Gesinnungsjustiz gegen Schriftsteller und Journalisten

Der türkische Schriftsteller Orhan Pamuk.

von Walter Flick 

Am 1. Juni 2005 trat in der Türkei ein neues Strafrecht in Kraft, das nach türkischer Darstellung eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes darstellt. Meinungsäußerungen, die Informationszwecken dienen und / oder mit denen Kritik geübt werden soll, sind nach vorgenommenen Änderungen nicht mehr strafbar. Allerdings kann man von keiner prinzipiellen Verbesserung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung sprechen. So wurden Artikel, die bisher herangezogen wurden, um die Meinungsfreiheit zu beschneiden, praktisch unverändert übernommen.

Ausdrücklich hebt der EU-Fortschrittsbericht Türkei von November 2005 hervor, dass dies insbesondere „in Bezug auf die unscharf formulierten Artikel, die Angriffe auf Symbole der staatlichen Souveränität, das Ansehen der staatlichen Organe oder die nationale Sicherheit betreffen“ gilt. Nach dem neuen Artikel 305 des Strafgesetzbuches werden Handlungen gegen grundlegende nationale Interessen der Türkei mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft. Als Beispiele für mögliche Tatbestandserfüllung gelten die Forderung nach Abzug der türkischen Truppen aus Zypern oder die These vom Völkermord an den Armeniern.

 

Anklage gegen Friedenspreisträger

So warf die Staatsanwaltschaft in Istanbul dem bekannten Schriftsteller Orhan Pamuk, 2005 Träger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, Herabsetzung der „türkischen Identität und des Türkentums“ vor. Im Februar 2005 hatte Pamuk in einem Interview mit dem Schweizer „Tagesanzeiger“ gesagt: „Man hat hier dreißigtausend Kurden umgebracht. Und eine Million Armenier. Und niemand traut sich, das zu erwähnen.“ Pamuk wurde zur Last gelegt, dass er in dem Interview die Armenierverfolgung im Osmanischen Reich mit bis zu 1,5 Millionen ermordeten Armeniern angesprochen hat. Die Verfolgung armenischer und auch syrischer Christen ist ein Tabu-Thema.

Die Anklage gegen Pamuk hat internationale Proteste, auch von seiten der IGFM, ausgelöst. Ende Dezember 2005 appellierten 169 türkische Intellektuelle an die Regierung, den umstrittenen Strafrechtsparagraphen 301 („Beleidigung des Türkentums“), nach dem Pamuk und andere Publizisten angeklagt sind, abzuschaffen. Ministerpräsident Erdogan zufolge gäbe es „keine Eile“, den Paragraphen zu ändern. Das Verfahren gegen Pamuk wurde im Januar 2006 eingestellt. Allerdings stehen noch viele andere aufgrund des Paragraphen 301 vor Gericht. Die Verfolgungen armenischer und auch assyrischer Christen gegen Ende des Osmanischen Reiches sind seit Republikgründung 1923 in der Türkei ein Tabu-Thema.

Ebenfalls in Verbindung mit der Armenier-Frage hat der Generalstaatsanwalt am 3. Dezember 2005 die fünf bekannten Kolumnisten Ismet Berkan, Murat Belege, Erol Katircioglu und Haluk Sahin vom Mitte Links-Blatt „Radikal“ sowie Hasan Cemal von der zentrumsnahen Tageszeitung Milliyet angeklagt. Die ebenfalls von mehrjährigen Gefängnisstrafen bedrohten Journalisten hatten im September 2005 das gerichtliche Verbot einer Historikerkonferenz zum Armenier-Thema kritisch kommentiert. Ihnen soll 2006 ebenfalls in Istanbul nach Artikel 301/2 des Strafgesetzbuches u.a. wegen „Herabwürdigung der Gerichtsbarkeit“ der Prozess gemacht werden. Im Herbst 2005 hatte das Europa-Parlament die Anerkennung des Völkermordes durch den türkischen Staat zur EU-Beitrittsbedingung erklärt. Neue Dimensionen der Unterdrückung der Meinungsfreiheit sieht die IGFM in der Anklage gegen die beiden früheren Regierungsberater Baskin Oran und Ibrahim Kaboglu. Im Rahmen der Ausarbeitung einer Minderheiten-Studie hatten die beiden Professoren eine Anpassung der Minderheiten- und Menschenrechte an EU-Standards und eine neue Verfassung gefordert.

Bereits die vorgeschlagene Änderung von Grundgesetz-Artikel 3 „Der türkische Staat, mit seinem Land und seiner Nation, ist unteilbar und seine Sprache türkisch“ ist strafbar. Staatsanwalt Nadi Türkaslan kann in dem Prozess in Ankara bis zu fünf Jahren Haft fordern. Die IGFM erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Türkei den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ nur mit Vorbehalten den Minderheiten-Rechten gegenüber ratifiziert hat.

Nach Auskunft des internationalen Schriftstellerverbandes PEN sind in der Türkei Ende 2005 Verfahren gegen rund 60 Autoren, Herausgeber und Journalisten anhängig. „Die Bestrebungen zur Gründung einer Journalistengewerkschaft werden nach wie vor behindert“, so der EU-Bericht „Türkei“ von November 2005.

Stand: Januar 2006

 


(Credit Vorschaubild: Fronteiras do Pensamento, Wikipedia Commons CC BY 2.0./ Link: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Orhan_Pamuk_no_Fronteiras_do_Pensamento_POA_2011_(6499856627).jpg)

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