwiesen, von denen über 25% Ehrenmorde gewesen seien.[32] Carol Bellamy, Executive Director bei Unicef, vermutete in ihrem Bericht des Internationalen Frauentages im Jahr 2000 zwei Drittel der Morde im Gaza-Streifen und auf der Westbank aus dem Jahr 1999 als Ehrenmorde.[33]

Fest steht, dass der Ehrenmord nicht mit dem Islam begründet werden kann und weder im Koran noch der islamischen Überlieferung Rückhalt oder Begründung findet. Auch von Muhammad ist kein derartiger Ausspruch bekannt. Daher finden Ehrenmorde in der Theologie des Islam keine Grundlage, zumal die Tradition der Ehrenmorde wesentlich älter ist als der Islam.

Allerdings ist unübersehbar, dass Ehrenmorde heute, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vorwiegend in islamischen Gesellschaften vorkommen. Dort sind vor allem im ländlichen Bereich viele Gesellschaften bis heute von halbfeudalen, tribalen Strukturen geprägt, in denen sehr eindeutig und streng definierte Verhaltensnormen für Mann und Frau weithin unhinterfragt gelten und die Frau de facto häufig als eine Art „Besitz“ des Mannes behandelt wird. Diese Verhaltensnormen werden größtenteils mit dem Islam begründet, im Kollektiv überwacht und Grenzüberschreitungen vor allem Frauen Schuld zuschreibend zur Last gelegt. Im Zuge der Binnenmigration kommen Ehrenmorde auch in den Städten vor und dort in allen gesellschaftlichen Schichten [34], so dass es ein Irrtum wäre, anzunehmen, dass die Problematik des Ehrenmordes nur ein auf ländliche Gebiete beschränktes Phänomen ist.

Als verstärkender Faktor für das Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau in islamischen Ländern kommt die im islamischen Eherecht verankerte Forderung nach Gehorsam der Ehefrau ihrem Ehemann gegenüber hinzu, fußend auf Sure 4,34 und zahlreichen Überlieferungen Muhammads, die die herausgehobene rechtliche und gesellschaftliche Stellung des Mannes betonen und nach überwiegender traditioneller Meinung muslimischer Theologen sogar eine „maßvolle“ Züchtigung der Ehefrau im Konfliktfall mit einschließen (vgl. Sure 4,34). Auch wenn manche Theologen diese Deutung ablehnen und in modernen muslimischen Familien die Praxis anders aussieht, schaffen die tradierten Texte und konservativen Auslegungen in islamisch-patriarchalischen Gesellschaften doch ein Klima, in dem Gewalt gegen Frauen ebenso vielfach toleriert und als zum normalen Alltag gehörig betrachtet wird wie das Gehorsamsprinzip und die Einschränkung von Frauenrechten, z. B. in Bezug auf Bildung, auf Selbstbestimmung und persönliche Freiheiten.

Muslimische Theologen betonen insbesondere die Pflicht zum sexuellen Gehorsam der Frau als eine der Grundkomponenten der ehelichen Nachordnung der Frau; ein Faktor, der das gesellschaftliche Bewußtsein für ihre untergeordnete Stellung sowie für die weisungsberechtigte Position des Mannes mit prägt. Mag sich diese Sicht und Praxis auch in der städtischen Oberschicht graduell verändert haben, gilt sie doch nach wie vor für große Teile der muslimischen Gesellschaften fast unangefochten. Dort schafft eine vorindustrielle, strukturell wenig entwickelte, kollektivistisch ausgerichtete Gesellschaft und eine patriarchalisch und an den Werten des traditionellen Islam ausgerichtete Lebensweise und Kultur ein Klima, das der Frau die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Ehre zuweist, auch wenn der Koran und die muslimische Theologie vor- und außereheliche Beziehungen mit der Steinigung bzw. Auspeitschung für Mann und Frau unter dieselbe Strafe stellen. In der Praxis wird jedoch in einem solchen Umfeld der Frau einseitig die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Moral zugewiesen, wobei die Kultur und Tradition eine größere Rolle spielen als die orthodoxe Theologie.

Eine mit islamischen Werten begründete traditionell-konservative Auffassung der Rolle der Frau schafft also ein begünstigendes Klima für die Kontrolle der Frau, für die Legitimierung der Anwendung von Gewalt und damit in gewisser Weise auch für den Ehrenmord. Zwar haben sich in verschiedenen Ländern hin und wieder religiöse Führerpersönlichkeiten gegen den Ehrenmord ausgesprochen. Ihre Worte führen aber nicht zu einem grundsätzlichen gesellschaftlichen Umdenken, da die „gefühlte“ Berechtigung für den Ehrenmord leider groß ist.

Humus für den Ehrenmord ist auch die im traditionellen Islam praktizierte Geschlechtertrennung , die strikte Trennung der Bereiche, in denen sich Männer und Frauen in einer Gesellschaft bewegen dürfen. Männern ist hier der öffentliche Bereich vorbehalten (das Café, die Straße, die Moschee), Frauen die Familie und das häusliche Umfeld. In traditionellen Familien bleiben Frauen so weit wie möglich zu Hause und gehen nur in dringenden Angelegenheiten , und dann bedeckt oder verschleiert und selten unbegleitet – aus. In diesem Umfeld gilt die Moral einer Gesellschaft nur dann als gewährleistet, wenn die Geschlechtertrennung möglichst vollständig praktiziert wird und die Frau dem Mann auf diese Weise keinen Anlass zu Unmoral und Verführung gibt. Auch die Geschlechtertrennung , bzw. Beschränkung der Frau auf den häuslichen Bereich so weit wie möglich ,weist der Frau die alleinige Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral zu.

Strafverfolgung und Strafmilderung

Gedenktafel in Berlin für das Ehrenmord-Opfer Nuriye Bekir. Auch in Deutschland und anderen westlichen Demokratien werden immer wieder Morde im Namen der „Ehre“ begangen. Quelle: OTFW Berlin

Größere Abschreckung vor einem Ehrenmord könnte sicher durch eine konsequente Strafverfolgung erreicht werden. Dies ist jedoch meist nicht der Fall. Wird überhaupt eine polizeiliche Untersuchung angestrengt, begegnet den Vertretern der Staatsmacht vielfach eine Mauer des Schweigens, obwohl jeder den wahren Sachverhalt kennt. Vielleicht hat der Täter für eine Zeit das Dorf verlassen, um Fragen zu entgehen. Vielleicht stellt er sich aber auch selbst der Polizei, stolz darauf, die Ehre der Familie wieder hergestellt zu haben.[35] Eine Anklage und ein Gerichtsverfahren kommen in vielen Fällen nicht zustande und werden von der Gesellschaft oftmals nicht erwartet oder sogar unmöglich gemacht. Für Pakistan wird berichtet, dass der Ehrenmord sich nach dortiger verbreiteter Auffassung nicht gegen den pakistanischen Staat richtet, sondern nur gegen einzelne Personen , gute Voraussetzungen, um eine staatliche Strafverfolgung unnötig erscheinen zu lassen und erst gar keine polizeiliche Untersuchung aufzunehmen.[36]

Überlebt ein Opfer die Tat oder hat ein Augenzeuge sie beobachtet, ist von diesem Augenzeugen kaum Aufklärung zu erwarten, denn er wird aus Angst schweigen oder aber ebenfalls bedroht werden. Würde er aussagen, würde er die schweigende Übereinkunft der Gemeinschaft zur Berechtigung der Tat verletzten und seinerseits Vergeltung zu fürchten haben. Daher werden bei deutschen Ehrenmordprozessen Zeugen zu Recht in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen.

Ahnt das Opfer seinen baldigen Tod und sucht es aus Angst vor Bestrafungsmaßnahmen der Familie die Polizei auf, wird es dort kaum je Gehör und Unterstützung finden. Die Frau wird, wie oft berichtet wurde, von Polizeikräften entweder direkt ihrer Familie übergeben oder dort sogar verspottet, geschlagen und gedemütigt werden , ja, sogar Fälle von Vergewaltigungen durch Ordnungskräfte auf Polizeistationen werden immer wieder aus dem ländlichen Bereich der Osttürkei berichtet, denn eine Frau, die alleine und für sich selbst eine Anzeige erstatten will oder Schutz sucht, gilt nach diesem Moralkodex als unehrenhaft.

In vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird für den Ehrenmord eine Strafmilderung gewährt, da man davon ausgeht, dass ein Täter vom unehrenhaften Verhalten seiner Frau oder Tochter provoziert worden sei. Manche Strafgesetzbücher ermöglichen sogar Straffreiheit. Art. 340 des jordanischen Strafgesetzbuches ermöglichte z. B. Straffreiheit für den Ehrenmörder, wenn er seine Frau beim Ehebruch auf frischer Tat überrascht hatte und Art 98 erlaubt Strafmilderung, wenn der Täter eine Straftat aus berechtigtem Zorn über ein falsches und gefährdendes Verhalten seines Opfers beging.[37] Zwar lautet die Anklage gerade in Jordanien zunächst häufig auf vorsätzlichen, geplanten Mord, der mit 15 Jahren Arbeitslager oder dem Tod bestraft werden kann. Diese Strafen wurden jedoch in keinem einzigen der in den letzten Jahren untersuchten Fälle auch verhängt: die tatsächlichen Strafen der aus dem Jahr 1995 für Jordanien dokumentierten Ehrenmorde lagen in den meisten Fällen bei wenigen Monaten bis zu einem Jahr Gefängnis und nur in einem einzigen Fall wurden 10 Jahre Arbeitslager verhängt. Die geringste Strafe erhielten die Täter, die eine alleinstehende Frau (meist ihre Schwester) erschossen hatten, wenn sie schwanger war.[38]

Angesichts dieses Unrechts kämpft die „Jordanien National Commission for Women“ seit 1998 für die Abschaffung von Art. 340 des jordanischen Strafgesetzbuches. 1999 lehnte das Parlament die Abschaffung dieses Artikels ab und weigerte sich im Jahr 2000, einen erneuten Antrag überhaupt zu diskutieren, obwohl bis zum Jahr 2000 über 15.000 Unterschriften und die Unterstützung des jordanischen Königshauses eingeholt worden waren. Einige Parlamentsmitglieder brachten zum Ausdruck, dass die Abschaffung des Gesetzes der „Tolerierung“ von Ehebruch und Unmoral gleichkäme und sie deshalb dessen Streichung nicht zustimmen könnten [39]. Zugleich wurde durch Presseveröffentlichung verkündet, dass 62% der Bevölkerung der Ansicht seien, dass die Streichung des Artikels zu einem moralischen Niedergang der Gesellschaft führen werde.[40] Im Jahr 2001 wurde Art. 340 durch ein königliches Dekret so geändert, dass nun statt Straflosigkeit für den Ehrenmörder der beim Ehebruch ertappten Frau Strafmilderung vorgesehen ist.[41] Strafmilderung bedeutet jedoch immer noch die Anerkennung mildernder Umstände bei Ehrenmord. Im Jahr 2003 sollte daher eine Gesetzesänderung zu Art. 340 im jordanischen Parlament ratifiziert werden, was das Unterhaus ablehnte; daher ist der Status von Art 340 seit dem Jahr 2004 ungewiss.[42]

Anhänger der im jordanischen Parlament vertretenen Muslimbruderschaft brandmarkten die Streichung des Art. 340 als „unislamisch“ und gegen die Scharia gerichtet. Eine Streichung sei ein Kotau vor dem Westen (so einige Stimmen der Abgeordneten) und ziele darauf ab, „islamische, soziale und familiäre Werte zu zerstören, indem sie die Männer ihrer menschlichen Natur entkleiden wollten, wenn sie Ehefrauen oder weibliche Familienmitglieder beim Ehebruch ertappten.“[43]

Hieraus wird zum einen deutlich, dass es sich bei der Diskussion über die Verurteilung des Ehrenmordes nicht um ein auf die bildungsfernen Unterschichten oder den ländlichen Bereich beschränktes Problem handelt, sonst müßte sich das Parlament schwerlich mit dieser Frage auseinandersetzen. Gleichzeitig wird deutlich, dass für islamistische Kräfte Ehrenmorde und die beschriebenen Ehrauffassungen durchaus eine Verbindung zum Islam besitzen.

Zwar forderten andere ,ebenfalls islamische ,Stimmen wie z. B. der Mufti von Gaza, Sheich ‚Abd al-Karim Kahlut, bereits die Todesstrafe für Ehrenmörder, da sie nach der Scharia nicht berechtigt seien, die Todesstrafe zu vollziehen und ihr Recht in die eigene Hand zu nehmen.[44] Die „Jordanische Islamische Front“ (IAF) dagegen, deren überwiegende Mitgliederzahl der Muslimbruderschaft nahe steht, bezeichnete den Ehrenmord geradezu als Pflicht für den Betroffenen. Es sei zwar unrecht, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen [45], die Vergeltung für moralische Vergehen der Frauen der Familie sei jedoch eine Ausnahme und damit sei die Vergeltung eine islamische Handlung.[46]

Yotam Feldner ist daher sicher recht zu geben, wenn er konstatiert, dass „islamisch“ in einem Land mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eben nicht nur das meint, was der Koran oder die Überlieferung als islamisch definiert, sondern auch das, was ein bedeutender Teil der Bevölkerung als solches beurteilt. Wenn die Zahl von knapp zwei Dritteln der Bevölkerung Ehrenmorde tatsächlich für nicht im Widerspruch zu den Lehren des Islam stehend betrachtet, dann ist der Ehrenmord ,auch wenn er aus der vorislamischen arabischen Stammesgesellschaft stammt ,im Bewusstsein der Mehrheit , jedenfalls bisher – nicht wirksam von der Religion zu trennen.[47]

Eine Mahnung an die Täter, ihr vermeintliches Recht nicht in ihre eigenen Hände zu nehmen, wird nicht ausreichen, der Bevölkerung den Ehrenmord unzweifelhaft als „unislamisch“ plausibel zu machen. Myria Böhmecke subsummiert daher zutreffend: „Die muslimische Geistlichkeit streitet eine Aufforderung zum Ehrenmord aus religiösen Gründen ab und verweist auf die Tradition, allerdings ohne ihre Autorität ernsthaft zugunsten der Frauen einzusetzen.“[48]

Strafmilderung für den Ehrenmörder ist nicht nur in Jordanien möglich. Strafmilderung sieht z. B. auch das Strafgesetzbuch Ägyptens vor [49], des Irak (Strafe nicht über drei Jahre Gefängnis) [50], des Iran [51], Kuwaits [52], des Libanon [53], Libyens (Gefängnisstrafe nicht über zwei Jahre für Handlungen, die sich auf Ehrverletzungen beziehen) [54], Marokkos [55], Syriens [56], Tunesiens [57] und der VAE [58]. Das Strafgesetzbuch Algeriens sieht für den Ehrenmörder der beim Ehebruch auf frischer Tat ertappten Frau sogar den Straferlass vor [59], in Oman ist Straferlass oder Verkürzung der Straftat möglich.[60] Aber auch dort, wo eine verminderte Strafe vorgesehen ist, kann sie aufgrund großen familiären oder gesellschaftlichen Drucks oder aber Sympathiebezeungen seitens des Richters ganz entfallen oder nicht mehr als eine Verwarnung des Täters beinhalten.

Auch in Syrien scheint die geringe Bestrafung eine Alltäglichkeit zu sein.[61] In Pakistan lautet die gegenwärtige gesetzliche Regelung so, dass ein Ehrenmord als Mord zu betrachten ist, der Richter allerdings einen Kompromiss einleiten kann, in dessen Zug die Familie dem Täter vergeben und er freigesprochen werden kann.[62]

In der Türkei werden Ehrenmorde seit 1996 stärker thematisiert. Bis zum Jahr 2003 sah das Strafgesetzbuch in Artikel 462 eine verminderte Strafe für Ehrenmorde vor, denn eine „Provokation“ durch die Frau (ein vermuteter oder tatsächlicher Ehebruch), galt als strafmildernd für die Tat.[63] Die entsprechende Gesetzesänderung, die 2005 in Kraft trat, ist ein Schritt in die richtige Richtung, das Gesetz muss nun aber auch in vollem Maß zur Anwendung kommen; ein Problem ist auch, dass ein Mord wegen schwerer Provokation „im Affekt“ weiterhin strafmildernde Umstände erwarten darf.[64]

Im ländlichen Bereich gab es in der Türkei bisher de facto in den allermeisten Fällen keine Bestrafung. Daran hat sich auch trotz geänderter Gesetzeslage noch wenig geändert. Das ist vor allem deshalb der Fall, weil die Tötung eigentlich eine Gemeinschaftstat von Familie und Gesellschaft ist: Alle stimmen darin überein, die Frau zu töten, alle sind sich einig darüber, dass ihr Tod rechtmäßig ist. Alle verurteilen das Opfer durch ihr Schweigen und schützen den Täter oder setzen ihn unter Druck zu handeln. So werden die tradierten Ehrvorstellungen und der Ehrenmord als ‚gerechte Sühne‘ der nächsten Generation eingeimpft, ohne dass Alternativen vorstellbar erscheinen.

Eine besondere Problematik ergibt sich aus der Tatsache, dass in manchen islamischen Ländern keine oder zu wenige Frauenhäuser existieren, so dass in diesen Fällen allenfalls ein freiwilliger Aufenthalte im Gefängnis einen gewissen Schutz vor Verfolgung bieten kann – wenn die Familie verhandelt, um die Frau wieder nach Hause zu holen, erweist sich das bisweilen als trügerisch und sie wird doch noch getötet.[65]

Ehrenmorde im westlichen Kontext

Ist es Zufall oder Zwangsläufigkeit, dass gerade in der dritten Generation muslimischer Migranten in westlichen Ländern die Problematik des Ehrenmordes besonders aufbricht? Dass Frauen und Mädchen dieser Generation mehr denn je Schutz vor Zwangsverheiratung, familiären Vergeltungsmaßnahmen oder Genitalverstümmelung in Frauenhäusern und bei Menschenrechtsorganisationen suchen?

Ging man nach dem Anwerbestopp muslimischer Arbeitnehmer aus der Türkei ab 1973 in den 70er und 80er Jahren in Deutschland noch von einer umfangreichen Rückwanderung muslimischer Familien bzw. einer raschen, gleichsam „geräuschlosen“ Integration der Zuwanderer, Kriegsflüchtlinge und Asylsuchenden aus vielen Teilen der Welt spätestens in der zweiten und dritten Generation aus und weigerte sich lange, Deutschland als Einwanderungsland zu betrachten, so ist heute unübersehbar, dass es bei einem Teil der Migrantenbevölkerung ,besonders den bildungsfernen Schichten mit der Tendenz zur Bildung eigener kultureller Räume , eher zu einer Rück-Orientierung auf traditionell-religiöse Werte und Vorstellungen gekommen ist. Dies ist der Raum, in dem Ehrenmorde heute häufiger auftreten als vor 45 Jahren, zu Beginn der Zuwanderung. Verunsicherung über die eigene Identität, das Gefühl, weder hier noch dort akzeptiert zu sein, erlebte Diskriminierungen, eine misslungene oder gar nicht erst in Angriff genommene Integration von beiden Seiten, eine gescheiterte Schulkarriere und geringe Berufsaussichten, der Einfluss politischer, islamistischer Netzwerke und ihre Mahnung zur Abschottung von der deutschen Gesellschaft, all das trägt seinen Teil zu dieser Entwicklung bei.

Die „Anonyme Kriseneinrichtung für Migrantinnen“, PAPATYA, Berlin, stellt fest, dass die ,betroffenen Familien oft mit Problemen wie Langzeitarbeitslosigkeit, schlechten finanziellen Bedingungen, Alkoholismus oder Scheidungen und Trennungen zu kämpfen haben,und gehen davon aus, dass gerade in der Migration angesichts einer gesellschaftlichen Randsiedlung die traditionellen Regeln besonderes Gewicht erhalten:[66] Allerdings wäre die Annahme, dass Ehrenmorde ausschließlich ein Problem von Armut und Bildungsferne seien, verfehlt, da sie alle Bevölkerungsschichten betreffen; allerdings vor allem patriacharchalische Gesellschaften, in denen Zugang zu Bildung fehlt und zugleich wirtschaftliche oder soziale Probleme verstärkend wirken, so dass die Ehre der Familie als letzter Wert betrachtet wird, den es noch zu verteidigen gilt: „Besonders gefährdet sind Gesellschaften im Umbruch“ [67], in denen Frauen etwa beginnen, am Arbeitsprozess teilzunehmen und dadurch mehr Rechte und Freiheiten einfordern. Der „Transfer“ in eine postmoderne, individualistische Industriegesellschaft scheint manche Bevölkerungsgruppen zu einem verstärkten Festehalten an Traditionen zu bewegen.

Auch in westlichen Ländern sind nahöstliche Auffassungen weiblicher und männlicher Geschlechterrollen wie auch die Ehrenmorde selbst zu einem Thema von immenser Bedeutung geworden. Geht es doch zunächst darum, sich mit kulturell-religiös begründeten Normen von Zuwanderergemeinschaften vertraut zu machen. Dann aber darf eine fundierte Auseinandersetzung über die Grenzen kultureller Toleranz und konkrete Menschenrechtsverletzungen nicht vermieden werden. Gerade die dritte Generation muslimischer Frauen empfindet heute ihre arrangierte Ehe viel eher als Zwangsehe und kann oftmals zu den ihr zugedachten traditionellen Verhaltensweisen im westlich-säkularen, stark individualistisch und von der Gleichberechtigung der Frauen geprägten Umfeld keine positive Verknüpfung mehr herstellen. Die dritte Migrantengeneration ist noch stärker zerrissen zwischen der Tradition der Eltern und Großeltern und dem oft schon fremden Herkunftsland. Auch wenn in vielen Familien kein orthodoxer Schriftislam, sondern ein kultureller Islam gelebt wird, geraten gerade diese Traditionen besonders leicht in Konflikt mit dem Leben in der Migration. Ermutigend ist, dass sich das Wissen über und der Protest gegen den Ehrenmord mehrt.

Die Beschäftigung mit der Thematik muss gleichzeitig einen verbesserten Schutz der betroffenen Frauen in Europa und darüber hinaus zur Folge haben. Dies ist auch in islamischen Ländern der Fall, wo z. B. das Netzwerk ASUDA ,Bündnis gegen Gewalt an Frauen in irakisch-Kurdistan [68] sich engagiert. In Syrien wurde nach einem Ehrenmord an der Drusin Huda Abu ‚Asali im September 2005 eine von muslimischen wie christlichen Geistlichen und Intellektuellen unterstützte Pressekampagne gegen den Ehrenmord zunächst von unabhängigen Medien in Gang gesetzt, aber dann auch von regierungsnahen Zeitungen aufgegriffen. Der Protest richtet sich gegen die Strafmilderung für den Täter eines Ehrenmordes.[69] Andere Organisationen sind z. B. in türkisch-Kurdistan aktiv; insbesondere in Diyarbakir, wo 1997 ein „Frauenzentrum“ Kadin Merkezi, genannt Ka-Mer, gegründet wurde. In zahlreichen islamischen Ländern bringen Frauenrechtsorganisationen die Thematik heute verstärkt an die Öffentlichkeit.

In Deutschland wäre es von besonderer Bedeutung, wenn muslimische Verbände den Ehrenmord öffentlich und nachdrücklich als unislamisch und als Menschenrechtsverletzung verurteilen [70] und Begründungen aus dem Koran und der islamischen Überlieferung gegen diese Praxis finden.

Weitere notwendige Schritte über die Information und Thematisierung der Problematik hinaus ist die Unterstützung der Betroffenen in jeder Form. Das beginnt damit, Drohungen ernst zu nehmen, Hilfseinrichtungen zu schaffen, Mitarbeiter staatlicher Stellen und Sicherheitskräfte zu sensibilisieren und schließlich auch wirksamen Schutz für bedrohte Mädchen und Frauen anzubieten. Des weiteren ist zu begrüßen, dass Zwangsheiraten seit 2004 als besonders schwere Nötigung unter Strafe gestellt und Ehrenmorde vermehrt als Mord (und nicht als kulturbedingter Totschlag) bestraft werden [71], sowie die gesetzliche Möglichkeit, bei Asylverfahren auch geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe als Abschiebehindernis anzuerkennen, da in einigen Ländern, wie z. B. dem Iran, einer Frau, die sich hier in Deutschland von ihrem Mann getrennt und wieder geheiratet hat, ein Prozess wegen Ehebruch oder der Ehrenmord droht.

Viel spricht darüber hinaus dafür, bei einem Ehrenmord nicht nur den Ausführenden mit in das Urteil einzubeziehen , wie jüngst im Ehrenmordprozess um Hatun Sürücü geschehen, in dem zunächst nur der Täter selbst verurteilt worden war , sondern die gesamte, durch Beschluss, Planung, Anstiftung, Verdeckung und Beihilfe zur Ausführung beteiligte Familie.[72]

Mit der Bestrafung endet die Palette an Maßnahmen jedoch nicht. Eine aktive Erziehung zur Gleichberechtigung der Geschlechter, zur Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates und der Vermittlung demokratischer Werte sollte im Kindergartenalter beginnen, damit Gleichgültigkeit und Ignoranz keine Chance haben – denn für die Betroffenen geht es um Leben oder Tod.

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Endnoten

1. Christine Schirrmacher ist promovierte Islamwissenschaftlerin, Professorin für Islamkunde an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Leuven/Belgien und wissenschaftliche Leiterin des Instituts für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz? (www.islaminstitut.de)

2. IMK, Mord 20f.

3. M. BÖHMCECKE, Studie 18f.+22 nach einer Erhebung von PAPATYA, Verbrechen.

4. N. SADIK, State 9+33.

5. An der „School of Oriental and African Studies“ (SOAS), London, wurde eine Forschergruppe zur Thematik der Ehrenmorde eingerichtet: http://www.soas.ac.uk/honourcrimes

6. zitiert nach BERICHT 299.

7. M. BÖHMCECKE, Studie 125 nach einer Erhebung von PAPATYA, Verbrechen.

8. Vgl. den Bericht der arabischen Tageszeitung Al-Hayat vom 25.5.2005, zitiert nach: ARABISCHE ZEITUNGEN, Ehrenmord, .2.

9. C. STOLLE, Nachwort, in: H. GASHI, Schmerz 249, BERICHT 300; N. SADIK, State 30.

10. S. TELLENBACH, Ehrenmorde 2.

11. AMNESTY, Pakistan.

12. Diese Zahl nannte Kai Müller auf einer Fachtagung zum Thema Ehrenmorde: FACHTAGUNG, Verbrechen 3.

13. C. STOLLE, Nachwort, in: H. GASHI, Schmerz 248

14. IMK, Mord 16.

15. C. STOLLE, Nachwort, in: H. GASHI, Schmerz 248.

16. Solche und ähnliche Fälle berichtet S. TELLENBACH, Ehrenmorde 4f. aus der arabischen Presse.

17. So N. NAJAM, Honour 4.

18. FACHTAGUNG, Verbrechen 8.

19. S. TELLENBACH, Ehrenmorde 5.

20. Vgl. diese und ähnliche Fallschilderungen bei N. NAJAM, Honour 5.

21. So N. NAJAM, Honour 6.

22. C. SCHIRRMACHER, U. SPULER-STEGEMANN, Frauen 85.

23. So P. HEINE, Ehre 39.

24. So auch das Ergebnis einer Untersuchung jordanischer Ehrenmorde, die zu knapp 70% den Bruder als Täter auswies: FACHTAGUNG, Verbrechen 6.

25. M. BÖHMECKE, Studie 26+29.

26. So N. NAJAM. Honour, 3.

27. Tarrad Fayiz in: The Jordan Times (Amman), Febr 5,2000, zitiert nach Y. FELDNER, Honor 1.

28. Al-Ayyam (Ramallah), 1.6. 2000, zitiert nach Y. FELDNER, Honor 2.

29. Ar-Risala (Gaza), 11.6. 1998, zitiert nach Y. FELDNER, Honor 2.

30. C. SCHIRRMACHE, U.SPULER-STEGEMANN, Frauen 52.

31. So S. TELLENBACH, Ehrenmorde 2.

32. FACHTAGUNG, Verbrechen 6.

33. So referiert TELLENBACH, Ehrenmorde 2.

34. FACHTAGUNG Verbrechen 6.

35. So S. TELLENBACH, Ehrenmorde 5.

36. So M. BÖHMECKE für Pakistan und Jordanien, Tatmotiv 25+30.

37. S. TELLENBACH, Ehrenmorde 11.

38. FACHTAGUNG, Verbrechen 6f.

39. Vgl. einige Äußerungen bei Y. FELDNER Honor 4.

40. So z. B. The Jordan Times: Y. FELDNER, Honor 3.

41. S. TELLENBACH, Ehrenmorde 14.

42. So M. BÖHMECKE, Tatmotiv 24.

43. Zitiert nach S. TELLENBACH, Ehrenmorde 13.

44. Ar-Risalah (Gaza), 11.7. 1998, zitiert nach Y. FELDNER, Honor, 5.

45. So auch M. FADEL, Honor 2.

46. Vgl. die wörtlichen Äußerungen aus der jordanischen Presse bei Y. FELDNER, Honor 5.

47. So Y. FELDNER, Honor, 5.

48. M. BÖHMECKE, Studie 7

49. Artikel 237 des Strafgesetzbuches von 1937 (no. 58).

50. Artikel 409 des Strafgesetzbuches von 1966.

51. Artikel 220 des Strafgesetzbuches von 1991

52. Artikel 153 des Strafgesetzbuches.

53. Artikel 562 des Strafgesetzbuches von 1942 (mit mehrfachen Änderungen 1983-1999).

54. Artikel 375 des Strafgesetzbuches.

55. Artikel 418 +420 des Strafgesetzbuches von 1963.

56. Artikel 548 des Strafgesetzbuches von 1949 (geändert 1953).

57. Artikel 207 des Strafgesetzbuches von 1991.

58. Artikel 334 des Gesetzes Nr. 3 des Strafgesetzbuches von 1978.

59. Artikel 279 des Strafgesetzbuches von 1991.

60. Artikel 252 des Strafgesetzbuches.

61. MEMRI, Medienkampagne.

62. So Majida Rizvi von der National Commission on the Status of Women in Pakistan in: FACHTAGUNG, Verbrechen 7.

63. M. BÖHMECKE, Studie 11.

64. M. BÖHMECKE, Studie 11.

65. Vgl. die Schilderung eines Falls bei TELLENBACH, Ehrenmorde 6f. für Jordanien.

66. So Corinna Ter-Nedden in: FACHTAGUNG, Verbrechen 12.

67. M. BÖHMECKE, Studie 8.

68. www.asuda.org.

69. MEMRI, Medienkampagne.

70. Dafür spricht sich auch die MUSLIM WOMEN?S LEAGUE, Position 2 aus.

71. Die „anatolischen Wertvorstellungen“ eines Täters wurden 2004 in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.1. 2004 mildernd angeführt (Aktenzeichen: 2 StR 452/03: Zum Mordmerkmal bei niedrigen Beweggründen bei ausländischen Tätern).

72. So auch offensichtlich die Überlegung des dänischen Gerichts, das anlässlich der Ermordung der 18jährigen Pakistanerin Ghazala Khan in Ostdänemark durch ihren Bruder nicht nur den Todesschützen, sondern auch dessen Vater und zwei Onkel zu langen Haftstarfen und insgesamt neun Familienmitglieder gerichtlich verurteilte: DÄNEMARK, Familie 1.

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