FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 8 – September 2025
„Das Grauen in meinem Haus“

Nach einem Sieg Russlands gibt es kein ukrainisches Volk mehr
Die Ukraine braucht unsere Hilfe mehr denn je. Wer nicht mehr helfen will, muss wissen, wie die Zukunft des gesamten ukrainischen Volkes aussehen wird: Es wird das Schicksal der ukrainischen Menschen in den von Russland annektierten und besetzten ukrainischen Regionen erleiden.
Abgesehen von dem fast täglich sich verändernden Verlauf der Frontlinien seit Beginn des Überfalls Putins auf die Ukraine am 24. Februar 2022 kontrolliert Russland etwa 20 Prozent des ukrainischen Staatsgebiets inklusive der Halbinsel Krim, die es 2014 annektierte. Dazu gehören die Separatistengebiete der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk sowie die südwestlich entlang des Asowschen Meeres angrenzenden Oblaste (Bezirke) Saporischschja und Cherson. Am 30. September 2022 erklärte Russland diese vier Verwaltungsregionen – obwohl nicht vollständig besetzt – nach Scheinreferenden zu seinem Hoheitsgebiet. Von der ursprünglich dort lebenden Bevölkerung haben nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR ungefähr 2,9 Millionen Menschen die besetzten Gebiete seit Beginn der Invasion verlassen. Die IGFM schätzt, dass aktuell dort noch etwa 3,5 Millionen Menschen leben.
Erzwungene Staatsbürgerschaft – ohne russischen Pass kein Recht auf Eigentum, Gesundheits-, staatliche Versorgungs- und Dienstleistungen
Jeder Ukrainer in den besetzten, unter Kriegsrecht stehenden Gebieten muss sich einer „Zwangsfiltration“ unterziehen. Nur wer diese „besteht“, kann einen russischen Pass beantragen. Seit Anfang 2025 wird jeder ohne russischen Pass zum Ausländer. Man kann ihn ausweisen und kann ihm die Einreise verbieten. Als Ausländer können sie kein russisches Bankkonto führen, haben sie keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung oder ähnlichen staatlichen Versorgungs- und Dienstleistungen. Sie erhalten noch nicht einmal eine SIM-Karte, da der Mobilfunk unter russischer Kontrolle steht. Im Rahmen einer „Generalinventur“ werden beispielsweise alle Immobilien, Firmen, Grundstücke unter russisches Recht gestellt. Wer sich nicht durch einen russischen Pass ausweisen kann, dessen Eigentum geht in russisches Staatseigentum über. Auf diese Weise verlieren derzeit Hunderttausende geflüchteter Ukrainer ihr gesamtes Hab und Gut.
Der Zwang, russischer Staatsbürger zu werden, macht selbst vor Entbindungsstationen nicht Halt: Der IGFM liegen Informationen vor, nach denen ukrainischen Müttern in Entbindungsstationen mit der Wegnahme des Babys gedroht wurde, wenn nicht mindestens ein Elternteil die russische Staatsbürgerschaft besitze.
Zwangsrussifizierung und Militarisierung
In allen ukrainischen Bildungseinrichtungen ist die Anwendung der ukrainischen Sprache seit Beginn 2023 verboten. Die Erziehung zu russischem Patriotismus hat höchste Priorität. Das Zeremoniell des Hissens der russischen Flagge, dem gemeinsamen Singen der russischen Hymne ist Schulalltag, sogar schon für Vorschulkinder. Ukrainische Kinder müssen im Rahmen der regelmäßigen Schulaktivität „Briefe an Soldaten“ den russischen Armeeangehörigen für ihren Dienst und ihr Heldentum danken. In Schulbüchern wird die Existenz der Ukraine verleugnet. Ein gängiger Slogan der Erziehungspolitik lautet: „Ihr seid die zukünftigen Verteidiger unseres Vaterlands, Russlands!“
Zwangsfiltration, Verschleppung
„Ausmerzung“ von Widerstand durch Russifizierung: Millionen von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in den besetzten Gebieten mussten sich bis Sommer 2022 einer würdelosen Untersuchung – „Filtration“ genannt – unterziehen, bei der Männer und Frauen getrennt wurden. Sie mussten sich nackt ausziehen und wurden nach proukrainischen Tätowierungen oder Ähnlichem untersucht. Alle Privatsachen, Autos wurden durchsucht, die Handydaten ausgelesen. Es folgten langwierige gewaltsame Verhöre und der Einsatz von Lügendetektoren.
Nach Angaben des UNHCR wurde bis Oktober 2022 die Mehrheit der in diesen Gebieten lebenden Menschen, nämlich 2,85 Millionen, nach Russland „evakuiert“. Mindestens 20.000 Kinder wurden nach Russland deportiert, wo sie russische Namen erhielten, russisch-patriotisch erzogen und zur Adoption an russische Eltern freigegeben werden.
Ukrainische Zivilisten in illegaler russischer Haft
Besonders schrecklich für betroffene Familien ist die Verschleppung von Zivilpersonen nach Russland mit dortiger Inhaftierung. Bislang konnte offiziell der Verbleib von 10.291 Personen identifiziert werden. Von über 50.000 Zivilisten fehlt jede Spur. In Briefen, die entlassene Mitgefangene an Angehörige schmuggeln konnten, berichten die Entführten, dass sie, ohne ein konkretes Verbrechen begangen zu haben, pauschal „wegen Widerstands gegen die SVO inhaftiert“ worden sind. SVO ist die russische Bezeichnung für „Spezialoperation“. Zu keiner einzigen Haftanstalt gibt es irgendeine Form von Zugang, weder für ukrainische Behörden, noch für Angehörige, weder für die UN oder OSZE, nicht einmal für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK). Während bis Juni 2025 in 65 Gefangenenaustauschen 5.757 Kriegsgefangene heimgeholt werden konnten, fallen zivile Häftlinge nicht unter dieses Kriegsgefangenen-Austauschverfahren.
Systematische Misshandlung und Folter
Etwa 95 Prozent aller befragten, aus russischer Gefangenschaft freigelassenen Ukrainer berichten von grausamer Misshandlung und Folter wie wiederholten Schlägen, Elektroschocks, Hinrichtungsdrohungen, langwierigen Stresspositionen und Scheinhinrichtungen. Über die Hälfte von ihnen war sexueller Gewalt ausgesetzt. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter Alice Edwards konstatierte bereits 2023:
„Für mich ist klar, dass Folter Teil der russischen Kriegspolitik und des russischen Kriegsapparats ist, sowohl von ukrainischen Zivilisten als auch von Kriegsgefangenen.“
Die IGFM beobachtet die Lage der Menschenrechte auf dem Gebiet Russlands und der Ukraine seit ihrer Gründung im Jahre 1972 ohne Unterbrechung. Die humanitäre Hilfe kam nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hinzu. Durch die menschenrechtsfeindliche Herrschaft Putins und insbesondere den russischen Überfall auf die Ukraine ist diese Region (dazu zählen auch Belarus und andere ehemalige Sowjetrepubliken) noch mehr in den Mittelpunkt der gesamten IGFM-Tätigkeit gerückt. Die humanitäre Hilfe der IGFM für die Opfer des russischen Überfalls hat schon längst 1,5 Millionen Euro überschritten. In der Berichterstattung, in Veranstaltungen, bei unseren Jahresversammlungen lassen wir Augenzeugen zu Wort kommen. Wir suchen politische Paten, die sich für die politischen Gefangenen zusätzlich zum Engagement der IGFM-Mitglieder und -Freunde einsetzen. Wir vergessen dabei nicht die russischen Menschenrechtsverteidiger und aktiven Gegner des Ukrainekriegs, die für ihren Mut zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Wir denken dabei besonders an die jugendlichen politischen Gefangenen, die mit unglaublicher Härte bestraft wurden und unsere Hilfe – finanzielle wie psychologische – benötigen, um durch die Kontakte zu ihren Verteidigern und Besuche nächster Angehöriger die Haft durchstehen zu können. Bitte besuchen Sie dazu unsere Webseite: igfm.de
Unsere nächsten humanitären Projekte für die Ukraine sind:
- Ein mobiles Röntgengerät für den Einsatz im Krankenhaus Druzhkivka, Region Donezk, das täglich bis zu 200 verletzte ukrainische Soldaten behandelt – Kosten ca. 35.000 Euro
- 500 bedarfsgerecht zusammengestellte Pakete (Lebensmittel, Hygiene, Medikamente) zur Verteilung durch unsere Sektion an alte Menschen, die durch Frontverschiebungen ihre Wohnungen verlassen müssen – veranschlagte Kosten ca. 10.000 Euro
- Kostenübernahme für den Transport einer Sachspende (100.000 OP-Bestecke) zum Krankenhaus in Kramatorsk, Region Donezk – Angebot 2.600 Euro
Das schaffen wir nur mit Ihrer Hilfe. Pater Jaroslaw Kaschuk von der Caritas Lemberg schrieb uns am 4. August 2025: „Ihre ehrenamtliche Tätigkeit – das Sammeln von Spenden, die Lieferung und der Transport von Hilfsgütern – ist ein bedeutender Beitrag in dieser für die Ukraine und die Ukrainer schwierigen Zeit.“
Bitte zeigen Sie sich großzügig.
Dieser Artikel wurde publiziert in der September 2025-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘
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