Kein Reisepass ohne Zustimmung

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte kritisiert, dass Frauen den Iran nur mit Zustimmung ihres Mannes verlassen dürfen.
Welttourismustag am 27. September 2021
IGFM: Im Iran kein Reisepass ohne Zustimmung des Mannes
Menschenrechtler kritisieren, dass Frauen den Iran nur mit Zustimmung ihres Mannes verlassen dürfen
Teheran / Frankfurt am Main, 24. September 2021 – Frei entscheiden, wann und wohin man fährt – was für Frauen hierzulande selbstverständlich ist, ist Frauen im Iran verboten. So weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) anlässlich des Welttourismustags am 27. September darauf hin, dass Iranerinnen nur mit schriftlicher Erlaubnis ihres Ehemanns einen Reisepass beantragen können. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation kritisiert diese gesetzlichen Bestimmungen sowie die generelle Diskriminierung von Frauen im Iran aufs Schärfste.
Wie die IGFM berichtet, sind im Iran besonders Frauen von Diskriminierung, Ausgrenzung und Schikanen betroffen. Auch im 21. Jahrhundert sollen sie sich noch völlig dem Mann und dessen Wünschen unterordnen, sich ausschließlich der Kindererziehung widmen und möglichst keine eigene Meinung äußern. Wer sich diesem Weltbild entgegenstelle, riskiere nicht nur die soziale Ächtung und Ausgrenzung, sondern auch hohe Strafen, Folter oder Gefängnis.
Wenn nur der männliche Vormund zählt
Artikel 18 des iranischen Passgesetzes besagt, dass eine Frau ohne Zustimmung ihres Mannes keinen Reisepass beantragen kann. So wird iranischen Frauen im Umkehrschluss die Möglichkeit verwehrt, aus freier Entscheidung und auch ohne Einwilligung des Ehemanns außer Landes zu reisen. Die Bestimmungen im Passgesetz leiten sich nach Aussage der IGFM vom „Recht der Familienführung“ des Mannes ab, das dem Wohle der Familie dienen soll. Die Scharia verweigert Frauen generell eine rechtliche Gleichstellung mit Männern, eine Frau soll ihr gesamtes Leben lang einen männlichen Vormund haben. Mit einer Heirat geht nach dieser Rechtsauffassung die Vormundschaft vom Vater auf den Ehemann über. Selbstständige und eigenverantwortliche Frauen sind im klassischen islamischen Recht nicht vorgesehen.
Reise- und Bewegungsfreiheit als Menschenrecht
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist die Reisefreiheit in Artikel 13 verankert. Zum einen wird in Absatz 1 jedem/r das Recht gewährt, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen/ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Zudem hat laut Absatz 2 jeder/jede das Recht, jedes Land – einschließlich des eigenen – zu verlassen oder dorthin zurückzukehren. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM betont, dass es rein rechtlich im Iran möglich ist, bei der Eheschließung eine Änderung im Ehevertrag eintragen zu lassen, um der Frau alle Rechte zurückzugeben, die laut Gesetz dem Mann zustehen. Allerdings seien die zuständigen Standesämter im Iran in der Regel mit Beamten und Geistlichen besetzt, die an traditionellen Rollenmustern festhalten und sich oft weigern, eine derartige Änderung einzutragen. Die IGFM kritisiert die jahrzehntelange Unterdrückung der Frauen im Iran und fordert deren gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.