FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 11 – Dezember 2025

Libanon – Ohne Registrierung keine Schule, keine Arbeit und keine Wohnung

Die sechsjährige Rosalie aus dem Libanon ist wissbegierig; sie möchte daher gerne regelmäßig zur Schule gehen, das Gelernte unter Beweis stellen und mit Gleichaltrigen mithalten. Ihr fehlt aber etwas Grundsätzliches, um sich in der Schule zu Prüfungen anmelden zu können: Sie ist niemals bei einer Behörde registriert worden; sie hat keine Geburtsurkunde und keinen Kinderausweis. Ihre Eltern stellten die Krisen, die den Zedernstaat in den vergangenen Jahren erschütterten, vor besondere Herausforderungen: Sie waren währenddessen derart mit der Sicherung ihres Lebensunterhalts beschäftigt, dass sie diesen wichtigen Behördengang versäumt haben.  

„Wir möchten ihr helfen, ihre offiziellen Ausweispapiere zu erhalten und ihr damit eines der grundlegendsten Menschenrechte zu sichern“, schreibt Penelope Boujaoude am 6. November 2025 in einer E-Mail an die IGFM. Die christliche Libanesin hat im Jahr 2020 die Wohltätigkeitsorganisation „Flamme de Charité“ mitbegründet. Seither hilft sie mit ihrem Team mehr als 200 Familien durch schwierige Zeiten, ob mit Zuschüssen fürs Wohnen oder für medizinische Behandlungen, mit Gutscheinen für den alltäglichen Bedarf oder Fördermitteln zur Ausbildung, denn viele Libanesen verloren in den letzten Jahren ihre Ersparnisse und sogar ihre Lebensgrundlage.  

„Die Folgen ohne behördliche Registrierung sind enorm: Ohne offizielle Papiere kann sie nicht nur keinen Schulabschluss machen und keine Universität besuchen, sondern auch nie eine legale Arbeit finden oder einmal eine Wohnung mieten. Ihr Traum: getauft und mit ihrem Namen anerkannt zu werden – doch selbst das ist ohne Ausweispapiere unmöglich“, schildert Boujaoude weiter. 

Inzwischen ist es nicht ohne weiteres möglich, sie „nachzumelden“: Es fallen hohe Extra-Gebühren an, insbesondere für den DNA-Test, um die Abstammung von ihren Eltern zweifelsfrei belegen zu können. Rosalies Problem ist kein Einzelfall im Libanon. Die Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention beigetreten sind, haben sich in Artikel 7 verpflichtet, für die Registrierung jedes Kindes bei Geburt zu sorgen. Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel Geburtskliniken zur Benachrichtigung der Behörden bzw. zur Ausstellung einer Geburtsbescheinigung angehalten werden. Der Libanon hat das Dokument 1991 ratifiziert, aber nach Rosalie hat bis dato kein Amt gesucht. 

Wir möchten „Flamme de Charité“ bei ihrer Hilfe für notleidende Familien mit 5.000 Euro unterstützen; davon bezahlt die Organisation den DNA-Test sowie die Verwaltungsgebühren für Rosalie. Wir bitten um Ihre Großzügigkeit. 

Dieser Artikel wurde publiziert in der  Dezember 2025-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘

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