Oft gestellte Fragen

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist eine humanitäre Bürgerbewegung und als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht Frankfurt unter VR 6227 registriert. Die IGFM unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind das Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs-, Religions-, Pressefreiheit und die Freiheit sein Land zu verlassen und wieder zurückkehren zu können, die wichtigsten Menschenrechte. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, verkündet am 10. Dezember 1948, und der Pakt für bürgerliche und politische Rechte. Die IGFM hat Beobachterstatus beim Europarat und ECOSOC-(Roster) Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen.

Am 8. April 1972 wurde die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), damals noch „Gesellschaft für Menschenrechte (GFM)“ in Frankfurt am Main von 13 Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen. In jenen Tagen demonstrierten viele gegen den Krieg in Vietnam, aber für die tausenden politischen Gefangenen in den sowjetischen Straflagern, gegen den Schießbefehl und die Opfer an der innerdeutschen Grenze, an die politischen Verfolgten und Gefangenen in Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und anderen osteuropäischen Staaten, demonstrierte keiner.
Initiator der Gründung war Iwan I. Agrusow; gebürtig aus der russischen Stadt Pskow, nahe der estnischen Grenze. Als 20jähriger war er während des II. Weltkrieges als Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt worden. Als er nach Kriegsende sah, dass die kommunistische sowjetische Regierung rückkehrwillige Zwangsarbeiter wie Verräter behandelte, entschied er sich, in Deutschland zu bleiben. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten sechs weitere Personen, die Menschenrechtsverletzungen am eigenen Leib erdulden mussten.

Die IGFM, Deutsche Sektion e.V. ist ein eingetragener Verein mit ca. 3.000 Mitgliedern (Stand 2015). Weltweit ist die IGFM durch Sektionen und nationale Gruppen vertreten, die in ihren Ländern als eigenständige Vereine organisiert sind. Gemeinsam zählen die 26 Sektionen und 11 nationalen Gruppen ca. 35.000 Mitglieder. Die Sektionen und nationalen Gruppen entsenden Vertreter in den Internationalen Rat der IGFM, die „International Society for Human Rights“(ISHR). Der Sitz der ISHR und seines internationalen Sekretariats ist ebenfalls Frankfurt am Main.

Die IGFM – Deutsche Sektion e.V. ist eine Nichtregierungsorganisation, die von ehrenamtlichem Engagement lebt. Nur in der Geschäftsstelle in Frankfurt sind hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt, alle anderen Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Die Mitglieder organisieren sich, wo möglich – in Arbeitsgruppen (Mitglieder in einer Stadt) oder in Arbeitsausschüssen (themenbezogenen Arbeitskreisen).

Um effektiver arbeiten zu können, hat sich die IGFM Schwerpunkte gesetzt. An Kampagnen wie die zur Überwindung der barbarischen Strafen (Steinigung, Amputation, Blenden, Prügelstrafe u.a.) kann sich jedermann zum Beispiel durch Unterschriftensammlung beteiligen. Im Mittelpunkt der klassischen Menschenrechtsarbeit (Öffentlichkeits-, Pressearbeit und Einzelfallarbeit in Verbindung mit humanitärer Hilfe) stehen totalitäre Regime wie z.B. China, Kuba und andere. Ein besonderer Schwerpunkt der IGFM ist die Beobachtung des Rechtes auf Religionsfreiheit, wobei den Rechten der Frauen oder den verfolgten Christen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Mitarbeit am Aufbau der zivilen (bürgerlichen) Gesellschaft in Osteuropa ist eine gemeinsame Aufgabe der Sektionen.

Die IGFM ist eine vom Finanzamt Frankfurt am Main III. als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannte Nichtregierungsorganisation. Sie finanziert sich im Wesentlichen durch Spenden, aber auch durch Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen von Initiativen wie der Zehn-Prozent-Aktion. In geringerem Umfang erhält die IGFM auch Bußgelder, die von Amtsgerichten zu ihren Gunsten verhängt werden. Die IGFM erhält keine staatlichen oder kommunalen Zuschüsse, sie bemüht sich aber um zweckgebundene Fördermittel der Europäischen Kommission für Projekte zum Aufbau der Zivilgesellschaft in osteuropäischen Ländern. Die IGFM ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) für steuerliche Zwecke auszustellen. Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden steuerlich absetzbar.

Können Sie sich an die Nigerianerin Amina Lawal erinnern? Sie sollte wegen angeblichen Ehebruchs 2002 gesteinigt werden. Nur das öffentliche Interesse, der öffentliche Druck hat ihr Leben gerettet. Die IGFM hat mit über 200.000 Unterschriften zu diesem Erfolg beigetragen.

Die Erfahrung zeigt: Menschenrechtsarbeit hilft! Sie hilft, weil auch Unrechtsregime nicht vor der Weltöffentlichkeit bloßgestellt werden möchten, weil sie Verträge und Abkommen nicht eingehalten haben. Nicht zu vergessen, dass viele Vereinbarungen über die Lieferung von Gütern oder über Vergünstigungen an eine Menschenrechtsklausel gebunden sind. So klein manche Veränderungen im globalen Maßstab erscheinen mögen ? für die Betroffenen bedeuten sie das Ende von Folter, die Freiheit oder sogar die Rettung des Lebens. Viele kleine Erfolge können mittel- und langfristig zu einer spürbaren Verbesserung in einem Land führen.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten wie jeder Einzelne sich für die Menschenrechte einsetzten kann. Bestimmt ist auch etwas für Sie dabei. Anregungen finden Sie unter: Mitmachen.

Mitglieder sind nicht nur die Seele eines Vereins, sie sind der Verein. Sie geben die Impulse, sie leisten die Arbeit zur Erfüllung der Vereinsziele. Sie geben dem Verein politisches Gewicht beim Umgang mit Regierungen, Politikern, Behörden, Internationalen Organisationen. Sie können den Vorstand wählen oder sich zur Wahl stellen und Verantwortung übernehmen.

Jeder, der sich für Menschenrechte interessiert, ist daher eingeladen, einen Mitgliedsantrag zu stellen. Sie oder er muss mindestens 16 Jahre alt sein, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und darf keiner extremistischen Organisation angehören.

[Mitglied werden…]

Haben Sie Interesse an einem Praktikum bei der IGFM? Wir freuen uns über Ihre Mitarbeit. Alle Informationen finden Sie hier.  Sollten Sie noch Fragen haben schicken Sie uns eine Mail an mitmachen@igfm.de. Nur durch das ehrenamtliche Engagement von Praktikanten und ehrenamtlichen Helfern ist die Menschenrechtsarbeit in dem Umfang, den die IGFM leistet, möglich – herzlichen Dank dafür!

Menschenrechtsbewegungen sprechen für verbrecherische Regime unangenehme Wahrheiten an. Sie werden daher von zahlreichen Staaten misstrauisch beobachtet, einige setzen sogar erhebliche Mittel ein, um Menschenrechtsorganisationen unglaubwürdig oder sogar mundtot zu machen. Die Volksrepublik China und Kuba beispielsweise versuchten bis 2003 die Anerkennung des ECOSOC-Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen mit der Behauptung „die Informationen der IGFM, es gäbe politische Gefangene in der VR China und in Kuba, seien Lügen“ zu verhindern.

Zwischen der DDR und der Bundesrepublik gab es keine Sprachbarriere, deshalb fiel es den Mitgliedern der IGFM hier besonders leicht, sich für politische Häftlinge einzusetzen. Das waren in der DDR nicht nur, aber vor allem Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Freizügigkeit wahrnehmen wollten. Bereits 1975 erklärte der Minister für Staatssicherheit (MfS), Generaloberst Erich Mielke, die IGFM zum Staatsfeind. Über 100 Ordner bestätigen bei der Gauck-Behörde die zerstörerische, zersetzende Arbeit, die zum Teil von willigen Helfern im Westen der Bundesrepublik für Geld oder aus politisch-ideologischer Überzeugung verübt wurde. Heute noch werden damals von der DDR-Staatssicherheit erfundene Falschmeldungen und Halbwahrheiten im Internet als wahr verbreitet.

Die IGFM hat ab 1985 einen schwarzen Pastor aus Zimbabwe beschäftigt und seit dieser Zeit bis zur Abschaffung der Apartheid intensiv gegen Rassentrennung und Diskriminierung in Südafrika gearbeitet. Die IGFM recherchierte konkrete Menschenrechtsverletzungen; sie wandte sich an die Bundesregierung und an internationale Gremien.

Die IGFM unterstützte das Waffenembargo gegen Südafrika, nicht aber ein generelles Wirtschaftsembargo. Die IGFM ist der Auffassung, dass undifferenzierte Wirtschaftsembargos in der Regel nicht das jeweilige menschenrechtsverletzende Regime treffen, sondern umso härter die ohnehin leidende Bevölkerung. Aus diesem Grund unterstützt die IGFM z.B. auch das Wirtschaftsembargo gegen Kuba nicht. Im Fall von Südafrika drängte die IGFM große Firmen aus Deutschland und viele andere internationale Firmen, die dort tätig waren, vermehrt schwarze Menschen einzustellen und in Führungspositionen zu befördern.

Die IGFM hat Nelson Mandela nicht als einen ihrer Fälle betreut, da Mandela bei seinen Verhaftungen kein gewaltloser politischer Gefangener war und wie der damalige ANC zunächst den „bewaffneten“ Kampf gegen die Apartheid unterstützte. Mandela änderte seine Einstellung während seiner Gefangenschaft aber grundlegend. Das wurde nach seiner Freilassung deutlich, als er sich vehement für Versöhnung einsetzte, den ANC zum Gewaltverzicht drängte und gleichzeitig auf die Repräsentanten des Apartheidregimes zuging.

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