Verbot von Kinderehen

Eltern und Imame wirksam daran hindern, Kinderehen herbeizuführen!

Frankfurt am Main (3. November 2016) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert ein generelles Verbot von Kinderehen „ohne Ausnahmen und Schlupflöcher“. Das Verbot müsse auch für nicht staatlich anerkannte Ehen, die sogenannten „Imam-Ehen“ gelten. Soziale Not von Mädchen und minderjährigen Müttern aus bereits im Ausland geschlossenen Ehen ließe sich leicht über Regelungen im Unterhaltsrecht lösen.

„Kinderehen sind Kindesmissbrauch. Dafür kann es keine Ausnahmegenehmigungen geben. Jeder Fall ist ein Fall zu viel!“, kritisiert Martin Lessenthin, Sprecher des IGFM-Vorstands. „Das Grundgesetz schützt die Ehe. Kindesmissbrauch unter dem Deckmantel sogenannter ‚Ehen‘ schützt sie keinesfalls.“ Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterstreicht, dass eine „Ehe nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung“ von „heiratsfähige(n) Männern und Frauen“ geschlossen werden darf. „Mädchen sind weder heiratsfähig noch ‚Frauen‘. Das internationale Recht ist eindeutig und es gilt auch für Deutschland“, unterstreicht Lessenthin.

„Weltfremd, schwerfällig, praxisfern“

Damit das Verbot auch tatsächlich umgesetzt werden könne, plädiert die IGFM für eine automatische Aufhebung bei der Einreise. Der bisherige – und auch der jetzt diskutierte – Rechtsweg sei viel zu schwerfällig und praxisfern. Es sei „völlig weltfremd“ zu hoffen, dass die Opfer in Gerichtsverfahren offen bestätigen würden, dass sie zwangsverheiratet wurden, erklärt die IGFM.

Als wirklich praktikable Maßnahme sieht Lessenthin den Vorschlag des bayrischen Justizministers Winfried Bausback (CSU). Kinderehen sollen demnach sofort bei der Einreise für nichtig erklärt werden. Bisher sei das deutsche Recht bei Kinderehen ein „Papiertiger“. Eine Verpflichtung der Jugendämter, die Aufhebung von Kinderehen zu beantragen, existiere nicht. Aufhebungsverfahren vor deutschen Gerichten seien viel zu langwierig und könnten überhaupt erst eingeleitet werden, wenn das Mädchen seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland erreicht habe. Dadurch seien Jugendämter monatelang zur Tatenlosigkeit verdammt. „Ein glaubhafter Schutz für Kinder sieht anders aus. Die automatische Aufhebung von Kinderehen ohne Ausnahme wird der einzige Weg sein, der in der Praxis tatsächlich funktioniert“, so die IGFM weiter.

Wirksame Strafen für Imame und Eltern

Die IGFM plädiert außerdem für eine wirksame Vorbeugung in Deutschland. Es sollten Wege gefunden werden, dass Imame, die Kinderehen schließen, ihr Amt nicht weiter ausüben können. Eine Strafzahlung von ‚bis zu 1.000 Euro‘ wie sie von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplant ist, sei viel zu niedrig, um tatsächlich abzuschrecken, so die IGFM.

Teilen Sie diesen Beitrag!

Nach oben