Religionsfreiheit

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Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbürgt die Religionsfreiheit sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum. Die Religionsfreiheit umfasst die Bildung der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen wie auch ihren Wechsel und ihre private oder öffentliche Kundgabe einschließlich der Weitergabe, der Lehre und des Ritus. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt unter Regimen, die das Recht auf freie Religionsausübung missachten.
Gefangener des Monats
Die IGFM setzt sich seit ihrer Gründung 1972 für aus Glaubensgründen Verfolgter und Menschen, die dieses wichtige Recht verteidigen ein. Gemeinsam mit der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA wird ein „Gefangener des Monats“ ausgewählt und das Schicksal dieser Person vorgestellt, die aufgrund ihres Glaubens inhaftiert ist oder verfolgt wird. Wie Sie sich für diese Personen einsetzen können, erfahren Sie im Newsletter „Religionsfreiheit im Fokus„ oder in den Portraits der Gefangenen.








