Mohammad Faramarzi

Mohammad Faramarzi wurde zusammen mit anderen kurdischen Sicherheitsgefangenen Mohsen Mazloum, Vafa Azarbar und Pejman Fatehi im Juli 2022 durch iranische Sicherheitskräfte gekidnappt und zu dem Geständnis einer Straftat gezwungen. Trotz dessen wurden sie wegen der „Kollaboration mit Israel“ angeklagt und schließlich zum Tode verurteilt. Am 29. Januar 2024 wurden die Männer vom iranischen Regime hingerichtet.
Wegen angeblicher „Kollaboration mit Israel“ hingerichtet
Der Kurde Mohammad Faramarzi wurde am 20. Juli 2022 zusammen mit Mohsen Mazloum, Vafa Azarbar und Pejman Fatehi in Urmia, Provinz West-Aserbaidschan, willkürlich festgenommen. Sicherheitskräfte des Geheimdienstes kidnappten sie und ließen sie verschwinden. Die vier Männer gehörten der verbotenen kurdischen oppositionellen Gruppe „Komala“ an. Ihnen wurde „Spionage für Israel“ sowie die „Planung terroristischer Handlungen“ vorgeworfen und sie wurden zum Tode verurteilt. Die Mütter und Familien der vier kurdischen Gefangenen setzten sich für die Aussetzung der Todesurteile und einen öffentlichen Prozess ein, indem sie sich am 14. Januar 2024 vor dem Evin-Gefängnis in Teheran versammelten. Um das Leben der Männer zu retten, baten die Ehefrauen der verurteilten Sicherheitsgefangenen zudem die internationale Gemeinschaft und das iranische Volk um Hilfe. Am 29. Januar 2024 wurden die vier Gefangenen im Ghezelhesar-Gefängnis in Karadsch am Galgen hingerichtet. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte verurteilt die Hinrichtung der zu Unrecht Verurteilten auf das Schärfste.
Erzwungenes Geständnis und Verurteilung
Die vier Männer Mohsen Mazloum, Mohammad (Hajir) Faramarzi, Vafa Azarbar und Pejman Fatehi galten seit ihrer Festnahme als kurdische Sicherheitsgefangene im Iran. Am 12. Oktober 2022 wurden – offenbar unter Zwang entstandene – Geständnisse der vier Männer im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt. Zu dem Zeitpunkt waren sie bereits 80 Tage lang willkürlich in Haft. In diesem Propagandavideo gaben die Männer zu, nach Anweisungen des israelischen Geheimdienstes ein Bombenattentat in der Nähe Isfahans geplant zu haben. Es ist zu erkennen, dass alle vier von der Haft – und möglicherweise auch von Folter – sichtlich gezeichnet waren. Diese Ausstrahlung der Geständnisse, die am 5. Dezember erneut gesendet wurde, war das erste Lebenszeichen der Männer seit ihrer Festnahme. Aufgrund der angeblichen „Kollaboration mit Israel“ wurden sie schließlich angeklagt und zum Tode verurteilt, was auch der Oberste Gerichtshof bestätigte.
Die Kurdengruppe „Komala“ reagierte auf die Verhaftung der Männer. Sie beteuerte, dass die vier Männer bei der Durchführung organisatorischer und politischer Aktivitäten festgenommen wurden und dabei keinerlei terroristische Taten geplant oder begangen hätten. Sie wies die Anklage vehement zurück und fügte hinzu, dass dies ein weiterer Vorwand sei, um Kurdistan, ihr Volk sowie die anhaltenden Proteste zu unterdrücken.
Familien ohne Kontakt
Die Angeklagten erhielten zunächst keinen Zugang zu einem fairen Verfahren oder Rechtsbeistand. Ihre Familien werden bedroht, verhört und eingeschüchtert. Auch mehr als ein Jahr nach der Verhaftung wussten die Familien und Anwälte noch nicht, ob die Männer überhaupt angeklagt oder bereits vor Gericht gestellt wurden. Im Januar 2023 veröffentlichte die Mutter von Mohammad Faramarzi eine Videobotschaft, in der sie ihre außerordentliche Sorge über das Wohlergehen ihres Sohnes ausdrückte und Kontakt zu ihm forderte. Trotz der häufigen Appelle der Familien und ihrer Anwälte an die Nachrichtendienste und Justizbehörden in Kurdistan und anderen Städten des Iran, schwieg das iranische Regime. Den Familien wurde der Kontakt zu ihren Angehörigen in den gesamten 19 Monaten der Haft bis auf einen Tag vor der Hinrichtung verwehrt. Auch nach der Hinrichtung verweigerte das Regime den Familien die Leichen der kurdischen Gefangenen.
Klarer Verstoß gegen Völkerrecht
Das „Verschwindenlassen“ von Menschen ist aus völkerrechtlicher Sicht ein grundlegendes „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Ferner haben Familien das Recht, über das Schicksal ihrer Angehörigen informiert zu werden. Den Angeklagten wiederum wurde das Recht auf ein faires, gerechtes Verfahren, wie das Recht auf einen Anwalt, verwehrt. In den letzten Jahren hat die IGFM vermehrt von Fällen erfahren, in dem vor allem politische Gegner des Regimes, die einer ethnischen Minderheit angehören, verschwunden sind. Die Islamische Republik instrumentalisiert dieses Vorgehen, um ihre politischen Gegner auszuschalten und einzuschüchtern.
Stand: Februar 2024