FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 1 – Januar 2026

Ukraine: Schutz der Menschenrechte keine Formalität

Anton Alekseyev (links) und DmytrLubinez im Büro des ukrainischen Ombudmanns für Menschenrechte; Foto: Büro des Ombudmanns, Kyjiw 

IGFM beobachtet Antikorruptionsverfahren und setzt Maßstäbe 

Trotz des nun bald vierjährigen Krieges, den Russland der Ukraine aufzwingt, soll das zivile Leben abseits der Front so normal wie möglich ablaufen. Das gilt besonders für Rechtsstreitigkeiten, an dessen Ende nicht der Stärkere mit den besten Beziehungen obsiegen, sondern Recht und Gesetz über Unrecht entscheiden soll. Der Korruptionsskandal im November vergangenen Jahres im Umfeld des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj war das rechtzeitig aufgedeckte Signal an Politik und Rechtsprechung, dass gerade jetzt die Welt mit Argusaugen auf die Ukraine blickt und jeder weitere Fehltritt dramatische Folgen für die internationale Bereitschaft haben kann, die Ukraine im Kampf gegen den Aggressor Russland zu unterstützen.  

Der Aufdeckung von Korruption, egal auf welcher politischen Ebene sie stattfindet, muss eine durch ein ordentliches Gericht festgesetzte Strafe folgen. Die IGFM wird ab jetzt durch die Beobachtung der Prozesse vor den Antikorruptionsgerichten ihren Beitrag dazu leisten und hat zudem ein von höchster Stelle abgesegnetes Mandat erhalten:  Am 29. Dezember 2025 unterzeichneten Anton Alekseyev – er ist der Geschäftsführer der IGFM-Sektion Ukraine (IAC ISHR) – und Dmytro Lubinez – Menschenrechtsbeauftragter des ukrainischen Parlaments – ein Memorandum über die „Entwicklung einer langjährigen Partnerschaft im Bereich des Schutzes der Menschenrechte“. Wie hoch dieser Kontakt anzusiedeln ist, beweist Lubinez sonstige Tätigkeit als Verhandlungsführer mit Russland im Falle verschleppter Zivilisten und Kinder und sein Einsatz gegen Korruption im Staatsapparat.  

Die IGFM kann bei der Beobachtung von Gerichtsverfahren auf ihren Erfahrungen aus einem früheren Projekt aufbauen: Unter dem Titel der Dokumentation „Das Recht auf ein faires Urteil in der Ukraine“ berichtete die IGFM bereits 2017 in „Für die Menschenrechte“ über Versuche von Prozessbeteiligten, Urteile durch Gewalteinsatz im Gerichtsgebäude, durch politische Beeinflussung und aktive Bestechung zu beeinflussen. In fast allen Fällen konnte das durch enge Zusammenarbeit zwischen den Beobachtern vor Ort einerseits und der deutschen Sektion der IGFM verhindert werden, weil Manipulationsversuche nach Veröffentlichung in Deutschland nicht mehr unter den Tisch gekehrt werden konnten. Die Analysen der IAC ISHR fanden auch Eingang in den Unterrichtsstoff der Rechtsfakultäten der Universitäten; die Teilnahme an Beobachtungen wurden angehenden Juristen als Praktikum anerkannt. Die Finanzierung erfolgte im Rahmen eines vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Projekts und durch Spenden der Freunde und Förderer der deutschen IGFM-Sektion.  

Mit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 stellte die IGFM die Beobachtung der Gerichtsverfahren ein, denn nichts war mehr so wie vorher, und widmete sich nicht weniger erfolgreich dem Aufbau eines humanitären Netzwerkes für Binnenflüchtlinge, das weiterhin besteht. Doch mit der Einstellung der Prozessbeobachtung fielen auch die Fördermittel des BMZ weg. Die deutsche Sektion sprang mit Spendenmitteln ein: zum einen für die Koordination der humanitären Einsätze für Binnenflüchtlinge, zum anderen, um den Kontakt zu den Gerichten nicht zu verlieren. Vor zwei Jahren haben die Mitglieder der ukrainischen Sektion, dort, wo sich die Gelegenheit bot, die Beobachtung ziviler Verfahren wieder aufgenommen. Doch nun geht es nicht mehr um zivile Streitigkeiten, sondern um Korruption. Die deutsche IGFM-Sektion beantragte deshalb erneut ein Projekt beim BMZ. Sie erhielt eine Zusage und damit den „Auftrag zur Durchführung eines Fair-Trial-Monitoring-Projekts beim Obersten Antikorruptionsgericht in Kyjiw (Kiew), bei dem 250 Studierende der Rechtswissenschaften der drei Kyjiwer Universitäten zum Einsatz kommen.“ Konkret sollen 120 Prozesse von der IGFM beobachtet und ausgewertet werden. 

Damit unser Büro in Kyjiw diesem wichtigen Auftrag trotz der Stromausfälle nach russischen Angriffen nachkommen kann, müssen Stromgeneratoren beschafft werden, ein stationäres für das Büro, zwei transportable für den Einsatz bei den Schulungsseminaren in den Provinzstädten. Wir rechnen mit Anschaffungskosten in Höhe von 5.000 Euro. Dafür erbitten wir Ihre finanzielle Mithilfe.

Dieser Artikel wurde publiziert in der  Januar 2026-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘

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