Sarifa M. Sautiewa

Die Historikerin wurde wegen ihrer Beteiligung am Protest gegen die Landübergabe an Tschetschenien am 27. März 2019 verhaftet. Ihr wurde „Organisation von Gewalt, die für das Leben oder die Gesundheit von Vertretern der Behörden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Amtspflichten gefährlich ist“ vorgeworfen und sie wurde zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach vollständiger Verbüßung ihrer Strafe im Anklagepunkt „Beteiligung an einer extremistischen Organisation“ wurde sie am 28. Dezember 2024 entlassen.
Frei nach Inhaftierung aufgrund von Protest gegen Landübernahme
Die Historikerin Sarifa M. Sautiewa ist am 1. Mai 1978 im Dorf Neu Redant im Bezirk Malgobek geboren. Heute lebt sie in der inguschetischen Stadt Sunscha. Sie ist Mitglied des Inguschischen Komitees für nationale Einheit und ehemalige stellvertretende Direktorin der staatlichen Einrichtung „Gedenkkomplex für Opfer der Unterdrückung“ in Inguschetien.
Sautiewa schloss ihr Geschichtsstudium an der staatlichen inguschetischen Universität ab und arbeitete danach als Geschichtslehrerin, später als Bibliothekarin. 2013 schließt sie ein Aufbaustudium der Museumswissenschaften an der Universität in Krasnodar an und spezialisiert sich auf Restaurierung und Erhalt von Kulturdenkmälern. 2014 wird sie stellvertretende Direktorin des „Gedenkkomplex für Opfer der Unterdrückung“ in Inguschetien, wo sie 2018 wegen Teilnahme an den nationalen Protestaktionen gegen die Landübergabe an die tschetschenische Nachbarrepublik in Magas, gekündigt wurde.
Festnahme und Verurteilung
Am 27. März 2019 wurde in Magas eine Kundgebung gegen die Änderung der Verwaltungsgrenze zu Tschetschenien aufgelöst. Es war der Beginn der Repressionen gegen die inguschische Opposition. Infolgedessen wurden Verwaltungsverfahren gegen Hunderte von Teilnehmern des Volksprotests eingeleitet und Strafverfahren gegen Dutzende eingeleitet, so auch gegen Sarifa Sautieva. Sie wird nach Artikel 318, Absatz 2 des StGB RF angeklagt („Organisation von Gewalt, die für das Leben oder die Gesundheit von Vertretern der Behörden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Amtspflichten gefährlich ist“, bis zu 10 Jahren Gefängnis), sowie nach Artikel 282.1, Absatz 2 (seit 16.1.2020, „Teilnahme an einer extremistischen Gemeinschaft“, bis zu 6 Jahre Haft).
Sie befand sich vom 12. Juli 2019 bis zum 10. März 2021 in Untersuchungshaft, als sie in einen Hausarrest verlegt und am 16. März 2021 erneut in Gewahrsam genommen wurde.
Im Dezember 2021 verurteilte das Stadtgericht Kislowodsk bei einer Besuchssitzung in Yessentuki die Angeklagten im „Inguschen-Fall“ zu Haftstrafen von 7,5 bis 9 Jahren, Sarifa Sautieva zu 8 Jahren. Sie wurden für schuldig befunden, Gewalt gegen Behördenvertreter angewendet zu haben (Artikel 318 des Strafgesetzbuches), eine extremistische Gemeinschaft gegründet zu haben (Artikel 282 Absatz 1 des Strafgesetzbuches) und sich an ihr beteiligt zu haben.
Am 28. Juli 2023 bestätigte das Bezirksgericht Stawropol in Pjatigorsk das Urteil im „Fall Inguschen“. Die Verteidigung wies nach, dass die Angeklagten wegen ihrer Popularität und Autorität in der inguschischen Gesellschaft verfolgt wurden. Das Berufungsgericht ignorierte die Argumente der Verteidigung und verschärfte sogar die Strafe bezüglich der Freiheitsbeschränkung nach Haftverbüßung, indem es die Bewegungsgrenzen von „am Aufenthaltsort“ auf „innerhalb des Stadtbezirks“ änderte.
Im Januar 2024 legte die Verteidigung Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung ein und beanstandete Fehler im Sitzungsprotokoll. Am 7. Juni 2024 zog Richter Timur Kouaje die Kassationsbeschwerde zurück und verwies den Fall an die Berufungsinstanz. Am 21. Juni 2024 prüfte das Fünfte Kassationsgericht in Pjatigorsk die Kassationsbeschwerde gegen die Verurteilung der sieben inguschischen politischen Gefangenen im dritten Versuch und ließ sie unverändert. Am 28. Dezember 2024 wurde sie aus dem Gefängnis entlassen. Saria Sautieva hat ihre Strafzeit in der Anklage „Beteiligung an einer extremistischen Organisation“ vollständig verbüßt, einschließlich der Zeit, die sie in Untersuchungshaft verbracht hat.
Haftbedingungen
Sautieva beschwerte sich, dass sie seit dem 22. November 2019 ohne warme Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente inhaftiert ist. Gleichzeitig wurde bei ihr Diabetes diagnostiziert.
Am 6. Februar 2020 reichte Sautiewa mit Unterstützung der Anwälte des Memorial-Human Rights Center beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen Artikel 3 (Verbot der Folter), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person) und 18 (Begrenzung der Rechtseinschränkungen) der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, ein. In ihrer Beschwerde weist sie auf die ungerechtfertigte Unterbringung in einem Untersuchungsgefängnis hin, auf die Tatsache, dass der eigentliche Zweck ihrer Verfolgung der Wunsch der Behörden war, die inguschetische Opposition zu zerstören.
Anderes
Angehörige und Freunde äußern sich in folgendem Video.
Stand: März 2025


