Malsag M. Uschachow

Der pensionierte Apotheker und Vorsitzende des Rates der „Teips“ des Inguschischen Volkes wurde im April 2019 wegen der Teilnahme am Protest gegen die geplante Grenzverschiebung zwischen Inguschetien und Tschetschenien festgenommen. Die Behörden werfen ihm und sieben weiteren politischen Gefangenen im „Inguschen-Fall“ unter anderem die “Schaffung einer extremistischen Gemeinschaft” vor. Er wurde zu 9 Jahre Gefängnis verurteilt. Uschachow ist in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung.

Verhaftet wegen friedlichem Protest

Malsag M. Uschachow
Geburtsdatum: 9. Januar 1952

Festnahme: 19. April 2019

Inhaftiert in: Strafkolonie Nr. 12 in der Stadt Wolschski, Gebiet Wolgograd

Vorwurf: u.a. „Teilnahme an einer gemeinnützigen Organisation, deren Aktivitäten mit dem Anreiz der Bürger verbunden sind, sich zu weigern, ihre zivilrechtlichen Pflichten zu erfüllen oder andere illegale Handlungen zu begehen“ (Artikel 239, Absatz 3 StGB RF)

Urteil: 9 Jahre Gefängnis

Malsag Uschakow urde am 9. November 1952 im kasachischen Exil geboren. 1957 kehrte seine Familie zurück nach Inguschetien wo er heute im Dorf Barsurki des Bezirks Nasran lebt. Er ist Vorsitzender des Rates der „Teips“ (traditionelle Familienverbände) des Inguschischen Volkes und Mitglied des Präsidiums des Weltkongresses des Inguschischen Volkes.

Uschakow hat eine Schreiner- und Elektrikerlehre abgeschlossen und sich später vom Pharmazeuten zum Apotheker hochgearbeitet. 1991 wurde er Leiter des staatlichen Apothekenlagers und baute das staatliche Apothekennetz aus. 1996-2006 war er Präsident von Triumph Pharma und wurde dann Leiter des föderalen Gesundheitsdienstes für Überwachung im Gesundheitswesen und sozialer Entwicklung bis zu seinem Ruhestand 2012. Seit seinem Ruhestand nahm er aktiv am gesellschaftlichen Leben Inguschetiens teil. Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Er leidet an Diabetes, Hypertonie und hat ein schwaches Herz.

Festnahme und Verurteilung
Am 27. März 2019 wurde in Magas eine Kundgebung gegen die Änderung der Verwaltungsgrenze zu Tschetschenien aufgelöst. Es war der Beginn der Repressionen gegen die inguschische Opposition. Infolgedessen wurden Verwaltungsverfahren gegen Hunderte von Teilnehmern des Volksprotests eingeleitet und Strafverfahren gegen Dutzende eingeleitet, so auch gegen Malsag Uschakow. Er wird nach Artikel 318, Absatz 2 des StGB RF angeklagt („Organisation von Gewalt, die für das Leben oder die Gesundheit von Vertretern der Behörden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Amtspflichten gefährlich ist“, bis zu 10 Jahren Gefängnis), sowie nach Artikel 282.1, Absatz 2 (seit 16.1.2020, „Teilnahme an einer extremistischen Gemeinschaft“, bis zu 6 Jahre Haft).

Darüber hinaus wird Uschakow seit Juni 2019 vorgeworfen, eine gemeinnützige Organisation gegründet und geführt zu haben, deren Aktivitäten mit der Ermutigung der Bürger zur Begehung illegaler Handlungen verbunden sind (Artikel 239, Absatz 23 StGB, bis zu 3 Jahren Gefängnis). Der Vorwurf betrachtet den Rat der Teips des Inguschischen Volkes als eine solche NGO.

Am 19. April 2019 wurde Uschakow von maskierten Sicherheitskräften in seinem Haus in Barsuki (Bezirk Nazran, Inguschetien) festgenommen und nach Naltschik in Untersuchungshaft gebracht. Das Stadtgericht Naltschik ordnete zunächst zwei Monate Haft an, die später um weitere drei Monate und sieben Tage verlängert wurde. Berufungen seines Anwalts wurden abgelehnt. Er war zuvor bereits mehrfach wegen Teilnahme an „nicht genehmigten“ Protesten verurteilt worden. Im September 2019 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand erheblich – sein Anwalt Kuriyev berichtete, dass Uschakow innerhalb einer Woche zwei Herzinfarkte erlitten habe und medizinische Behandlung benötige.

Im Dezember 2021 verurteilte das Stadtgericht Kislowodsk bei einer Besuchssitzung in Yessentuki die Angeklagten im „Inguschen-Fall“ zu Haftstrafen von 7,5 bis 9 Jahren, Malsag Uschakow zu 9 Jahren. Sie wurden für schuldig befunden, Gewalt gegen Behördenvertreter angewendet zu haben (Artikel 318 des Strafgesetzbuches), eine extremistische Gemeinschaft gegründet zu haben (Artikel 282 Absatz 1 des Strafgesetzbuches) und sich an ihr beteiligt zu haben.

Am 28. Juli 2023 bestätigte das Bezirksgericht Stawropol in Pjatigorsk das Urteil im „Fall Inguschen“. Die Verteidigung wies nach, dass die Angeklagten wegen ihrer Popularität und Autorität in der inguschischen Gesellschaft verfolgt wurden. Das Berufungsgericht ignorierte die Argumente der Verteidigung und verschärfte sogar die Strafe bezüglich der Freiheitsbeschränkung nach Haftverbüßung, indem es die Bewegungsgrenzen von „am Aufenthaltsort“ auf „innerhalb des Stadtbezirks“ änderte.

Im Januar 2024 legte die Verteidigung Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung ein und beanstandete Fehler im Sitzungsprotokoll. Am 7. Juni 2024 zog Richter Timur Kouaje die Kassationsbeschwerde zurück und verwies den Fall an die Berufungsinstanz. Am 21. Juni 2024 prüfte das Fünfte Kassationsgericht in Pjatigorsk die Kassationsbeschwerde gegen die Verurteilung der sieben inguschischen politischen Gefangenen im dritten Versuch und ließ sie unverändert.

Stand: März 2025

So können Sie Malsag helfen:

Schreiben Sie dem Botschafter und fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung der Gefangenen.

Tatjana Moskalkowa, die russische Ombudsfrau (sog. „Menschenrechtsbeauftragte“)

Smolenskij Bulvar, d. 19, Str. 2

119121 Moskau

Russland

Boris Michel (Delegationsleiter des IKRK in der Russischen Föderation)

Grokhol’skiy Pereulok, 13/1

129090 Moskau

Russland

Botschafter der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland

S. E. Herr Sergej J. Netschajew

Botschaft der Russischen Föderation

Unter den Linden 63-65

10117 Berlin

E-Mail: info@russische-botschaft.de

Sehr geehrter Herr Botschafter/ Sehr geehrter Herr … / Sehr geehrte Frau …,

mit diesem Schreiben möchten wir unseren entschiedenen Protest gegen die anhaltende Inhaftierung und Verurteilung von Malsag Uchakow und weiteren inguschischen Oppositionellen zum Ausdruck bringen. Die ausgesprochenen Urteile, die langjährige Haftstrafen in Straflagern vorsehen, stellen einen klaren Missbrauch des Justizsystems und eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte dar.

Malsag Uschakow wurde am 9. November 1952 im kasachischen Exil geboren und kehrte 1957 mit seiner Familie nach Inguschetien zurück. Als Vorsitzender des Rates der „Teips“ (traditionelle Familienverbände) des Inguschischen Volkes und Mitglied des Präsidiums des Weltkongresses des Inguschischen Volkes genießt er hohes Ansehen in seiner Gemeinschaft. Nach seiner beruflichen Laufbahn, in der er unter anderem das staatliche Apothekennetz ausbaute und von 2006 bis zu seinem Ruhestand 2012 als Leiter des föderalen Gesundheitsdienstes tätig war, widmete er sich aktiv dem gesellschaftlichen Leben in Inguschetien.

Am 19. April 2019 wurde Uschakow von maskierten Sicherheitskräften in seinem Haus in Barsuki festgenommen und nach Naltschik in Untersuchungshaft gebracht. Dies geschah im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Änderung der Verwaltungsgrenze zu Tschetschenien vom 27. März 2019. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassen die „Organisation von Gewalt gegen Behördenvertreter“, die „Beteiligung an einer extremistischen Organisation“ sowie die „Teilnahme an einer gemeinnützigen Organisation, deren Aktivitäten mit dem Anreiz der Bürger verbunden sind, sich zu weigern, ihre zivilrechtlichen Pflichten zu erfüllen“. Letzterer Vorwurf bezieht sich auf den Rat der Teips des Inguschischen Volkes, der als eine solche NGO eingestuft wurde.

Besonders besorgniserregend ist, dass der heute 72-jährige Uschakow, der an Diabetes, Hypertonie und Herzproblemen leidet, bereits in der Untersuchungshaft zwei Herzinfarkte innerhalb einer Woche erlitt. Trotz dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme und seines fortgeschrittenen Alters wurde er zu 9 Jahren Haft verurteilt und verbüßt seine Strafe derzeit in der Strafkolonie Nr. 12 in der Stadt Wolschski im Gebiet Wolgograd.

Am 28. Juli 2023 bestätigte das Bezirksgericht Stawropol das Urteil im „Fall Inguschen“ und verschärfte sogar die Bedingungen der Freiheitsbeschränkung nach Haftverbüßung. Die Verteidigung wies nach, dass die Angeklagten wegen ihrer Popularität und Autorität in der inguschischen Gesellschaft verfolgt wurden, doch das Gericht ignorierte diese Argumente. Auch die im Januar 2024 eingelegte Beschwerde und die Kassationsversuche blieben erfolglos – am 21. Juni 2024 ließ das Fünfte Kassationsgericht die Kassationsbeschwerde unverändert.

Wir fordern die sofortige Aufhebung des Urteils und die umgehende Freilassung von Malsag Uschakow sowie aller weiteren politischen Gefangenen im „Inguschen-Fall“. Eine unabhängige und faire Überprüfung der Verfahren muss gewährleistet werden. Die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen müssen in vollem Umfang respektiert und geschützt werden.

Besonders angesichts des Alters und der gesundheitlichen Verfassung von Malsag Uschakow appellieren wir an die internationale Gemeinschaft, wachsam zu bleiben und Druck auf die russischen Behörden auszuüben, um diese gravierenden Ungerechtigkeiten zu beenden und die systematische Unterdrückung von Minderheiten und oppositionellen Stimmen in Russland zu stoppen.

Hochachtungsvoll,

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Post an politische Gefangene ist oft ein wirksamer Schutz gegen Misshandlungen, denn die Post zeigt dem Gefängnispersonal und den Behörden, dass ein Gefangener im Ausland bekannt ist. Den Politischen Gefangenen hilft das Wissen, in der Welt nicht vergessen zu sein. Deshalb: Schreiben Sie aufmunternde Worte direkt an Malsag M. Uschachow.

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Malsag Uschachow

SIZO №2

ul. Teplosernaja, 123

357500 Pjatigorsk

RUSSLAND

Weitere politische Gefangene in Inguschetien

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Musa A. Malsagow

Der ehemalige Abgeordnete der Volksversammlung der Republik Inguschetien wurde am 3. April 2019 wegen der "Schaffung einer extremistischen Gemeinschaft" festgenommen. Malsagow hatte zuvor gegen die Grenzverlegung zwischen Inguschetien und Tschetschenien demonstriert.

Malsag M. Uschachow

Der pensionierte Apotheker wurde im April 2019 wegen der Teilnahme am Protest gegen die geplante Landnahme festgenommen. Die Behörden werfen ihm die “Schaffung einer extremistischen Gemeinschaft” vor, wofür er zu 9 Jahren Haft verurteilt wurde. Uschachow ist in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung.

Frei: Barach A. Tschemursiew

Der Universitätsdozent befand sich seit dem 3. April 2019 in Haft. Er wurde festgenommen, weil er am Widerstand gegen die Grenzverlegung zwischen Tschetschenien und Inguschetien beteiligt war. Im Februar 2025, nach Verbüßung der vollen Strafzeit in der Anklage „Beteiligung an einer extremistischen Organisation“ wurde er aus dem Gefängnis entlassen.

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