68 Jahre pakistanische Verfassung

Die Islamische Republik Pakistan feiert das Inkrafttreten der ersten pakistanischen Verfassung im Jahr 1956. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gratuliert und mahnt gleichzeitig die schwierige Situation von Meinungs- und Religionsfreiheit in Pakistan an.

Islamisten bedrohen mit Blasphemiegesetzen Andersgläubige

IGFM prangert Unterdrückung religiöser Minderheiten in Pakistan an

Frankfurt am Main, 22. März 2024 – Am 23. März feiert die Islamische Republik Pakistan das Inkrafttreten der ersten pakistanischen Verfassung im Jahr 1956. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gratuliert und mahnt gleichzeitig die schwierige Situation von Meinungs- und Religionsfreiheit in Pakistan an. Der Islam ist Staatsreligion und die Blasphemiegesetze des Landes führen zu fragwürdigen Anklagen. Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen und sogar die Todesstrafe. Viele Andersgläubige, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten geraten in Pakistan ins Visier extremistischer islamistischer Gruppen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) verurteilt die willkürlichen Festnahmen und Bedrohungen für religiöse Minderheiten in Pakistan.

Wie die IGFM berichtet, wurde erst kürzlich ein 65-jähriger pakistanischer Christ wegen Blasphemie falsch bezichtigt. Am 10. Februar 2024 hatte ihn seine Nachbarin angezeigt und gegenüber der Polizei behauptet, er sei gewaltsam in ihr Haus eingedrungen, habe sie aus Wut über ihren Übertritt zum Islam schwer misshandelt und einen Koran zerrissen. Islamistische Extremisten hatten ihm daraufhin Gewalt angedroht. Die der IGFM verbundene Rechtsanwältin Aneeqa Anthony aus Lahore in Pakistan nahm sich dieses Falls an und erreichte, dass die Polizei diesmal unvoreingenommen ermittelte, was sonst selten bis nie geschieht. Schon nach wenigen Tagen kamen die Ermittler aufgrund von Zeugenaussagen zu dem Ergebnis, dass der Mann zu Unrecht beschuldigt wurde.

Blasphemievorwürfe dienen extremistischen Gruppen als Mittel, ihre Agenda voranzutreiben und gegen religiöse Minderheiten oder Andersdenkende vorzugehen. Überproportional häufig trifft es Angehörige der christlichen Minderheit und der Ahmadiyya-Gemeinde, einer muslimischen Minderheit in Pakistan. Willkürliche Anschuldigungen können durch die strengen Blasphemiegesetze in Pakistan politisch instrumentalisiert werden und führen oft zu ungerechten Gerichtprozessen. Der IGFM liegen zudem Berichte vor, denen zufolge Polizisten gegen die Verdächtigen Gewalt angewendet haben. Aufgrund dieser Gesetzeslage ist es auch in privaten Auseinandersetzungen oder Racheakten leicht, mit Blasphemievorwürfen zu arbeiten, berichtet die IGFM, die seit Jahren Opfer von Blasphemieanklagen unterstützt.

Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Pakistan

Pakistanischer Christ und Rechtsanwältin Aneeqa Anthony

Aktuelle Pressemitteilungen der IGFM

1508, 2025

Kevin Yeung

Kevin Yeung engagierte sich aktiv in der Hongkonger Demokratiebewegung und gründete 2020 die Online-Plattform „Bürgerversammlung“ auf Telegram. Wegen anhaltender Repression floh er 2023 nach Deutschland und beantragte Asyl – sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Die IGFM warnt vor seiner Abschiebung und fordert deutsche Behörden auf, Kevin Yeung weiterhin Schutz zu gewähren.

708, 2025

Fünf Jahre nach den Protesten in Belarus

Fünf Jahre nach den Massenprotesten gegen die gefälschten Wahlen 2020 ist Belarus ein Staat, in dem freie Meinungsäußerung als Verbrechen gilt. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) warnt: Belarus ist ein Ort totalitärer Kontrolle, systematischer Gewalt und vollständiger Straflosigkeit. Die IGFM fordert Unterstützung für die Belarusen in Europa, die nicht nach Hause zurückkehren können, und eine entschlossenere Haltung Europas gegenüber dem Lukaschenko-Regime.

508, 2025

Jugend hinter Gittern: Egor Balasejkin und Arsenij Turbin „feiern“ Geburtstage im Gefängnis

Zwei junge russische Kriegsgegner verbringen ihre Geburtstage erneut hinter Gittern: Egor Balasejkin wird 19 Jahre alt und Arsenij Turbin wird 17 Jahre alt. Die IGFM erinnert an das Schicksal dieser und vieler anderer verurteilten Jugendlichen und fordert ihre sofortige Freilassung. In Russland, das einen verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine führt, richtet sich Putins Repressionsapparat zunehmend auch gegen die eigene Jugend.

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