Petitionsübergabe in Stuttgart

Petition zum Sonderkontingent jesidischer Familien in Stuttgart. Auf dem Bild IGFM und weiter Organisationen.

Seit 2015 warten 18 jesidische Frauen, die mithilfe des Baden-Württemberg Sonderkontingents nach Deutschland kamen, auf Nachzug ihrer Ehemänner. Die IGFM und mitwirkende Organisationen übergaben gemeinsam eine Petition an die Landesregierung in Stuttgart.

Petitionsübergabe zum Sonderkontingent

Familienzusammenführung für jesidische Familien – jetzt!

Stuttgart/ Frankfurt am Main, 10. März 2023
Am 10. März übergaben wir gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dem Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche Freiburg, Fairburg e.V., sowie dem Ezidische Kultur e.V. Freiburg eine Petition an das Stuttgarter Staatsministerium, die den Nachzug von 18 jesidischen Ehemännern aus dem Nordirak nach Deutschland fordert. Khalil Al-Rasho, IGFM-Mitarbeiter und Leiter der humanitären Hilfe Naher Osten, war für diese wichtige Übergabe nach Stuttgart gereist.

Die Petition mit über 5.000 Unterzeichnungen wurde durch Zainap Murat übergeben, die im Rahmen des Sonderkontingents nach Deutschland gekommen ist. Nach dem offiziellen Foto, nahm Staatssekretär Florian Hassler sich die Zeit, den beteiligten Personen zuzuhören. Zainap Murat schilderte ihre Situation als sehr schwierig und aussichtslos.

„Ich bin hier wie gelähmt und meinem Mann geht es ähnlich. Er kann vor lauter Sehnsucht nach uns auch nichts machen.“, berichtet Zainap M.

Zainap M., (links) und Staatssekretär Florian Hassler bei Übergabe der Petition in Stuttgart.

Bei dem Treffen ergriff auch Khalil Al-Rasho das Wort und lobte das Sonderkontingent, dieses sei eine lebensrettende Hilfe für viele der Frauen und Kinder – insbesondere durch die psychotherapeutische Unterstützung. Allerdings wurde nicht beachtet, dass es Familien auseinanderreißt. In einem zukünftigen Programm müsse dies besser berücksichtigt werden, so Al-Rasho.

Khalil Al-Rasho, der Leiter des IGFM-Arbeitsbereichs Humanitäre Hilfe Nahost (links)
im Gespräch mit Staatssekretär Florian Hassler (rechts).

Florian Hassler zeigt großes Verständnis für die Familienzusammenführung, allerdings weist er auf eine Problematik hin. Zur Aufnahme in das Programm wurden klare Kriterien gestellt, das Land Baden-Württemberg habe hier keinen Spielraum, da die Bewertung der rechtlichen Lage auf der Bundesebene liege. Trotz alldem gibt es einen Schimmer der Hoffnung, denn durch die offizielle Anerkennung des Genozids an den Jesiden durch den Deutschen Bundestag, verbessert sich die Aussicht der Ehemänner nach Deutschland zu reisen.

Herr Florian Hassler, Staatssekretär für politische Koordinierung und Vertreter des
Landes Baden-Württembergbei der Europäischen Union (rechts), im Gespräch
mit
Frau Zainap M. (mitte) und Herrn Elias Darwish,Mitglied des Ezidische Kultur e.V. Freiburg.

Der Staatssekretär teilte zusätzlich mit, dass ein zweites Sonderkontingent, mit einem Budget von 10 Mil. Euro, voraussichtlich Ende des Jahres kommen wird. Das Land Baden-Württemberg möchte damit einen Beitrag zur Verbesserung der katastrophalen Situation in den Geflüchteten-Camps im Nordirak leisten. Khalil Al-Rasho hob hervor, dass insbesondere Jugendliche und junge Menschen Teil dieses Programms sein sollten, da sie die Zukunft von morgen sind.

Die Petitionsübergabe mitsamt den Gesprächen wurde als positiv bewertet und diente als guter Anstoß, Bewegung in diesen langwierigen Prozess zu bringen. Herr Hassler versicherte, die Forderung dem Bundestag vorzulegen und es bei Außenministerin Annalena Baerbock anzusprechen.

Auch die Stuttgarter Zeitung berichtete über die Übergabe, hier geht es zum Artikel.

Weitere Eindrücke der Petitionsübergabe

Für eine Beschreibung bitte den Cursor über das jeweilige Bild halten.
Mit einem Klick auf ein Bild öffnen sich die Bilder in einer Galerie

Jesiden-Aufnahmeprogramm von 2015


Im August 2014 überfielen die IS-Milizen die Region Sindschar im Irak, die historisch von Jesiden bewohnt wird. Bei den Massakern sind mehr als 5.000 Menschen getötet, 7.000 verschleppt und weitere Hunderttausende vertrieben worden. Hinsichtlich dieser Gräueltaten beschlossen mehrere deutsche Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Sonderkontingente zu richten um Frauen und Kindern eine neue Lebensperspektive zu geben. Das Sonderkontingent des Landes Baden-Württemberg nahm 1.100 Frauen und Kinder auf. Für das Aufnahmeprogramm bewarben sich alleinstehende Frauen, sowie einige Familien, deren Ehemänner, einzelne zum Zeitpunkt in IS-Gefangenschaft, nachkommen sollten. Acht Jahre später sind die Ehegatten von 18 jesidischen Frauen nach wie vor im Nordirak. Die getrenntlebenden Familien leiden an der unerfüllten Zusammenführung.

„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 16,3

Weitere Informationen zur Arbeit der IGFM in Kurdistan/Nordirak

Teilen Sie diesen Beitrag!

Nach oben