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Teile des islamischen Rechtssystems (der Scharia, englisch „sharia“) stehen im Widerspruch zu den Menschenrechten. Aber nicht nur Teile des islamischen Straf- und Prozessrechts verstoßen gegen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, sondern u.a. auch Teile des Familien- und Eherechtes.
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