Systematische Folter

Aktivisten, Andersdenkende und Angehörige von Minderheiten werden in China immer wieder systematisch gefoltert und das, obwohl Folter offiziell verboten ist.

Systematische Folter in der Volksrepublik China

Trotz Wirtschaftswunder und beschwichtigender Töne aus Peking: die Volksrepublik China ist ohne Einschränkungen eine Einparteiendiktatur. Zensur und schwerste Menschenrechtsverbrechen wie systematische Folter sind an der Tagesordnung. Die Volksrepublik verweigert ihren eigenen Bürgern grundlegende Menschenrechte und bedroht ihre demokratischen Nachbarn. Diese Bedrohung, die systematische Folter und Menschenrechtsverbrechen sowie die Millionen von Arbeitssklaven in den Umerziehungslagern werden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Willkür und Einschüchterung durch Behörden, die von der Kommunistischen Partei Chinas kontrolliert werden, sind in der Volksrepublik China alltäglich. Sie dienen der Herrschaftssicherung der machthabenden Kommunistischen Partei Chinas und der persönlichen Bereicherung einzelner Funktionäre. Mittel zum Erhalt dieses Systems sind unter anderem Einschüchterung vor Gericht, die Vorgabe von Urteilen durch die KP China, willkürliche Haft, sklavenartige Zwangsarbeit in Einrichtungen zur „Umerziehung“ und die Unterdrückung einer sich entwickelnden demokratischen Zivilgesellschaft. Die wirkungsvollsten Mittel dazu sind die Einweisung in Arbeitslager zur „Umerziehung“ und systematische Folter.

Folter wird in großem Umfang und systematisch von chinesischen Behörden angewandt, obwohl Folter offiziell verboten ist. Opfer sind vor allem andersdenkende Bürgerrechtler, Gewerkschafter, Aktivisten der Demokratiebewegung, Angehörige staatlich nicht kontrollierter christlicher Kirchen oder buddhistischer Meditationsschulen und Vertreter von ethnischen Minderheiten, wie Tibetern und Uiguren. Gefoltert wird auf Polizeistationen, in Umerziehungs- und Straflagern, Gefängnissen, Verhörzentren, „Umerziehungs“- Zentren, psychiatrischen und anderen Haftanstalten. Hunderttausende Chinesen sind bislang Opfer unerträglicher Grausamkeiten geworden.

Bruch der Anti-Folter-Konvention

Die Volksrepublik China hat als einer der ersten Staaten bereits am 12. Dezember 1986 die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet und sie am 4. Oktober 1988 ratifiziert. Die Konvention ist ein völkerrechtlich bindender internationaler Vertrag. Wohl aus diesem Grunde hat die Volksrepublik die Konvention nur unter zwei Vorbehalten ratifiziert. Sie verweigert die in der Konvention enthaltenen Möglichkeiten, die die Umsetzung des Folterverbotes garantieren sollen: „(1) Die Chinesische Regierung erkennt die Kompetenz des [UN] Komitees gegen Folter, wie sie in Artikel 20 der Konvention vorgesehen ist, nicht an. (2) Die Chinesische Regierung sieht sich nicht gebunden an den Paragraphen 1 des Artikels 30 der Konvention.“ Ohne die Möglichkeiten zu Kontrollen oder einem Schiedsverfahren ist die Antifolterkonvention zahnlos, degradiert zu einem Mittel, um das Image des Folterstaates abzustreifen.

Zu den häufigsten Foltermethoden zählen neben Schlägen und Tritten vor allem Elektroschocks

UN-Sonderberichterstatter gegen Folter

Die Überraschung war groß als nach über 10 Jahre dauerndem Ersuchen die VR China schließlich doch einen Besuch des Wiener Jura-Professors Manfred Nowak erlaubte. Der „Sonderberichterstatter der UN-Kommission für Menschenrechte, Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“ durfte vom 20. November bis 2. Dezember 2005 mehrere Haftanstalten aufsuchen, allerdings nicht selbstständig und nur unter zahlreichen Einschränkungen. In einer Pressekonferenz am Ende seiner Mission erklärte Prof. Nowak noch in Peking am 2. November 2005 ohne Rücksicht auf die sonst übliche diplomatische Etikette: „Der Sonderberichterstatter fühlt sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass einige Regierungsvertreter, insbesondere die Ministerien für Staatssicherheit und Öffentliche Sicherheit, während des Besuches wiederholt versuchten, seine Bemühungen um Informationsfindung zu behindern oder zu beschränken. Er und sein Team wurden häufig von Mitarbeitern des Geheimdienstes überwacht, und zwar sowohl in ihrem Hotel in Beijing selbst als auch in der näheren Umgebung. Des Weiteren wurden während des Besuchs einige angebliche Opfer und ihre Familienangehörigen von Sicherheitspersonal eingeschüchtert und unter Polizeiüberwachung gestellt, bekamen die Anweisung, sich nicht mit dem Sonderberichterstatter zu treffen oder wurden mit Gewalt an einer solchen Begegnung gehindert.“Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass seinen Vorgängern in den vergangenen Jahren zahlreiche Berichte von Folter und anderen Formen von Misshandlung in China zu Ohren gekommen sind, die der Regierung zur Stellungnahme vorgelegt wurden. Diese Berichte enthielten ein immer gleiches, systematisches Muster der Folter an ethnischen Minderheiten, insbesondere Tibetern, Uiguren, politischen Dissidenten, Menschenrechtsaktivisten, Falun Gong-Praktizierenden und Mitgliedern von Hauskirchengruppen. Diese Anschuldigungen wurden und werden nach wie vor von internationalen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.“
„Wenn auch die chinesische Gesetzgebung Folter verbietet, entspricht die chinesische Definition von Folter nicht ganz dem internationalen Standard, der in der Anti-Folter-Konvention enthalten ist. Insbesondere physische oder psychologische Folter, die keine körperlichen Spuren hinterlässt, ist in China schwer oder praktisch unmöglich mit angemessenen Strafen zu belegen. (Tatsächlich bezeichnet das chinesische Wort für Folter, kuxing, hauptsächlich körperliche Folter). Der Kampf gegen Folter in China wird weiter dadurch erschwert, dass es keinen Verfahrensschutz gibt, der notwendig wäre, damit das Verbot der Folter effektiv ist.
„Während seiner Mission fiel dem Sonderberichterstatter die Ineffektivität des derzeitigen Klagewesens auf. Ihm wurde z. B. mitgeteilt, dass im Gefängnis No. 4 in Urumqi die Anwälte in den letzten 10 Jahren keine einzige Klage wegen Folter erhalten haben.“

Folter und Misshandlungen, wie z. B. Vergewaltigungen von politischen Gefangenen, werden in der Volksrepublik systematisch eingesetzt.

Zwangsarbeit und „Umerziehung“

Jeder Bürger Chinas kann nach geltendem Recht der Volksrepublik ohne Anklage, ohne Verfahren, ohne Urteil und damit auch ohne Möglichkeit zur Berufung für drei Jahre zur „Umerziehung durch Arbeit“ zur Zwangsarbeit in einem Lager gezwungen werden. Dazu ist lediglich ein Beschluss der von der KP Chinas abhängigen Polizei notwendig. Die Begründungen für solche Entrechtungen sind auch heute noch von politischer Willkür bestimmt. Kritik an der Kommunistischen Partei, an der Korruption von Kadern, an der allumfassenden Zensur oder auch freie Meinungsäußerung, der Wunsch nach einer Arbeitnehmervertretung und Ähnliches reichen aus, um in ein Umerziehungslager eingewiesen zu werden.
Die Laogai Research Foundation hat rund 1.000 Arbeitslager identifizieren können. Grüner und Leiter der Laogai Research Foundation war IGFM-Kuratoriumsmitglied Harry Wu, der 2016 verstorben ist. Die Zahl der Häftlinge in diesen Lagern wird gegenwärtig auf rund 4.000.000 Menschen geschätzt. Millionen Chinesen sind Opfer dieser Art von Freiheitsberaubung. Sie werden als Arbeitssklaven ausgebeutet, während sich gleichzeitig die chinesische Regierung im Glanz der Olympischen Spiele sonnen kann. Beinahe jeder Inhaftierte in der Volksrepublik China musste bzw. muss Schläge und Tritte erdulden. Diese mit Abstand häufigste Misshandlungsmethode fällt nach der Haftentlassung oft besonders ins Auge, da die Opfer zum Teil sehr ausgedehnte Blutergüsse und Verletzungen am Körper aufweisen.

Äußere Spuren sollen verborgen bleiben

Eine Reihe von Folteropfern berichtete, dass sie einige Wochen vor ihrer Entlassung aus den Lagern oder Haftanstalten nicht mehr durch Schläge oder andere Foltermethoden gequält wurden, die offensichtliche äußere Spuren hinterlassen. Schläge wie auch andere Foltermethoden fügen den Opfern Wunden zu, die in den meisten Fällen medizinisch nicht oder erst viel zu spät versorgt werden. Entzündungen und noch größere Schmerzen bei weiteren Misshandlungen sind die Folge.
Politische Häftlinge werden oft nicht nur mit Fäusten geschlagen, sondern mit Kabeln, mit Gürteln und Gürtelschnallen oder mit Knüppeln. Manche Polizisten, Angehörige des Ministeriums für Staatsicherheit, Wach- und Umerziehungspersonal in der Volksrepublik China haben es nach Einschätzung von Folterüberlebenden zu einem Höchstmaß an „Professionalität“ gebracht. Mit geringem Aufwand erreichen sie bei ihren Opfern unbeschreibliche Schmerzen, z. B. durch Schläge auf die Genitalien, auf entzündete Wunden usw…

Foltermethoden

Zu den häufigsten Foltermethoden zählen neben Schlägen und Tritten vor allem elektrische Schocks. Häufige Misshandlungen sind ebenfalls Brandwunden durch Zigaretten, erzwungenes Verharren in schmerzhaften Stellungen, zum Teil über Tage, vom Wachpersonal befohlene oder geduldete Schläge von Mithäftlingen, starkes Überdehnen von Körperteilen, beinahe Ertränken oder Ersticken, Entzug von Schlaf, Essen oder Trinken, Durchstechen von empfindlichen Körperteilen, Verweigerung von medizinischer Behandlung und Medikamenten.

Sexueller Missbrauch in Haft

Sexuelle Gewalt ist in den Haftanstalten und Lagern der Volksrepublik China eine verbreitete Methode, um politische Gefangene zu erniedrigen und ihren Willen zu brechen.

Aus politischen Gründen inhaftierte Frauen tragen ein besonders hohes Risiko, Opfer von Vergewaltigung oder Gruppenvergewaltigung während der Haft oder der „Umerziehung“ zu werden.
Die Opfer werden entweder von Polizisten oder Wachpersonal missbraucht oder in Zellen mit männlichen Kriminellen gesperrt. Teilweise wurden die Frauen schon vorher nackt ausgezogen. Die Wärter geben den Kriminellen in solchen Fällen zu verstehen, dass sie sich an dem Opfer ungestraft vergehen können. Auch männliche politische Gefangene werden Opfer sexueller Gewalt durch Kriminelle oder Wärter.
Die Perversion von einigen Angehörigen der „Sicherheitsorgane“ in der Volksrepublik China kennt nach den Berichten von Folterüberlebenden kaum Grenzen. Polizisten und Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit haben ihren Opfern z. B. gewaltsam unterschiedliche Gegenstände in Vagina oder After eingeführt, darunter Flaschen, Knüppel und Bürsten.
Den Opfern fällt es in diesem Bereich besonders schwer, über das Erlittene zu berichten. Die Täter, die offensichtlich mit Billigung und im Sinne der chinesischen KP handeln, müssen bisher nicht fürchten, dass sie für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Menschenrechtsanwälte und Bürgerrechtler, die die Umsetzung des offiziell geltenden Folterverbotes fordern, sind in der Volksrepublik China dagegen Opfer von Schikanen, Einschüchterungen und Verhaftungen. Einige von ihnen, wie der bekannteste chinesische Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng, sind nach ihrer Festnahme während der Haft „verschwunden“.

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