Christlicher Konvertit, Kurde, Menschenrechtler – drei Gründe für Verfolgung im Iran

IGFM: Herrmann muss Abschiebung stoppen – Christlicher Konvertit extrem gefährdet

Frankfurt/ Bayreuth / München, 08. November 2019 – Der christliche Konvertit Yousef Ghaderi darf nicht abgeschoben werden! Der iranische Kurde kam im Dezember 2015 als politischer Flüchtling nach Deutschland. Er wurde im Iran verfolgt, weil er sich journalistisch für Menschenrechte und die Rechte der Kurden im Iran eingesetzt hatte. Am 25. November 2018 ließ er sich in einer Kirchengemeinde in Frankenwald aufgrund seines Glaubens an Jesus Christus taufen. Seine Asylanträge wurden abgelehnt. Dies geschah ohne eine Anhörung der vorgebrachten Argumente, die eindeutig für einen positiven Bescheid stimmen.

Im Iran drohen Konvertiten lange Haft, Folter und die Verbannung. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), fordert Bundesinnenminister Seehofer und den bayerischen Innenminister Herrmann auf, die Abschiebung zu Ende November 2019 zu stoppen und das Asyl-Verfahren neu aufzunehmen.

„Als christlicher Konvertit, Kurde und Menschenrechtler ist Yousef Ghaderi mehrfach der iranischen Willkürjustiz ausgesetzt. Es ist unverantwortlich, ihn in den Iran abzuschieben. Im Iran ist Yousef Ghaderis Leben in Gefahr!“ erklärt IGFM-Sprecher Lessenthin.

„Abfall vom Islam“ kann mit dem Tod bestraft werden

Nach dem im Jahr 2013 in Kraft getretenen „neuen“ Islamischen Strafrecht, ist nach Art. 225.7 und 225.8 “Die Bestrafung für einen (…) [männlichen] Apostaten (…) der Tod”. “Die Höchststrafe für abtrünnige Frauen (…) ist lebenslängliche Haft. Während dieser Strafe werden ihr auf Anweisung des Gerichts erschwerte Lebensbedingungen bereitet und es wird versucht, sie zum rechten Weg zu geleiten, und sie wird zum Widerruf ermutigt.” Der Gründer der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Ruholla Khomeini, hat diese “erschwerten Lebensbedingungen” präziser formuliert: “An den fünf täglichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualität und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt.”

Der Hintergrund für dieses Gesetz ist die klassische islamische Auffassung, dass der Abfall vom Islam ein todeswürdiges Verbrechen gegen Gott und die islamische Gemeinschaft sei. Mit der Einführung der Scharia im März 1979 ist diese Rechtsauffassung zu geltendem Recht geworden. Apostasie, der “Abfall“ vom Glauben, gilt im Iran seit der Gründung der Islamischen Republik im Jahr 1979 als ein schwerwiegendes “Verbrechen”, wenn es sich um den Abfall vom Islam handelt.

Die Islamische Republik Iran diskriminiert die alteingesessenen christlichen ethnischen Minderheiten. Sie duldet aber deren kirchliches Leben – mit der strikten Einschränkung, dass sie niemals (ehemalige) Muslime aufnehmen oder versuchen, Muslime missionarisch zu erreichen. Konvertiten zum Christentum sind daher völlig auf sich gestellt. Sie bilden im Untergrund eigene Hauskreise und kleine Gemeinden, in denen sie unter sich bleiben.

Hier geht es zum Appell der IGFM für Yousef Ghaderi: www.menschenrechte.de/yousef-g-abschiebung-stoppen

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