Türkei: Forderung nach Religionsfreiheit

 Im Vertrag von Juli 1923 verpflichtete sich die Türkei zur Gleichbehandlung aller Staatsbürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Die IGFM appelliert an die künftige türkische Regierung für die Sicherstellung der Religionsfreiheit für Minderheiten in der Türkei.

Wahlen in der Türkei

IGFM fordert künftig Achtung der Religionsfreiheit

Frankfurt am Main, 15. Mai 2023 – Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 14. Mai 2023 appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) an die künftige türkische Regierung, die Religionsfreiheit der religiösen Minderheiten in der Türkei sicher zu stellen.

Die IGFM fordert insbesondere:

  • Verankerung von Minderheiten- bzw. Volksgruppenrechten in der Verfassung und Ratifizierung der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen.
  • Umsetzung des Artikels 27 (Minderheitenrechte) des auch von der Türkei ratifizierten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.
  • Aufhebung der Aufenthalts- und Visa-Verweigerungen für ausländische protestantische Christen und deren Ehepartner. Zwischen 2020 und 2022 gab es fast einhundert solcher Aufenthaltsverweigerungen von protestantischen nichttürkischen Kirchenmitarbeitern.
  • Anerkennung der Assyro-Aramäer, Katholiken und Protestanten als Minderheiten im Sinne des Lausanner Vertrages von Juli 1923 mit dem Recht auf eigene Bildungs- und Sozialeinrichtungen.
  • Rechtliche Anerkennung des griechischen Patriarchats in Istanbul und offizielle Anerkennung des unterdrückten Titels „Ökumenischer Patriarch“.
  • Keine staatliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Juden und der griechisch- und armenisch-orthodoxen Christen bei der Wahl ihrer religiösen Führer, wie dies etwa 2019 beim armenisch-orthodoxen Patriarchen geschah.
  • Vollständige Umsetzung des Dekrets aus dem Jahr 2011 zur Rückgabe bzw. Entschädigung bei enteignetem Eigentum nichtmuslimischer Stiftungen.
  • Offizielle Zulassung der Ausbildung von Personal für Kirchen und alevitische Einrichtungen.
  • Insbesondere die Zulassung der Öffnung der seit 1971 geschlossenen theologischen Hochschule der griechisch-orthodoxen Kirche auf Chalki und Öffnung des Heilig Kreuz Seminars der armenisch-orthodoxen Kirche.
  • Anerkennung der gegen die Armenier, Assyro-Aramäer und andere Christen gerichteten Pogrome von 1915 im damaligen Osmanischen Reich als Völkermord und entsprechende Zulassung offizieller Gedenkveranstaltungen.
  • Beendigung der Landenteignungen zu Lasten der syrisch-orthodoxen Klöster im Tur Abdin im Südosten der Türkei, insbesondere beim Kloster Mor Gabriel.
  • Aufhebung des offiziellen Verbots zur Erteilung aramäischen Sprachunterrichts und Zulassung entsprechender Schulen, Akademien und Bildungseinrichtungen der syrisch-orthodoxen Kirche insbesondere im Tur Abdin.

Die IGFM erinnert daran, dass sich die Türkei vor hundert Jahren im Lausanner Vertrag von Juli 1923 mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die nichtmuslimischen Minderheiten zur Gleichbehandlung aller Staatsbürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit verpflichtet hat.

„Wenn die Türkei Mitglied der westlichen Wertegemeinschaft sein will, muss sie die Religionsfreiheit und Minderheitenrechte schützen“, betont die IGFM.

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