Appellvorschlag: China darf nordkoreanische Flüchtlinge nicht in den Tod schicken!

Herrn Staatspräsident
Xi Jinping
Guojia Zhuxi
Beijingshi
V.R. China[Briefporto aus Deutschland: 0,90 Euro]

Abschiebung von Flüchtlingen nach Nordkorea

Sehr geehrter Herr Staatspräsident,
ich schreibe Ihnen, um Sie auf die Abschiebung von Flüchtlingen nach Nordkorea durch chinesische Behörden aufmerksam zu machen. Nach Informationen der Vereinten Nationen droht abgeschobenen Flüchtlingen in Nordkorea Folter und Hinrichtung.
Mit der Abschiebung nordkoreanischer Flüchtlinge in ihr Herkunftsland bricht China bindendes Völkervertragsrecht. China ratifizierte beide Abkommen der Genfer Flüchtlingskonvention aus den Jahren 1951 und 1967. Artikel 33 (1) der Konvention von 1951 – der sogenannte Non-Refoulement Grundsatz – besagt: „Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit (…) bedroht sein würde.”
Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) hat in den Leitlinien zur Auslieferung und zum Internationalen Flüchtlingsschutz darüber hinaus festgestellt: „Als Teil des Folterverbots des Völkergewohnheitsrechts, das den Rang von zwingendem Recht (jus cogens) erlangt hat, ist das Verbot von Refoulement bei einer solchen Gefahr für alle Staaten bindend, auch für jene, die den einschlägigen Verträgen noch nicht beigetreten sind.“
Ich appelliere an Sie, dass China seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, Flüchtlinge aus Nordkorea schützt und niemanden dorthin abschiebt. Südkorea nimmt alle nordkoreanischen Flüchtlinge auf. Ich appelliere an Sie, die Flüchtlinge dorthin ausreisen zu lassen.

Hochachtungsvoll

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