Menschenrechtslage im Iran

Die Islamische Republik Iran ist ein Unrechtsstaat und missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Angehörige ethnischer, religiöser und politischer Minderheiten sind im Iran vielfacher Diskriminierungen ausgesetzt. Die IGFM veröffentlicht hier regelmäßig einen Bericht über die Menschenrechtslage im Iran und verschickt diesen über unseren Mail-Newsletter.
Blutige Unterdrückung, willkürliche Festnahmen, Todesurteile und Internet Blackout
Allgemeiner Überblick:
Im Berichtszeitraum (Anfang 2026 bis zum 22. Januar 2026) setzte sich die massive Repressionswelle der iranischen Behörden gegen die Zivilbevölkerung unvermindert fort. „Sicherheitskräfte“ gingen weiterhin mit äußerster Gewalt gegen Protestierende, mutmaßliche Unterstützer der Protestbewegung sowie gegen unbeteiligte Zivilpersonen vor. Neben tödlicher Gewalt kam es zu über 20.000 dokumentierten willkürlichen Festnahmen, Misshandlungen in Haft sowie zu beschleunigten Gerichtsverfahren gegen Demonstrierende. Es wird von über 12.000 getöteten Demonstranten ausgegangen, neuere Schätzungen gehen von weitaus höheren Zahlen aus.
Die Menschenrechtslage wird zusätzlich dadurch verschärft, dass der iranische Staat seit 13 aufeinanderfolgenden Tagen weitreichende Internet- und Kommunikationssperren aufrechterhält. Diese Maßnahmen erschweren nicht nur den Alltag der Bevölkerung, sondern dienen offenkundig dazu, Menschenrechtsverletzungen zu verschleiern und unabhängige Berichterstattung zu verhindern.
1. Recht auf Leben; Tötungen und tödliche Gewalt
Auch in der vergangenen Woche setzten iranische Sicherheitskräfte weiterhin Schusswaffen und andere tödliche Kriegsmittel, wie schwere Maschinengewehre, gegen Demonstrierende ein. Unzählige Berichte und Videos aus mehreren Provinzen deuten darauf hin, dass gezielt in Menschenmengen geschossen wurde. Neben Protestierenden wurden auch unbeteiligte Zivilpersonen getroffen. Auffällig ist, dass gezielt in Kopf, Hals, Herz und Augen geschossen wurde. Dies ist ein deutliches Indiz für das menschenverachtende und brutale Vorgehen gegen unbewaffnete Zivilisten. Erste Berichte gingen von 12.000 Toten aus, einige andere Stimmen berichten von möglicherweise bis zu 60.000 Getöteten.
Raha (Zahra) Bahloulipour wurde am 21. Dezember 2002 geboren. Die 23-jährige Studentin der italienischen Sprache an der Universität Teheran wohnte im Studentenwohnheim. Sie verlor ihr Leben am 9. Januar 2026, als sie von “Sicherheitskräften” der Islamischen Republik erschossen wurde und eine Kugel ihre Lunge traf.
Borna Dehghani, ein Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Baha’i und Oberstufenschüler aus Roudehen, wurde am Freitagabend, 9. Januar 2026, während Straßenprotesten im Teheraner Stadtteil Teheranpars durch direkte Schüsse von „Sicherheitskräften“ getötet. Nach zwei Tagen der Ungewissheit und des Leidens wurde die Leiche des Teenagers seiner Familie übergeben und Borna auf dem Bahai-Friedhof in Teheran beigesetzt. Dabei waren nur sein Vater, seine Mutter und seine Schwester anwesend – weil es die Behörden so vorgaben.
Die 15-jährige Arnika Dabbagh aus Gorgan, eine prämierte Wettkampfschwimmerin, wurde am 9. Januar 2026 von den Regimeschergen des islamischen Regimes ins Herz geschossen und getötet.
2. Willkürliche Festnahmen und Verschwindenlassen
Im gesamten Land kam es zu weiteren Massenverhaftungen. Festnahmen erfolgten sowohl während Demonstrationen als auch gezielt durch nächtliche Razzien in Privatwohnungen. Berichten zufolge wurden auch Verletzte direkt aus Krankenhäusern abgeführt. Medizinisches Personal, welches selbst von Regimemilizen angewiesen wurde, schwerverletzte Demonstranten sterben zu lassen, berichtet von grausamen Szenen. Regimeschergen töteten Schwerverletzte teilweise mit einem gezielten Kopfschuss.
Besonders besorgniserregend ist, dass viele Familien weiterhin keinerlei Informationen über den Aufenthaltsort oder den Gesundheitszustand ihrer festgenommenen Angehörigen erhalten. Laut den Angaben der Organisation HRANA sind 24.669 Personen festgenommen und identifiziert worden.
3. Haftbedingungen und Foltervorwürfe
Ehemalige Inhaftierte sowie Angehörige berichten übereinstimmend von schweren Menschenrechtsverletzungen in Haft, darunter:
- körperliche Misshandlungen und Schläge.
- psychische Folter, Drohungen gegen Familienangehörige.
- Schlafentzug und längere Isolationshaft.
- Verweigerung medizinischer Versorgung.
- Erzwingung von „Geständnissen“ unter Zwang.
Der Zugang zu unabhängigen Anwälten wird systematisch verweigert oder massiv eingeschränkt.
4. Todesurteile und Justizwillkür; Fall Erfan Soltani
Der Fall Erfan Soltani steht exemplarisch für die zunehmende Instrumentalisierung der iranischen Justiz zur Einschüchterung der Protestbewegung.
Erfan Soltani wurde im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten festgenommen. Ihm wird unter anderem der schwerwiegende Vorwurf der sogenannten „Feindschaft gegen Gott“ (Moharebeh) gemacht; ein Straftatbestand, der im iranischen Recht häufig zur Verhängung der Todesstrafe genutzt wird.
Nach vorliegenden Informationen:
- erfolgte seine Festnahme ohne richterlichen Haftbefehl.
- hatte er während der Ermittlungen keinen freien Zugang zu einem Anwalt.
- soll er unter massivem Druck zu einem Geständnis gezwungen worden sein.
- wurde sein Verfahren im Rahmen eines beschleunigten Sondergerichtsverfahrens geführt.
Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass ihm ein unmittelbar drohendes Todesurteil bevorsteht. Der Fall löste international große Besorgnis aus, da er typische Merkmale politisch motivierter Schauprozesse aufweist.
Es besteht die ernsthafte Sorge, dass weitere zehntausende Protestierende nach demselben Muster angeklagt und zum Tode verurteilt werden könnten. Der iranische Justizminister Gholam-Hossein Mohseni-Ejei teilte am 5. Januar folgendes mit:
“Diejenigen, die auf die Straße gehen und randalieren oder in irgendeiner Weise daran beteiligt sind, selbst wenn sie einem Randalierer helfen, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Ihnen gegenüber darf keine Nachsicht gezeigt werden.“ Auch Generalstaatsanwalt Mohammad Movahedi Azad meldete sich mit scharfer Rhetorik zu Wort, mit „schnellen Entscheidungen und scharfer Bestrafung“ sollten iranische Behörden gegen die festgenommenen Demonstranten vorgehen. Auch das Eigentum erschossener Demonstranten solle enteignet werden, teilte Generalstaatsanwalt Mohammad Movahedi Azad mit.
5. Einschränkung der Informations- und Kommunikationsfreiheit
Seit nunmehr 13 Tagen hält der iranische Staat massive Internet- und Kommunikationssperren aufrecht. Diese umfassen:
- starke Drosselung oder vollständige Abschaltung des mobilen Internets.
- Blockade sozialer Netzwerke und Messenger-Dienste.
- Einschränkungen internationaler Telefonverbindungen.
Diese Maßnahmen dienen offenkundig dazu, Proteste zu unterdrücken, die Koordination der Zivilgesellschaft zu erschweren und die Dokumentation staatlicher Gewalt zu verhindern. Angehörige von Opfern berichten zudem von Drohungen, nicht mit Medien oder Menschenrechtsorganisationen zu sprechen.
6. Internationale Reaktionen
Internationale Organisationen und Regierungen äußerten erneut ihre tiefe Besorgnis über die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen. Forderungen nach:
- unabhängigen internationalen Untersuchungen.
- der sofortigen Freilassung aller willkürlich Inhaftierten.
- der Aussetzung von Todesurteilen und Hinrichtungen.
- der Wiederherstellung des freien Internetzugangs.
wurden in der vergangenen Woche erneut bekräftigt.
Zusammenfassung:
Im Berichtszeitraum kam es im Iran zu:
- fortgesetzter tödlicher Gewalt gegen Demonstrierende und Zivilisten.
- zahlreichen willkürlichen Festnahmen.
- schweren Misshandlungen und Folter in Haft.
- drohenden Todesurteilen gegen Protestierende.
- einem seit 13 Tagen andauernden Internet-Blackout, der die Menschenrechtslage weiter verschärft.








