Malsag M. Uschachow

Der pensionierte Apotheker und Vorsitzende des Rates der „Teips“ des Inguschischen Volkes wurde im April 2019 wegen der Teilnahme am Protest gegen die geplante Grenzverschiebung zwischen Inguschetien und Tschetschenien festgenommen. Die Behörden werfen ihm und sieben weiteren politischen Gefangenen im „Inguschen-Fall“ unter anderem die “Schaffung einer extremistischen Gemeinschaft” vor. Er wurde zu 9 Jahre Gefängnis verurteilt. Uschachow ist in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung.
Verhaftet wegen friedlichem Protest
Malsag Uschakow urde am 9. November 1952 im kasachischen Exil geboren. 1957 kehrte seine Familie zurück nach Inguschetien wo er heute im Dorf Barsurki des Bezirks Nasran lebt. Er ist Vorsitzender des Rates der „Teips“ (traditionelle Familienverbände) des Inguschischen Volkes und Mitglied des Präsidiums des Weltkongresses des Inguschischen Volkes.
Uschakow hat eine Schreiner- und Elektrikerlehre abgeschlossen und sich später vom Pharmazeuten zum Apotheker hochgearbeitet. 1991 wurde er Leiter des staatlichen Apothekenlagers und baute das staatliche Apothekennetz aus. 1996-2006 war er Präsident von Triumph Pharma und wurde dann Leiter des föderalen Gesundheitsdienstes für Überwachung im Gesundheitswesen und sozialer Entwicklung bis zu seinem Ruhestand 2012. Seit seinem Ruhestand nahm er aktiv am gesellschaftlichen Leben Inguschetiens teil. Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Er leidet an Diabetes, Hypertonie und hat ein schwaches Herz.
Festnahme und Verurteilung
Am 27. März 2019 wurde in Magas eine Kundgebung gegen die Änderung der Verwaltungsgrenze zu Tschetschenien aufgelöst. Es war der Beginn der Repressionen gegen die inguschische Opposition. Infolgedessen wurden Verwaltungsverfahren gegen Hunderte von Teilnehmern des Volksprotests eingeleitet und Strafverfahren gegen Dutzende eingeleitet, so auch gegen Malsag Uschakow. Er wird nach Artikel 318, Absatz 2 des StGB RF angeklagt („Organisation von Gewalt, die für das Leben oder die Gesundheit von Vertretern der Behörden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Amtspflichten gefährlich ist“, bis zu 10 Jahren Gefängnis), sowie nach Artikel 282.1, Absatz 2 (seit 16.1.2020, „Teilnahme an einer extremistischen Gemeinschaft“, bis zu 6 Jahre Haft).
Darüber hinaus wird Uschakow seit Juni 2019 vorgeworfen, eine gemeinnützige Organisation gegründet und geführt zu haben, deren Aktivitäten mit der Ermutigung der Bürger zur Begehung illegaler Handlungen verbunden sind (Artikel 239, Absatz 23 StGB, bis zu 3 Jahren Gefängnis). Der Vorwurf betrachtet den Rat der Teips des Inguschischen Volkes als eine solche NGO.
Am 19. April 2019 wurde Uschakow von maskierten Sicherheitskräften in seinem Haus in Barsuki (Bezirk Nazran, Inguschetien) festgenommen und nach Naltschik in Untersuchungshaft gebracht. Das Stadtgericht Naltschik ordnete zunächst zwei Monate Haft an, die später um weitere drei Monate und sieben Tage verlängert wurde. Berufungen seines Anwalts wurden abgelehnt. Er war zuvor bereits mehrfach wegen Teilnahme an „nicht genehmigten“ Protesten verurteilt worden. Im September 2019 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand erheblich – sein Anwalt Kuriyev berichtete, dass Uschakow innerhalb einer Woche zwei Herzinfarkte erlitten habe und medizinische Behandlung benötige.
Im Dezember 2021 verurteilte das Stadtgericht Kislowodsk bei einer Besuchssitzung in Yessentuki die Angeklagten im „Inguschen-Fall“ zu Haftstrafen von 7,5 bis 9 Jahren, Malsag Uschakow zu 9 Jahren. Sie wurden für schuldig befunden, Gewalt gegen Behördenvertreter angewendet zu haben (Artikel 318 des Strafgesetzbuches), eine extremistische Gemeinschaft gegründet zu haben (Artikel 282 Absatz 1 des Strafgesetzbuches) und sich an ihr beteiligt zu haben.
Am 28. Juli 2023 bestätigte das Bezirksgericht Stawropol in Pjatigorsk das Urteil im „Fall Inguschen“. Die Verteidigung wies nach, dass die Angeklagten wegen ihrer Popularität und Autorität in der inguschischen Gesellschaft verfolgt wurden. Das Berufungsgericht ignorierte die Argumente der Verteidigung und verschärfte sogar die Strafe bezüglich der Freiheitsbeschränkung nach Haftverbüßung, indem es die Bewegungsgrenzen von „am Aufenthaltsort“ auf „innerhalb des Stadtbezirks“ änderte.
Im Januar 2024 legte die Verteidigung Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung ein und beanstandete Fehler im Sitzungsprotokoll. Am 7. Juni 2024 zog Richter Timur Kouaje die Kassationsbeschwerde zurück und verwies den Fall an die Berufungsinstanz. Am 21. Juni 2024 prüfte das Fünfte Kassationsgericht in Pjatigorsk die Kassationsbeschwerde gegen die Verurteilung der sieben inguschischen politischen Gefangenen im dritten Versuch und ließ sie unverändert.
Stand: März 2025


