Sängerin fürs Singen bestraft

Die kurdische Sängerin Nûdem Durak ist seit April 2015 im Gefängnis, weil Sie ihre kurdische Sprache und Kultur weitergibt. 2016 wurde sie zu 19 Jahren Haft verurteilt. Nun erhielt sie eine Strafe im Gefängnis, weil sie in kurdischer Sprache gesungen hatte.
Sängerin aufgrund Gesang auf kurdisch bestraft
IGFM weist auf die dramatische Lage politischer Gefangener in Türkei hin
Frankfurt am Main/ Bayburt, 11. Juni 2021 – Die kurdische Sängerin Nûdem Durak wurde mit einer Kontaktsperre bestraft, weil sie im Gefängnis ein Lied auf Kurdisch gesungen hat. Der wöchentliche Telefonkontakt mit ihrer Familie wurde ihr daraufhin untersagt, wie die Familie am 9. Juni mitteilte. Die 1988 geborene Kurdin wurde im Juli 2016 zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) verurteilt die Kriminalisierung der kurdischen Sprache und fordert die türkische Regierung auf, die Kultur und Sprache von Minderheiten zu respektieren und Nûdem Durak freizulassen. Nûdem Durak ist eine von zehn politischen Gefangenen, für die sich die Gefängnispost-Initiative der IGFM durch Briefmarken aus Künstlerhand einsetzt.
Laut der Gefängnisverwaltung in Bayburt im Nordosten Anatoliens habe Durak ein Lied in „einer verbotenen Sprache, die wir nicht verstehen“ gesungen. Wie ihre Familie mitteilte, sei die Sängerin daher aufgrund „Ungehorsam“ mit einer Disziplinarmaßnahme bestraft worden, deren Ausmaß bisher nicht bekannt ist. Die politische Gefangene durfte bisher einmal wöchentlich mit ihrer Familie telefonisch Kontakt halten. Der Vorfall steht laut IGFM exemplarisch für die systematische staatliche Diskriminierung von ethnischen und religiösen Minderheiten in der Türkei. Seit Jahrzehnten werden armenische und orthodoxe Christen, Pontos-Griechen und Kurden staatlich diskriminiert und verfolgt.
Durak wurde 2016 ursprünglich unter der Anklage „Terrorpropaganda auf Basis ihrer Konzerte in kurdischer Sprache“ zu zehn Jahren Haft verurteilt, im Juli 2016 wurde die Haftstrafe auf 19 Jahre erhöht. Der eigentliche Grund jedoch ist das Singen und Weitergeben von kurdischen Volksliedern und der Einsatz für den Schutz ihrer Landsleute.
Systematische Verfolgung kurdischer Aktivisten
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte weist auf die sich dramatisch zuspitzende Situation der kurdischen Minderheit hin. Vor wenigen Tagen wurde die kurdische Rechtsanwältin Sevda Celik Özbingöl in Şanlıurfa im Südosten der Türkei aufgrund fadenscheiniger Vorwürfe zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, sie vertritt Hinterbliebene eines Anschlags der Terrormiliz IS. Auch gegen die prokurdische Partei HDP geht die türkische Regierung und die türkische Justiz systematisch vor, im Rahmen des aktuellen Verbotsverfahrens wurden am 9. Juni in Istanbul mehrere HDP-Funktionäre festgenommen. Zehntausende Mitglieder der HDP sind in der Türkei inhaftiert – weil sie Kurden sind. Laut Aussage von vielen Menschenrechtlern lässt die Türkei ihre Gegner in den Gefängnissen verrotten und gefährdet aufgrund fehlender medizinischer Versorgung aktiv das Leben der politischen Gefangenen.
IGFM-Briefmarkenaktion Very Important Stamps
Im Rahmen der Gefängnispost-Initiative Very Important Stamps setzt sich die IGFM für die Freilassung von Nûdem Durak und die weiterer Gefangener ein. Ein anonymer Künstler unterstützet die Aktion mit einer eigens für Nûdem Durak kreierten Briefmarke, welche kostenlos bei der IGFM bestellt werden kann, um der Kurdin einen solidarischen Brief oder eine Postkarte direkt ins Gefängnis schicken zu können.
