Iran Sanktionen: wirksam oder symbolisch?

Der Menschenrechtsaktivist Behrouz Asadi über die neuesten Maßnahmen der Europäischen Union vom 14. April 2025 gegen die Islamische Republik Iran und deren fragliche Wirksamkeit – besonders bezüglich der Revolutionsgarde (IRGC), die als zentrales Machtinstrument des iranischen Regimes weiterhin ohne Konsequenzen operiert.  Foto: IGFM

Ein Kommentar von Behrouz Asadi

Dienstag, 15. April 2025

In dieser Woche hat die Europäische Union erneut Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran verhängt – als Reaktion auf die anhaltenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen durch das Regime. Laut einer am Montag veröffentlichten Erklärung wurden sieben Einzelpersonen und zwei Institutionen auf die Sanktionsliste gesetzt. Ihnen wird unter anderem willkürliche Inhaftierung sowie die systematische Unterdrückung grundlegender Freiheiten vorgeworfen.

Instrumentalisierung der Justiz: Geiseldiplomatie gegen EU-Bürger

„Besonders besorgniserregend ist der gezielte Missbrauch des iranischen Justizsystems zur politischen Erpressung. Willkürliche Festnahmen von EU-Bürgern – oft mit doppelter Staatsangehörigkeit – dienen als politische Druckmittel und verletzen fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien.“

Anstieg der Hinrichtungen: Bedrohung für Minderheiten und Ausländer

Die Zahl der Hinrichtungen im Iran ist im vergangenen Jahr dramatisch gestiegen. Unter den Hingerichteten befinden sich Frauen, Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie ein europäischer Staatsbürger. Das Regime setzt gezielt auf Angst und Abschreckung.

Repression der Grundfreiheiten: Schweigen durch Angst

Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung werden immer stärker unterdrückt. Menschenrechtsverteidigerinnen, Journalistinnen und Regimekritiker*innen sind massiver Repression ausgesetzt. Daher stehen nun auch das zentrale Gefängnis von Schiras, die erste Kammer des Revolutionsgerichts Schiras sowie hochrangige Sicherheitsverantwortliche wie Farzadi Hedayatollah (Leiter des Evin-Gefängnisses) und Mehdi Nemati (Leiter des Geheimdienstes in der Provinz Fars) auf der Sanktionsliste.

Die Kernfrage: Zeigen die Sanktionen Wirkung?

Mit dem neuen Sanktionspaket steigt die Zahl der wegen Menschenrechtsverstößen sanktionierten Personen auf 232 und die der Institutionen auf 44. Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot finanzieller Unterstützung. Doch trotz elf Sanktionspaketen seit 2022 bleibt die Revolutionsgarde (IRGC) aktiv und einflussreich – auch in Europa. Das zeigt: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Der fehlende Schritt: Warum steht die IRGC noch nicht auf der Terrorliste?

Die IRGC ist das Rückgrat des iranischen Unterdrückungsapparats – militärisch, wirtschaftlich, geheimdienstlich und politisch. Solange sie nicht als terroristische Organisation von der EU eingestuft wird, bleibt ihr Spielraum groß. Sanktionen gegen Einzelpersonen greifen zu kurz, solange das Netzwerk der IRGC unberührt bleibt.

Ökonomie als Schlüssel: Wer blockiert konsequentes Handeln?

Was hindert die EU an einem entschlosseneren Vorgehen? Die Antwort liegt auch in wirtschaftlichen Interessen. Einige europäische Akteure mit wirtschaftlichen Verbindungen in den Iran üben Druck aus und blockieren weitergehende Maßnahmen – zum Vorteil des Regimes.

Fazit

„Die EU hat mit den neuen Sanktionen ein Zeichen gesetzt – im Namen der Menschenrechte. Doch solange die Revolutionsgarde nicht ins Zentrum der Maßnahmen rückt, bleiben die Schritte weitgehend symbolisch. Wer den Menschen im Iran wirklich helfen und europäische Werte verteidigen will, muss konsequenter handeln – strukturell, entschlossen und mit Weitblick.“

         

Über den Autor

Der Menschenrechtsaktivist Behrouz Asadi war Leiter des Malteser Migrationsbüro Rheinland-Pfalz und Hessen und ist weiterhin in der Menschenrechtsarbeit aktiv.

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