FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 3 – April 2026
Russland: Politische Gefangene – Unser Auftrag: Erinnern, mahnen, helfen

Alexander Skobow vor Gericht in einer Sicherheitszelle – genannt Aquarium. Foto: Nowaja Gaseta Europa, Dmitrij Zyganow
Nach Informationen von OVD-Info, der einzigen noch in Russland tätigen und im Untergrund wirkenden Menschenrechtsorganisation, sind aktuell circa 1.400 bis 1.700 Personen aus politischen Gründen in Haft. OVD-Info hat rund 3.900 Namen registriert, die politisch verfolgt werden. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist die Zahl politischer Gefangener von wenigen Hundert auf über 1.500 angestiegen. Eine systematische Kriminalisierung sämtlicher von der staatlichen Linie abweichenden Äußerungen – selbst via Social-Media-Posts – führt zu mehrjährigen Haftstrafen. Überhaupt geht der Trend hin zu Strafverfahren mit langjähriger Haft und weg von Kurzzeitinhaftierungen nach Protestaktionen. Methoden wie Folgehaft in der Gefangenschaft – in Russland „Karussell-Verhaftungen“ genannt -, die Beiziehung von Extremismus-Gesetzen in den Gerichtsverfahren, Terrorismus-Vorwürfe, Verfahren wegen angeblicher Diskreditierung der Armee, die Verfolgung und Inhaftierung von Jugendlichen aus politischen Gründen, die Beschlagnahmung von Eigentum wegen angeblicher „Verbrechen gegen die Sicherheit Russlands“ geben Anlass zu großer Sorge.
Die IGFM steht mit einigen Angehörigen politischer Gefangener in direktem Kontakt, und hilft ihnen und den Verfolgten, so wie diesen beiden:
Alexander Skobow – das Wort ist seine Waffe – seit 40 Jahren
„In einer ungerechten, verbrecherischen Aggression ist das Wort eine Waffe. Und wenn meine Worte etwas bewirken, dann ist es das Risiko wert“, sagte Aleksander Skobow in seiner Schlussrede vor dem Militärgericht in Moskau, das ihn am 21. März 2025 zu 16 Jahren Haft und zu einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 3.300 Euro verurteilte. Von diesen 16 Jahren wird er drei Jahre in einem Gefängnis und anschließend in einer Strafkolonie des strengen Regimes verbringen müssen. Schon vor 40 Jahren stellte die IGFM Alexander Skobow, geboren am 4. November 1957, in ihrer Dokumentation „Psychiatrie als politische Waffe“ als politischen Gefangenen des psychiatrischen Krankenhauses Nikolskoje im Leningrader Gebiet vor. Er hatte als Mitglied der Freien Gewerkschaftsbewegung in der UdSSR (SMOT) in Flugblättern die Politik der Kommunistischen Partei kritisiert. Wegen öffentlicher Kritik am Überfall Russlands auf die Ukraine wurde er vom russischen Justizministerium als „ausländischer Agent“ gelistet, am 2. April 2024 in Sankt Petersburg festgenommen und in einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 21. März 2025 verurteilt. Trotz gesundheitlicher Einschränkungen lehnte er eine Ausreise aus Russland stets ab. Er erklärte wiederholt, seine Stimme habe innerhalb des Landes mehr Gewicht. Für seine Frau Olga ist es eine schwere finanzielle Bürde, Alexander Skobow im über 1.000 Kilometer entfernten Straflager im Norden von Syktywkar in der Republik Komi (Nordwestrussland) zu besuchen. Die IGFM hat versprochen, ihr zu helfen. (Informationsstand vom 26. Februar 2026)
Arsenij Turbin, inzwischen 17 Jahre alt, und noch über drei Jahre weggesperrt wegen putinkritischer Flugblätter
Weil er wegen des Überfalls Russlands auf die Ukraine putinkritische Flugblätter in die Briefkästen von Nachbarn verteilt hatte, verurteilte ein Militärgericht am 20. Juni 2024 in Moskau den damals 15-jährigen Teenager Arsenij Turbin zu fünf Jahren Gefängnishaft. Im Berufungsverfahren am 7. April 2024 wurde seine Haftstrafe um 24 Tage gekürzt, ansonsten bestätigt. Danach wurde Arsenij vom Untersuchungsgefängnis in Moskau in eine über 1.000 Kilometer von seinem Wohnort entfernte Strafkolonie in der Nähe der Stadt Perm verlegt. Am 5. März 2026 fand ein Verfahren vor dem Kassationsgericht (entspricht am ehesten einer Revision) statt. Arsenijs Mutter, die die IGFM schon 2024 um Unterstützung gebeten hatte, berichtet:
„Das Urteil wurde unverändert bestätigt. Arsenijs Rede war sehr kurz, denn er konnte sich nicht vorbereiten. Weil er sein Zimmer nicht dreimal täglich gereinigt hatte, wurde er in eine Isolationszelle gesteckt; seine Dokumente wurden ihm vor dem Verfahren abgenommen, was nicht erlaubt ist. Arsenij beteuerte, nichts von dieser Reinigungsregel gewusst zu haben, aber das Gericht sah darin keine Gründe, die Verhandlung zu verschieben.“
Die IGFM verfolgt dieses und ähnliche Schicksale minderjähriger politischer Gefangener und berichtet über die Haftumstände und Schikanen, die diese jungen politischen Gefangenen zu erleiden haben. Die IGFM hilft durch Mitfinanzierung der Anwälte, bei Reise- und Aufenthaltskosten enger Angehöriger, bei Anträgen um Hafterleichterung und Besuchserlaubnissen.
Dieser Artikel wurde publiziert in der April 2026-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘
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