24. Januar: Internationaler Tag des verfolgten Anwalts

IGFM: Deutschlands Stimme für die Freiheit muss lauter werden!

Iran hält Anwälte gefangen: ohne Anklage, ohne Begründung – „Europa darf sich für Wirtschaftsinteressen nicht prostituieren!“

Frankfurt am Main – (23. Januar 2019) – Aus Anlass des internationalen „Tag des verfolgten Anwalts“ weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) darauf hin, dass die Islamische Republik, die Verfolgung von Rechtsanwälten sogar noch verstärkt hat. Die iranische Regierung missachte dabei nicht nur die Gesetze des eigenen Landes, sondern auch internationale Menschenrechtsverträge, zu deren Vertragsstaaten auch Deutschland gehört. Die IGFM appelliert an die Bundesregierung, diese Vertragsverletzungen offensiv anzusprechen. „Das Schweigen Europas hat zu keiner noch so geringen Verbesserung der Menschenrechtslage geführt. Wirtschaftsinteressen dürfen nicht zu einer Politik des peinlichen Verschweigens führen“, kritisiert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Beispielhaft erläutert die IGFM diese Vertragsbrüche am Schicksal der iranischen Anwältin Nasrin Sotoudeh. Das Europäische Parlament hatte sie im Jahr 2012 mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit ausgezeichnet. Sie gehört zu den im Iran lebenden Juristen, die es trotz Verhaftungen, Misshandlungen und massiven Drohungen immer wieder gewagt haben, Menschen zu verteidigen, die von der Führung der Islamischen Republik verfolgt werden; z.B. Frauen, die gegen den Kopftuchzwang protestiert haben, Menschenrechtler und Angehörige von Minderheiten.

Jahre im Gefängnis: Ohne Anklage, ohne Begründung

Ohne jede Vorwarnung verhaftete die iranische Polizei Nasrin Sotoudeh. In ihrer Abwesenheit, ohne ihr Wissen und ohne Möglichkeit zur Verteidigung ist sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anklage ist nicht bekannt. Nach Angaben der IGFM weigern sich Sicherheitskräfte und Justiz, Urteil und Urteilsbegründung auszuhändigen, oder auch nur konkrete Vorwürfe gegen sie zu benennen. „Das Europäische Parlament hat diese mutige Frau zu Recht ausgezeichnet. Doch seit ihrer Verhaftung am 13. Juni 2018 sind die Stimmen aus Europa, die sich für sie einsetzen, kaum zu hören. Deutschlands und Europas Stimme für die Freiheit muss lauter werden!“, fordert die IGFM.

Auch Nasrin Sotoudeh befindet sich wegen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin im Iran in Haft. Die Sacharow-Preisträgerin steht beispielhaft für die Verfolgung und Inhaftierung von Anwälten in der Islamischen Republik.

Die iranische Justiz versuche sogar die minimal errungene Präsenz von Anwälten bei Gerichtsverfahren wieder zurückzudrängen. Rechtsanwälte werden verhaftet, langjährige Haftstrafen verhängt und letztendlich wird ihnen die Berufserlaubnis entzogen. Nichtsdestotrotz stünden viele Anwälte weiterhin zu ihrem Berufsethos, betont die IGFM.

„Europa fehlt der Wille, die Einhaltung von Verträgen einzufordern“

„Die Islamische Republik zensiert, foltert und missachtet weiter Frauen und Minderheiten. Die iranische Regierung brüstet sich gleichzeitig mit Verträgen, die sie ratifiziert hat. Teheran macht aber – inzwischen seit Jahrzehnten – nicht die geringsten Anstalten, sie auch nur ansatzweise einzuhalten. Europa darf sich für Wirtschaftsinteressen nicht prostituieren!“, kritisiert Lessenthin. Sorgen bereiten der IGFM dabei nicht die fehlenden Kontrollen, denn die Vertragsbrüche seien offenkundig. Das Problem liege vielmehr darin, dass Europa der Wille fehle, die Vertragserfüllung auch einzufordern.

Mehr Infos zu Nasrin Sotoudeh

Mehr Infos zur Menschenrechtslage im Iran

Teilen Sie diesen Beitrag!

Nach oben