China darf nordkoreanische Geflüchtete nicht in den Tod schicken!

Flyer zu nordkoreanischen Flüchtlingen in China

In Nordkorea werden zehntausende Menschen in Lagern willkürlich als Arbeitssklaven gefangen gehalten. Flüchtlinge berichten von Folter, Vergewaltigungen und öffentlichen Hinrichtungen. Die meisten der Gefangenen sterben bereits bevor sie das 50. Lebensjahr erreicht haben an den Folgen von chronischem Hunger und Überarbeitung. Tausende Nordkoreaner wagen jedes Jahr die Flucht in das benachbarte China, um Hunger und Verfolgung zu entkommen. Doch die Volksrepublik liefert alle aufgegriffenen Flüchtlinge aus. In Nordkorea erwartet sie Folter und Tod.

In Nordkorea sind sechs außerordentlich große Hauptlager bekannt, daneben etwa 200 kleinere Nebenlager und andere Strafeinrichtungen. Die exakte Zahl der Häftlinge ist unbekannt, die Schätzungen der Vereinten Nationen und anderer Institutionen schwanken zwischen 60.000 und 250.000 Menschen, die aus nichtigen Gründen – oder nach internationalen Rechtsmäßstäben ohne Grund – ein Sklavendasein fristen. Manche sind in Haft, weil Vorfahren von ihnen aus Südkorea stammten, andere weil Familienangehörige nach China geflohen sind.

Ausgebeutet und schutzlos: Nordkoreaner in China

Die genaue Zahl der nordkoreanischen Flüchtlinge ist unbekannt, es handelt sich um ca. 40-50.000 Menschen. Rund 80 Prozent sind Frauen. Viele von ihnen werden von Menschenhändlern aufgegriffen, in Bordellen unter sklavenartigen Bedingungen ausgebeutet oder als Ehefrauen verkauft. Da in der Volksrepublik eine große Zahl von Mädchen vor der Geburt abgetrieben wird, herrscht ein Mangel an Frauen. Die Nordkoreanerinnen erhalten nicht die geringste Unterstützung durch die Behörden der Volksrepublik – im Gegenteil: Wer ‚illegale‘ Nordkoreaner unterstützt, muss mit sehr hohen Geldstrafen rechnen. Diejenigen, die Flüchtlinge bei der Staatsmacht denunzieren, werden belohnt. Frauen, die zwangsverheiratet oder in ein Bordell verkauft wurden, leben in der ständigen Furcht, an die chinesischen Behörden ausgeliefert und nach Nordkorea abgeschoben zu werden.

Haftanstalt in Tumen, nahe der nordkoreanischen Grenze. Hier werden viele nordkoreanische Geflüchtete bis zu ihrer Abschiebung gefangen gehalten.

Die „Demokratische Volksrepublik Korea“ liegt durch die Misswirtschaft der regierenden kommunistischen „Partei der Arbeit Koreas“ am Boden. Kollektivierung, Enteignung von Bauern und Planwirtschaft haben in Nordkorea verheerende Folgen gehabt. Das Regime ist dauerhaft nicht in der Lage, die Versorgung seiner Bevölkerung sicher zu stellen. Mehrmals litt die Bevölkerung an Hungersnöten, darunter eine der größten Hungerkatastrophen des 20. Jahrhunderts. Allein zwischen 1994 und 1998 sind rund 2-3 Millionen Menschen an den Folgen von Unterernährung gestorben. Menschen flüchten nach China, um dort Arbeit und Essen zu finden. Viele Nordkoreaner bleiben nur so lange, bis sie genug Geld verdient haben, um ihre in Nordkorea zurückgebliebenen Familien durchzubringen. Ihre Verzweiflung ist so groß, dass sie dafür Ausbeutung und Sklavenarbeit in Kauf nehmen – und das lebensbedrohliche Risiko, in Nordkorea in einem Lager den Tod zu finden, wenn sie erwischt werden.

In den Vergangenen Jahren sind monatlich im Durchschnitt deutlich mehr als 1.000 Nordkoreaner nach China geflohen. Die Tendenz ist jedoch rückläufig. Die Grenze wird durch nordkoreanisches Militär immer stärker bewacht, die Flucht wird schwieriger, die geforderten Bestechungsgelder höher.

China bricht Völkerrecht

Mit der Abschiebung nordkoreanischer Geflüchtete in ihr Herkunftsland bricht China bindendes Völkervertragsrecht. China ratifizierte beide Abkommen der Genfer Flüchtlingskonvention aus den Jahren 1951 und 1967. Artikel 33 (1) der Konvention von 1951 – der sogenannte Non-Refoulement Grundsatz – besagt: „Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit (…) bedroht sein würde.” Die Vereinten Nationen haben darüber hinaus festgestellt: „Als Teil des Folterverbots des Völkergewohnheitsrechts, das den Rang von zwingendem Recht (jus cogens) erlangt hat, ist das Verbot von Refoulement bei einer solchen Gefahr für alle Staaten bindend, auch für jene, die den einschlägigen Verträgen noch nicht beigetreten sind.“ [UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR): Leitlinien zur Auslieferung und zum Internationalen Flüchtlingsschutz.]

Offener Brief an den chinesischen Botschafter in Deutschland

Die Regierung der Volksrepublik China kann mit einem Federstrich das Elend der nordkoreanischen Flüchtlinge beenden. Statt die Flüchtlinge zu verfolgen und auszuliefern könnte sie sie einfach in das aufnahmebereite Südkorea ausreisen lassen. Die IGFM hat bei der chinesischen Regierung und beim chinesischen Botschafter in Berlin nachgefragt.

Was tut die IGFM?

Die IGFM bemüht sich, Aufmerksamkeit auf die Situation der Geflüchteten in China zu lenken. Die IGFM versucht, die deutsche Bundesregierung, die Europäische Union sowie Gremien und Entscheidungsträger der Vereinten Nationen davon zu überzeugen, ihren Einfluss auf die chinesische Regierung einzusetzen, damit China die Flüchtlinge nach Südkorea ausreisen lässt. Die IGFM wendet sich auch direkt an die chinesische Regierung und arbeitet mit Nichtregierungsorganisationen aus Südkorea zusammen. Verschiedene südkoreanische NGOs helfen nordkoreanischen Flüchtlingen in China, z.B. Frauen, die in Bordellen gefangen gehalten werden. Andere NGOs helfen Nordkoreanern bei ihrer Weiterflucht nach Südkorea. Inzwischen leben rund 26.000 Nordkoreaner in Südkorea.

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