Menschenrechtslage im Iran

Die Islamische Republik Iran ist ein Unrechtsstaat und missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Angehörige ethnischer, religiöser und politischer Minderheiten sind im Iran vielfacher Diskriminierungen ausgesetzt. Die IGFM veröffentlicht hier regelmäßig Berichte und informiert über die Menschenrechtssituation im Iran.
Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh trotz Herzerkrankung weiterhin in Haft/ Verlegung der Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ins Krankenhaus ohne Kopftuch
Am 28. Oktober 2023 wurden mehrere Personen, die an der Beerdigung von Armita Garawand teilgenommen hatten, gewaltsam festgenommen. (Die 17-jährige Armita Garawand lag 28 Tage im Koma, nachdem sie in der U-Bahn in Teheran von Hijab-Wächtern angegriffen worden war, weil sie den Hijab nicht getragen hatte). Die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, die ohne Kopftuch an der Beerdigung teilnahm, war unter den Verhafteten wie auch die studentische Aktivistin Niloufar Mirzaei (am 7. November gegen Kaution freigelassen), Negar Ostad Agha, Mitra Ghasemi und Zeinab Edalatpishe.
Reza Khandan, der Ehemann von Nasrin, bestätigte, dass seine Frau während ihrer Festnahme brutal geschlagen wurde. Auch Schocker seien eingesetzt worden. Ihm zufolge befinden sich 21 Frauen, die bei der Beerdigung festgenommen wurden, im Gharchak-Gefängnis. 15 Männer wurden ebenfalls verhaftet und in die Gefängnisse von Evin und Fashafouyeh gebracht.
Nasrin Sotoudeh leidet an einer Herzerkrankung und befand sich seit Juli 2021 im medizinischen Hafturlaub. Sie wurde zu einer 38-jährigen Haftstrafe verurteilt, wovon 12 Jahre vollstreckbar sind.
Reza Khandan kündigte an, dass gegen Nasrin ein neues Verfahren wegen „Versammlung und Absprache mit der Absicht, die Sicherheit des Landes zu stören“, „Propaganda gegen das Regime“, „Störung der öffentlichen Ordnung“ und „Ungehorsam gegenüber polizeilichen Anordnungen“ eingeleitet worden sei.
Aktualisierung: Nasrin Sotoudeh wurde am 15. November 2023 gegen Kaution freigelassen.
Vorladung von Journalisten durch die Sicherheitsbehörden
Mehrere iranische Journalisten haben in sozialen Netzwerken ihre Vorladungen durch die Justiz- und Sicherheitsbehörden bekannt gegeben. Die Vorladungen erfolgten, nachdem die Journalisten über den Mord an Armita Garawand berichtet hatten. Zu diesen Journalisten gehören Maryam Shokrani, Milad Alavi, Omid Tousheh, Zainab Rahimi, Sara Masoumi, Matin Ghafarian, Maryam Lotfi und Negar Ostad Agha.
Friedensnobelpreisträgerin im Hungerstreik
Die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist am 6. November 2023 in den Hungerstreik getreten. Die Menschenrechtsaktivistin musste dringend ins Krankenhaus. Dies wurde ihr aber nicht erlaubt, weil sie sich weigerte ein Kopftuch zu tragen. Mit ihrem Hungerstreik protestierte Narges gegen mangelnde medizinische Versorgung von Gefangenen und den Hijab-Zwang.
Nach zunehmenden internationalen Druck wurde Narges schließlich am 8. November, ohne Kopftuch, aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus verlegt und kehrte anschließend zurück. Sie beendete ihren Hungerstreik.
Verschärfte Verfolgung der Bahá’í-Frauen im Iran
Laut dem Bericht der Internationalen Bahá’í-Gemeinde vom Oktober ist die Verfolgung der Bahá’í in den letzten Monaten eskaliert, insbesondere was die Unterdrückung von Frauen betrifft. So wurden zahlreiche junge Bahá’í-Frauen verhaftet. 26 weitere Bahà‘í, darunter 16 Frauen, wurden zu insgesamt 126 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Häuser der in Hamedan lebenden Baha’i-Bürger Mehran Khandel, Puran Habibi, Jinous Shadabi und Akhtar Kosari (Naimi) wurden am 7. November von Sicherheitskräften durchsucht. Dabei wurde eine Reihe persönlicher Gegenstände beschlagnahmt. Über die Gründe der Durchsuchung liegen noch keine Informationen vor.
Hinrichtung eines Sunniten nach 14 Jahren Haft
Der kurdische politische Gefangene Ghasem Abeste wurde am 5. November 2023 nach 14 Jahren Haft hingerichtet. Seine Familie wurde durch einen Anruf der Gefängnisleitung über seine Hinrichtung informiert.
Der 44-jährige Gefangene aus Mahabad wurde im Dezember 2009 zusammen mit sechs weiteren Kurden verhaftet. Er wurde wegen „Aktivität gegen die nationale Sicherheit“, „Propaganda gegen das Regime“, „Mitgliedschaft in salafistischen Gruppen“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt.
Der sunnitische Gefangene hatte während des gesamten Verfahrens keinen Zugang zu einem Anwalt. Wie die IGFM erfahren hat, war sein Fall voller Unklarheiten und Mängel.