Pakistan: Verhaftung einer Ahmadi-Mulima

Im Januar 2025 nahmen pakistanische Behörden die Ahmadi-Muslima Bushra Abid wegen mutmaßlicher Blasphemie fest. Ihr angebliches Vergehen: Sie hatte einer Nachbarin lediglich eine Koranschullehrerin empfohlen – ein Akt, den die pakistanischen Autoritäten als „Verbreitung des Ahmadiyyat“ interpretierten. Die IGFM verlangt Bushra Abids unverzügliche Entlassung aus der Haft und kritisiert scharf den Einsatz der unbarmherzigen Blasphemie- und Anti-Ahmadiyya-Gesetzgebung zur Unterdrückung religiöser Minderheiten.

 

Pakistan: Verhaftung einer Ahmadi-Muslima aufgrund Tipps an Nachbarin

Frankfurt am Main, 17. März 2025 – Die pakistanische Ahmadi-Muslima Bushra Abid sitzt seit Januar 2025 schuldlos hinter Gittern: Ihr wird ein Verstoß gegen die drakonischen Blasphemiegesetze vorgeworfen. Ihr drohen damit mehrere Jahre Haft. Dabei hatte sie lediglich einer Nachbarin eine Koranschullehrerin empfohlen, was von pakistanischen Behörden als „Predigen des Ahmadiyyat“ eingestuft wird. Die IGFM fordert die sofortige Freilassung von Bushra Abid und verurteilt die Anwendung von Blasphemie- und Anti-Ahmadiyya-Gesetzen zur Verfolgung religiöser Minderheiten.

Am 29. Januar 2025 wurde im nordpakistanischen Distrikt Gujranwala Anklage gegen Bushra Abid und zwei weitere Personen erhoben. Die Anklage stützt sich auf Paragrafen, die speziell darauf abzielen, Ahmadiyya-Muslime durch Blasphemievorwürfe zu kriminalisieren. Diese Gesetze werden regelmäßig eingesetzt, um Ahmadis für religiöse Handlungen zu bestrafen, die als Beleidigung des Islams gelten.

Die Festnahme von Bushra Abid zeigt erneut die systematische Unterdrückung der Ahmadiyya-Gemeinschaft in Pakistan. Diese Repression verstößt offenkundig gegen internationale Menschenrechtsstandards, besonders gegen Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Pakistan 2008 ratifiziert hat.

Die IGFM weist basierend auf Zeugenaussagen darauf hin, dass die sozialen Medien in Pakistan voller hasserfüllter Inhalte gegen die Ahmadiyya-Gemeinde sind, und Extremisten darüber hinaus auch hetzerische Slogans vor Ahmadi-Versammlungsstätten skandieren. Die Behörden verschließen jedoch konsequent die Augen vor extremistischen Aktivitäten und verfolgen stattdessen unschuldige Ahmadis strafrechtlich. Erst am 28. Februar wurden in der pakistanischen Stadt Daska 26 Mitglieder der Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde willkürlich festgenommen. Hinzu kommen weitere diffamierende Angriffe auf die Gemeinde, wie die Zerstörung der historischen Ahmadiyya-Muslim-Jamaar Moschee im Januar 2025, die unter einem Vorwand durch lokale Behörden durchgeführt wurde. In der pakistanischen Provinz Punjab häufen sich Vorfälle, bei denen Extremisten Ahmadi-Gotteshäuser belagern und Ahmadis körperlich angreifen, um sie am Freitagsgebet zu hindern. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert, die Personengruppen strafrechtlich zu verfolgen, die zu Hass und Gewalt gegen die Ahmadiyya-Gemeinschaft aufstacheln und aktiv das Recht auf Religionsfreiheit untergraben.

Aktuelle Pressemitteilungen der IGFM

606, 2025

Petition: Menschenrechtsverletzungen durch Republik Kuba

Mit der Bundestagspetition 179940 "Maßnahmen gegen Kubas Menschenrechtsverletzungen" setzt die Vereine „MenschenDeCuba" e.V. und PatriaYVida e.V. ein klares Zeichen für eine menschenrechtsbasierte Kuba-Politik der Bundesregierung. Die Mitzeichnungsfrist endet am 08. Juli 2025 - bitte unterstützen Sie diese wichtige Aktion.

2805, 2025

Pakistan: Ermordet aufgrund ihres Glaubens

Seit Jahrzehnten sind Ahmadiyya-Muslime und Christen in Pakistan systematischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Der 28. Mai 2025 markiert den 15. Jahrestag eines der verheerendsten Terroranschläge gegen die Ahmadiyya Muslim Gemeinde in Pakistan. An diesem Tag im Jahr 2010 griffen Terroristen zwei Moscheen in Lahore während des Freitagsgebets an und töteten 94 Menschen, während mehr als 120 weitere schwer verwundet wurden.

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