Musa A. Malsagow

Der ehemalige Abgeordnete der Volksversammlung der Republik Inguschetien wurde am 3. April 2019 wegen der „Schaffung einer extremistischen Gemeinschaft“ festgenommen. Malsagow hatte zuvor gegen die Grenzverlegung zwischen Inguschetien und Tschetschenien demonstriert. Er wurde zu 9 Jahre Gefängnis in russischer Strafkolonie verurteilt.
Volksvertreter seit April 2019 inhaftiert
Musa Malsagow wurde am 8. März 1972 geboren und lebt in Nasran, der Hauptstadt Inguschetiens mit etwa 100.000 Einwohnern. Als engagierter Familienvater von vier Kindern hat er sein Leben dem Dienst an seiner Gemeinschaft gewidmet. Er setzt sich unermüdlich als Vorsitzender des Inguschetischen Komitees für nationale Einheit, Co-Vorsitzender des Weltkongresses des Inguschischen Volkes und Leiter der regionalen Abteilung des Russischen Roten Kreuzes unermüdlich für die Rechte und das Wohlergehen seines Volkes ein.
Nach seinem Militärdienst in der russischen Armee (1991-1993) absolvierte Malsagow die renommierte Allrussische Akademie für Außenhandel leitete die Handelsunternehmen „Kiriya“ und „Farmakon“. Seit 2003 engagiert er sich beim Russischen Roten Kreuz, wo er 2005 zum stellvertretenden Vorsitzenden für den gesamten Nordkaukasus aufstieg. Malsagows politisches Engagement führte ihn zwischen 2011 und 2016 als Abgeordneter der Regierungspartei „Einheitliches Russland“ in die Volksversammlung der Republik Inguschetien. Doch als der Rat der Volksversammlung sich gegen die eigenen Bürger wandte und ihnen vorwarf, ethnischen Hass zu schüren, zeigte Malsagow Rückgrat und trat aus Protest zurück.
Festnahme und Verurteilung
Am 27. März 2019 wurde in Magas eine Kundgebung gegen die Änderung der Verwaltungsgrenze zu Tschetschenien aufgelöst. Es war der Beginn der Repressionen gegen die inguschische Opposition. Infolgedessen wurden Verwaltungsverfahren gegen Hunderte von Teilnehmern des Volksprotests eingeleitet und Strafverfahren gegen Dutzende eingeleitet, so auch gegen Musa A. Malsagow. Er wird nach Artikel 318, Absatz 2 des StGB RF angeklagt („Organisation von Gewalt, die für das Leben oder die Gesundheit von Vertretern der Behörden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Amtspflichten gefährlich ist“, bis zu 10 Jahren Gefängnis), sowie nach Artikel 282.1, Absatz 2 (seit 16.1.2020, „Teilnahme an einer extremistischen Gemeinschaft“, bis zu 6 Jahre Haft). Seit dem 3. April 2019 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Im Dezember 2021 verurteilte das Stadtgericht Kislowodsk bei einer Besuchssitzung in Yessentuki die Angeklagten im „Inguschen-Fall“ zu Haftstrafen von 7,5 bis 9 Jahren, Musa A. Malsagow zu 9 Jahren. Sie wurden für schuldig befunden, Gewalt gegen Behördenvertreter angewendet zu haben (Artikel 318 des Strafgesetzbuches), eine extremistische Gemeinschaft gegründet zu haben (Artikel 282 Absatz 1 des Strafgesetzbuches) und sich an ihr beteiligt zu haben.
Am 28. Juli 2023 bestätigte das Bezirksgericht Stawropol in Pjatigorsk das Urteil im „Fall Inguschen“. Die Verteidigung wies nach, dass die Angeklagten wegen ihrer Popularität und Autorität in der inguschischen Gesellschaft verfolgt wurden. Das Berufungsgericht ignorierte die Argumente der Verteidigung und verschärfte sogar die Strafe bezüglich der Freiheitsbeschränkung nach Haftverbüßung, indem es die Bewegungsgrenzen von „am Aufenthaltsort“ auf „innerhalb des Stadtbezirks“ änderte.
Im Januar 2024 legte die Verteidigung Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung ein und beanstandete Fehler im Sitzungsprotokoll. Am 7. Juni 2024 zog Richter Timur Kouaje die Kassationsbeschwerde zurück und verwies den Fall an die Berufungsinstanz. Am 21. Juni 2024 prüfte das Fünfte Kassationsgericht in Pjatigorsk die Kassationsbeschwerde gegen die Verurteilung der sieben inguschischen politischen Gefangenen im dritten Versuch und ließ sie unverändert.
Stand: März 2025