Religionsfreiheit

Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehört zu den Menschenrechten, die in der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind. Dieses Recht wird nach Auffassung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in zahlreichen Staaten systematisch gebrochen. Die IGFM macht daher auf den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung aufmerksam und informiert über aktuelle Fälle und den eigenen Einsatz für Betroffene.
22. August 2022: Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung
„Gewalt gegen Gläubige weiter auf dem Vormarsch“
Frankfurt am Main, 19. August 2022 – Die Vereinten Nationen begehen den 22. August 2022 als Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehört zu den Menschenrechten, die in der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind. Dieses Recht wird nach Auffassung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in zahlreichen Staaten systematisch gebrochen.
„Die Gewalt gegen Gläubige ist weltweit auf dem Vormarsch. Täter werden nicht verfolgt und die Opfer werden von den Staaten nicht geschützt. Zum Teil sind die Opfer von glaubensbedingter und antireligiöser Verfolgung systematischer staatlicher und juristischer Unterdrückung ausgesetzt“, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.
In totalitär regierten Staaten wie China, Nordkorea, Vietnam, Laos oder Kuba werden Gläubige, die sich einer staatlichen Anleitung und Registrierung widersetzen, als Gefahr für die Machthaber angesehen und mit juristischen, geheimdienstlichen, polizeilichen und erzieherischen Maßnahmen drangsaliert. Oft endet die Unterdrückung und Gleichschaltungspolitik für die Opfer in sozialer Isolation, Gefängnissen, Psychokliniken oder Zwangsarbeitslagern. In islamischen Staaten wie Ägypten, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, der Türkei oder in dem zu 80 Prozent hinduistischen Indien gehen Menschenrechtsverletzungen zuerst von religiösen Mehrheiten aus und richten sich gegen Minderheiten.
Die IGFM weist gezielt auf Gewalt gegen Gläubige in Iran und Pakistan hin:
In der Islamischen Republik Iran werden Andersgläubige, vor allem Bahá’í, konvertierte Christen und Sufis, Opfer von Gewalthandlungen sowohl durch fanatische Anhänger der schiitischen Staatsreligion, als auch durch staatliche und halbstaatliche Verfolger. Die größte religiöse Minderheit, die Bahá’í, wurde in den letzten 44 Jahren kontinuierlich wegen ihres Glaubens verfolgt. Seit Anfang Juni wurden mehr als 100 Bahá’í im gesamten Iran festgenommen, inhaftiert oder mussten Hausdurchsuchungen und Geschäftsschließungen über sich ergehen lassen.
Allein im Juni wurden 26 Bahá’í vom Revolutionsgericht in Shiraz zu insgesamt 85 Jahren Haft und 24 Jahren innerstaatlicher Verbannung verurteilt, was bereits auf eine Verschärfung der systematischen Kampagne der iranischen Regierung gegen die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit des Landes hindeutete. Dieser Eindruck bestätigt sich wenige Wochen später. So fanden am 31. Juli 52 Razzien statt, bei denen 13 Bahá’í verhaftet wurden, darunter drei Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá’í-Gemeinde (sog. Yaran), die bis 2017 bereits zehn Jahre in Willkürhaft verbracht hatten. Mindestens einer von ihnen, Herr Afif Naemi, wird in Isolationshaft im Evin-Gefängnis gehalten, aus dem immer wieder von Folter und menschenunwürdigen Haftbedingungen berichtet wird. Bereits bei seiner zehnjährigen Haft wurde ihm die notwendige medizinische Behandlung verwehrt.
Religiös motivierte Menschenrechtsverletzungen gegen Mädchen und junge Frauen
Religiös motivierte Gewaltanwendungen durch Entführungen, Missbrauch und Zwangsislamisierung von nichtmuslimischen Mädchen und jungen Frauen sind beständige Menschenrechtsverletzungen vor allem in Ägypten, Nordnigeria und Pakistan. Die Regierungen sind an einer Strafverfolgung der Täter nicht interessiert und blockieren zum Teil die Initiativen von betroffenen Angehörigen. In vielen Fällen werden die Eltern oder Verwandte der Opfer kriminalisiert, wenn sie Aufklärung fordern oder Täter identifizieren.
In der Islamischen Republik Pakistan wurde ein Gesetzesentwurf gegen Mädchenentführungen und Glaubenszwang öffentlich. Er sah unter anderem die Anhebung des Mindestheiratsalters für Mädchen sowie die Ausweispflicht bei Eheschließung vor. Auf diese Weise sollten Hürden gegen Zwangsheirat aufgebaut und die Möglichkeit der Ahndung solcher Taten ausgeweitet werden.
Dagegen bieten radikalislamische Organisationen sogar Belohnungen für solche erzwungenen Glaubenswechsel an und setzen die Ermittlungsbehörden unter Druck, die Entführer nicht strafrechtlich zu verfolgen. Der Regierungsberater für religiöse Harmonie, Tahir Mehmood Ashrafi, bezeichnete den Gesetzentwurf als „gegen den Koran“ gerichtet. Auf diese Weise stellt er Menschenrechtsverletzungen unter Schutz und provoziert Nachahmung. Das bedeutet etwa für hinduistische und christliche Familien, die ihre Töchter nicht mit dem Auto zur Schule fahren können, ein tägliches besorgtes Bangen.
Einsatz der IGFM für Opfer von Gewalthandlungen mit Preis ausgezeichnet
Anlässlich des achten Jahrestags des Völkermordes an den Jesiden wurde am 3. August in der Frankfurter Paulskirche mit einer Gedenkveranstaltung an die Verstorbenen, Befreiten und Hinterbliebenen erinnert. Für Ihre Unterstützung der jesidischen Flüchtlinge im Nordirak wurde die IGFM vom Zentralrat der Êzîden Deutschland mit einem Preis geehrt.