Erdogan dirigiert und finanziert Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland

IGFM: Begünstigung und Zusammenarbeit mit Ditib beenden – Rechenschaft von türkischem Außen- und Premierminister fordern

Ditib, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (türkisch abgekürzt DİTİB) ist ein bundesweiter Dachverband für die Koordinierung der angeschlossenen türkisch-islamischen Moscheegemeinden. Die Ditib untersteht der Leitung und Kontrolle des staatlichen Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten der Türkei und damit letztlich dem türkischen Präsidenten Erdogan. Bild: Flickr, Global Panorama, (CC BY-SA 2.0)

Frankfurt am Main (15. Februar 2017) – „Die Regierung Erdoğan lässt in Deutschland Menschen bespitzeln, nur weil sie einer anderen Glaubensströmung angehören. Ihnen und ihren Familienmitgliedern drohen in die Türkei Verfolgung, Verlust der beruflichen Existenz und sogar Verhaftung. Der türkische Staat greift damit massiv in die Meinungs- und Religionsfreiheit auf deutschem Boden ein!“, kritisiert Martin Lessenthin, der Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Der Moscheeverband Ditib sei eine vom türkischen Staat gelenkte, integrationsfeindliche Institution. Die bisherige Begünstigung und Zusammenarbeit mit der Ditib muss beendet werden, fordert die IGFM.

Darüber hinaus fordert die IGFM die Bundesregierung auf, bei den unmittelbar anstehenden Deutschlandbesuchen des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu und des Premierministers Binali Yıldırım Rechenschaft über die „Machenschaften der staatlich finanzierten und kontrollierten Ditib“ einzufordern, so die IGFM weiter. „Öffentliche Veranstaltungen auf deutschem Boden, wie in Oberhausen geplant, die für das demokratiefeindliche Verfassungsreferendum in der Türkei werben, verhöhnen die europäischen Grundwerte.“

Mit Blick auf die Armenienresolution des deutschen Bundestages kritisiert die IGFM außerdem, dass die türkische Regierung bis heute dem deutschen Parlament vorschreiben will, was es beschließen darf. Die letztlich vom türkischen Präsidenten Erdogan kontrollierte Ditib, ihre vom türkischen Staat bezahlten Imame und ihre rund 900 Moscheegemeinden würden jetzt auch noch in Deutschland in die verbrieften Freiheitsrechte von Gemeindemitgliedern eingreifen.

Die deutsche Politik müsste auf allen Ebenen daraus die Konsequenzen ziehen, fordert die IGFM. „Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um systematische Verletzungen der Menschenrechte“, erklärt IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Die Ditib könne daher kein Partner mehr sein.

 

Rechtlicher Hintergrund

Indem Anhänger der Ditib Angehörige der Gülen-Bewegung, türkische, kurdische und armenische Demokraten in Deutschland ausspionieren, überwachen, unter Druck setzen und einschüchtern, ist zunächst deutsches Strafrecht anwendbar. Der Staat hat darüber hinaus aber auch dafür zu sorgen, dass die Bürger ihre Grundrechte auch frei von Beeinträchtigungen Dritter wahrnehmen können (sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte).

Die Grundrechte der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) sind sogenannte Jedermannsgrundrechte, d.h. sie gelten für die gesamte Bevölkerung Deutschlands, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch Gülen-Anhänger, die unter Umständen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können sich daher gegenüber dem deutschen Staat auf diese Grundrechte berufen.

Wenn die Bundesrepublik Deutschland es versäumt, dieser Bevölkerungsgruppe den notwendigen Schutz vor Angriffen von Mitgliedern der Ditib zu gewähren, greift sie damit in deren Grundrechte der Weltanschauungs- und Meinungsfreiheit ein. Werden z.B. Anhänger der Gülen-Bewegung etwa öffentlich oder geheim unter Druck gesetzt, ihre Weltanschauung oder politische Einstellung aufgeben zu müssen oder ihre Meinung zu ändern, ist dies verfassungswidrig. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Schutz der Gülen-Anhänger und anderer von der Regierung Erdogan Verfolgter in Deutschland zu gewährleisten.

Ebenso wie das Grundgesetz gilt in Deutschland auch die Europäische Grundrechtecharta, die in ihren Artikeln 10 und 11 die Weltanschauungs- und Meinungsfreiheit garantiert. Sollte die Ditib im Rahmen des islamischen Religionsunterrichts an Schulen Kinder im Sinne der Weltanschauung der türkischen Regierung indoktrinieren, ist das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 GG betroffen, wonach Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat zu gewährleisten, dass Eltern dieses Recht über ihre Kinder auch ausüben können. Werden Kinder in der Schule indoktriniert, verletzt der Staat hiermit seine Pflicht, die Ausübung dieses Grundrechts zu gewähren.

 

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