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Chhot Singh Dhurve

Chhot Singh Dhurve wurde von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA als „Gefangener des Monats“ September 2026 ernannt.

Indien: Fünf Jahre Gefängnis nach falschem Bekehrungsvorwurf  

Chhot Singh Dhurve
Geburtsdatum: unbekannt

Festnahme: 12. Juni 2026

Inhaftiert in: Gefängnis im Bezirk Dindori

Urteil: 5 Jahre

Gefangener des Monat September 2026

Zu „Gefangenen des Monats September 2026" haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den evangelischen Pastor Chhot Singh Dhurve und weitere mit ihm Verurteilte aus Indien benannt. Der 49-Jährige gehört zu einer Gruppe von sieben Christen, die nach Verhängung einer Haftstrafe von jeweils fünf Jahren wegen angeblicher Zwangsmissionierung am 12. Juni 2026 im indischen Bezirk Dindori ins Gefängnis kamen. Zusätzlich wurde gegen jeden von ihnen noch eine Geldstrafe von umgerechnet mehr als 900 Euro verhängt. Die weiteren Betroffenen sind Sanjay Markam, Santosh Paraste, Amit Kumar, Pramod Singh, Karan Singh Maravi und Jeet Singh, die im Alter von 20 bis 48 Jahren sind. 

Dindori, wo die Urteile ergingen, befindet sich im Bundesstaat Madhya Pradesh, der seit März 2020 von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party, der Indischen Volkspartei, regiert wird. Dort gilt seit 2021 ein strenges Gesetz gegen Bekehrungen, auf dessen Grundlage bereits viele Angehörige der christlichen Minderheit inhaftiert wurden. Die sieben Christen kamen erstmals nach einer Auseinandersetzung am Rande eines Familienfestes am 27. April 2024 in Haft. Angad Singh Maravi, ein Cousin des Gastgebers hatte die Feier als ungeladener Gast gestört und insbesondere die dort versammelten Christen bedroht, bis schließlich ein Mob von mehr als 100 Menschen angerückt war und das Haus umzingelte. Als die Polizei zur Sicherheit der bedrängten Christen gerufen wurde, kam sie zwar, nahm aber die Betroffenen fest. Sie kamen Anfang Mai 2024 alle nach Hinterlegung einer Kaution vorübergehend frei. Gegen die Urteile haben die Christen Berufung beantragt. Die IGFM und IDEA bitten um Appelle an die indische Präsidentin Draupadi Murmu, sich für die Freilassung der Inhaftierten einzusetzen. 

Gefangener des Monats der IGFM
Die IGFM setzt sich seit ihrer Gründung 1972 für aus Glaubensgründen Verfolgter und Menschen, die dieses wichtige Recht verteidigen ein. Als „Gefangener des Monats“ wird monatlich das Schicksal einer Person vorgestellt, die aufgrund ihres Glaubens inhaftiert ist oder verfolgt wird. Mehr zu den „Gefangenen des Monats“ und wie Sie sich für diese Person einsetzen können, können Sie in der Zeitschrift „Religionsfreiheit im Fokus“ oder in den Portraits der Gefangenen nachlesen.

Hier geht es zur Zeitschrift „Religionsfreiheit im Fokus“

So können Sie Chhot helfen:

Bitte schreiben Sie an die Botschaft der Republik Indien. Fordern Sie die sofortige und bedingungslose Freilassung des Gefangenen:

Staatspräsidentin Draupadi Murmu
c/o Botschaft der Republik Indien
Tiergartenstraße 17
10785 Berlin 

Exzellenz, 

ich wende mich in Sorge um sieben inhaftierte Christen und ihre Angehörigen an Sie. Es handelt sich um die folgenden Männer, die zwischen 20 und 49 Jahre alt sind: Chhot Singh Dhurve, Sanjay Markam, Santosh Paraste, Amit Kumar, Pramod Singh, Karan Singh Maravi und Jeet Singh. Gegen sie wurde am 12. Juni 2026 in Madhya Pradesh im Bezirk Dindori jeweils eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen Verstoßes gegen das sogenannte Anti-Konversionsgesetz verhängt. Zusätzlich wurden sie zu einer Geldstrafe von umgerechnet mehr als 900 Euro verurteilt.  

Die Christen gerieten nach einer Auseinandersetzung am Rande eines Familienfestes am 27. April 2024 ins Visier der Behörden. Ihnen wird vorgeworfen, unter den Gästen für den christlichen Glauben geworben oder sie sogar zum Religionswechsel gedrängt zu haben. Insbesondere der Gastgeber widerspricht dieser Darstellung, während die Person, die Anzeige erstattete, dort gar nicht eingeladen war. Es spricht viel dafür, dass in diesem Fall das Gesetz für einen persönlichen Racheakt missbraucht wurde und das Gericht dies nicht berücksichtigt hat. 

Die Gleichberechtigung, die in der indischen Verfassung festgeschrieben ist, ist leider gerade in ländlichen Regionen noch immer nicht verwirklicht. Wir bitten Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, damit die Christen, für die übrigens eine unerschwingliche Kaution festgelegt wurde, freigelassen werden.  

Hochachtungsvoll,

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