Kinderehe im Iran

Kinderehe Iran

Kinderehen sind in der Islamischen Republik Iran legal. Mädchen können ab einem Alter von 13 Jahren, Jungen ab 15 Jahren verheiratet werden. Durch diese rechtlichen Voraussetzungen werden die vor allem in ländlichen Gebieten verbreiteten Kinderehen weiterhin ermöglicht.

Im Kindesalter verheiratet

Gesetze der Islamischen Republik Iran zur Unterdrückung von Mädchen und Frauen

Stand März 2022

Seit Jahrzehnten werden Frauen im Iran systematisch unterdrückt. Durch die Mullah-Regierung hat sich die gesellschaftliche Lage von Frauen seit 1979 rigoros verschlechtert. Durch die Legalität der Kinderehe und der Polygynie werden Frauenrechte weiterhin unterdrückt und eine patriarchale Gesellschaft fortgesetzt. Die Chance zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Islamischen Republik Iran wird damit weitgehend verhindert.

Legalisierung der Kinderehe im Iran

Vor der Islamischen Revolution im Jahr 1979 war die Volljährigkeit im Iran für beide Geschlechter bei 18 Jahren angesetzt, was der Definition für Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 entspricht. Seit einer Gesetzesänderung von 1981 sind Mädchen im Iran jedoch schon ab 9 und Jungen mit 15 Jahren volljährig. [1] Diese Herabstufung der Volljährigkeit iranischer Jungen und Mädchen stellte den Grundstein für die «Legalisierung» von Kinderehe dar und legitimiert die Verheiratung iranischer Jungen und Mädchen bis heute. Der Begriff Kinderehe wird von UNICEF als «rechtlich bindende Ehe, in der mindestens ein Ehepartner zu Beginn der Ehe unter 18 Jahren ist» definiert.

Rechtliche Voraussetzungen

Obwohl die Islamische Republik Iran 1994 die internationale Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, wurde festgehalten, dass nationales, Islamisches Recht noch immer vorgehen soll. Seit einer Gesetzesänderung vom 17. Dezember 2000 können Mädchen und Jungen unter 13 bzw. 15 Jahren nur noch mit der Erlaubnis eines Gerichts verheiratet werden. [2] Ab 13 Jahren können Mädchen seit der Gesetzesänderung auch ohne Gerichtserlaubnis (sog. «Heiratsreife») verheiratet werden. [3] Frauen- und Kinderrechtler kämpfen noch immer für eine Änderung der Gesetzeslage. Die parlamentarische Kommission für Rechts- und Justizfragen im Iran hatte zuletzt den Entwurf zur Erhöhung des Heiratsalters für Mädchen auf 16 und für Jungen auf 18 Jahre abgelehnt. [4]

Mütter oder andere weibliche Familienmitglieder können in den Entscheidungsprozess nicht eingreifen. Auch die verheirateten Kinder selbst haben in der Regel kein Mitspracherecht im Vermählungsprozess. [5]

Obwohl die Kinderehe im Iran erst durch die Gesetzesänderung nach der Islamischen Revolution wieder legalisiert wurde, haben zahlreiche Forschungen zu Kinderehe im Iran gezeigt, dass vor allem wirtschaftliche Faktoren wie z.B. niedriges Einkommen pro Kopf und die hohe Inflation Familien dazu bringen, Kinderehen abzuschließen bzw. zu arrangieren und nicht vorwiegend religiöse Gründe, wie häufig vermutet wird. Besonders in ländlichen Regionen führen wirtschaftliche Faktoren zu arrangierten Ehen von Kindern.

Verankerung der Ungleichheit von Mann und Frau

Der britisch-iranische Sozialanthropologe Kameel Ahmady forscht über Kinderehen im Iran.

Das Konzept der Kinderehe im Iran dient vor allem dazu, die patriarchalen Strukturen zu verankern, indem es gesellschaftliche und sexuelle Freiheiten von Frauen unterdrückt und die Ungleichstellung von Mann und Frau reproduziert. [6]

2016 waren über 11% aller verheirateten Frauen im Iran zwischen 10 und 19 Jahren alt, davon 6% unter 15 Jahren. In ländlichen Regionen ist sogar jedes fünfte Mädchen im Alter von 10-19 Jahren bereits verheiratet. [7] Auch regional weist die Rate von Kinderehen starke Schwankungen auf. Demnach ist Kinderehe besonders in den wirtschaftlich strukturschwachen Regionen Zanjan und Sistan & Belutschistan noch häufiger. [8]

Die Wissenschaftlerin Khadijeh Azimi von der Tehran University of Medical Sciences. Foto: researchgate.net

Dieser Text wurde in der Broschüre „Frauenrechte im Iran – Kinderehe, Zeitehe und Reiserechte für Frauen“ abgedruckt.

Konsequenzen von Kinderehen

Eine Heirat bringt einige Veränderungen im Leben der Verheirateten mit sich, unabhängig ihres Alters. Im Fall von jungen Ehepaaren sind diese Veränderungen aber noch einschneidender.

Ende der Schulbildung

Ein verheiratetes Kind geht im Iran in den meisten Fällen nicht mehr in die Schule, allgemein sind die Verheirateten mental weniger weit entwickelt daher weniger eigenständig. [9] Jungen sind traditionell für den Unterhalt verantwortlich und begeben sich auf die Suche nach Arbeit (sie arbeiten häufig als Tagelöhner), während Mädchen für den Haushalt und bald für die Aufsicht der Kinder zuständig sind und zudem auch kranke und ältere Familienmitglieder pflegen müssen. Die Eheleute, insbesondere die Ehefrauen, bleiben daher auf dem Bildungsniveau stehen, das sie bis zum Zeitpunkt der Heirat erreicht haben. Demnach haben junge Ehefrauen bedeutend weniger Schulbildung absolviert als Frauen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt heiraten. Darüber hinaus identifizieren mehrere Studien Kinderehe als negativen Faktor für die mentale Entwicklung von Kindern.

Höheres Risiko von häuslicher Gewalt

Besonders Frauen und Mädchen, die jung heiraten, sind häufiger Opfer häuslicher Gewalt, wie die WHO feststellt. Beim Altersunterschied zwischen Mann und Frau gibt es im Iran keine Vorschriften. Daher kommt es nicht selten vor, dass junge Mädchen mit Männern, die um ein Vielfaches älter sind, verheiratet werden. Obwohl die „Ehefrauen“ häufig noch Kinder sind, wird die Praxis der sexuellen Beziehung auch bei Kindern als eheliche Pflicht betrachtet. Der vorherrschenden Auslegung des Korans nach ist diese Verpflichtung in Sure 2, Vers 223 belegt:

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die Rollenverteilung in einer islamischen Ehe sieht vor, dass die Ehefrau ihrem Mann sexuell gehorsam ist. Dementsprechend kann ein Mann sexuelle Gewalt anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Konzept von Vergewaltigung existiert in diesem Kontext nicht, weil jede Art von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe als Ausübung der ehelichen Pflichten gesehen wird. Die ‚Erlaubnis‘ der Anwendung von Gewalt gegenüber der eigenen Ehefrau ist nach gängiger Auslegung Sure 4, Vers 34 im Koran festgelegt:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Todesrate / Geburten in Kinderehe

Die WHO zählt Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Frauen unter 19 Jahren. [10] Auch «Kinderschwangerschaften» und Fehlgeburten gehören zu den negativen Auswirkungen von Kinderehen, da von verheirateten Mädchen – unabhängig der körperlichen und geistigen Entwicklung – trotzdem erwartet wird, dass sie ihren ehelichen Pflichten nachkommen. Da die körperliche Entwicklung von Mädchen noch nicht abgeschlossen ist, können frühe Schwangerschaften schwere Folgen für die Betroffenen haben.

Ursachen/Fördernde Faktoren von Kinderehen

1. Fehlende Bildung

Gemäß UNICEF ist vor allem Schulbildung ein bedeutender Faktor, wenn es um die Abschaffung von Kinderehe weltweit geht. [11] Auch in der Islamischen Republik hat das Bildungsniveau eine Auswirkung auf die Rate von Kinderehen. Demzufolge sind frühe bzw. Kinderehen mit niedrigerem Bildungsniveau und tieferer Alphabetisierungsrate verbunden. [12]

2. Traditionelle Rollenbilder

Kameel Ahmady kommt zum Schluss, dass v.a. traditionelle Normen und das Bedürfnis, die Sexualität von Mädchen und jungen Frauen zu kontrollieren, zu frühen, arrangierten Ehen führt. [13] Darüber hinaus hat er auch einen Zusammenhang zwischen Zeitehe und Kinderehe festgestellt, da Zeitehen größtenteils unregistriert abgeschlossen werden können und so einfacher einzugehen sind.

3. Wirtschaftliche Faktoren

Obwohl gerne religiöse oder konservative Werte als fördernde Faktoren für Kinderehe dargelegt werden, sind eigentlich wirtschaftliche Aspekte viel ausschlaggebender. Wie eine Studie über Kinderehen im Iran zwischen 2007-2015 zeigt, führen vorwiegend Armut, niedriges pro-Kopf-Einkommen und allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit dazu, dass Familien sich gezwungen sehen, ihre Töchter frühzeitig verheiraten und so die Kosten des eigenen Haushalts zu senken. [14]

Welche Menschenrechte verletzt der Iran durch die Kinderehe?

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

 

«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.»

Das Recht der Islamischen Republik Iran betrachtet neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen bereits als Erwachsene

«Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status der Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.»

Die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes werden durch den Iran systematisch verletzt. Dabei werden Mädchen gegenüber den Jungen durch die massive Herabsetzung der Grenze der Minderjährigkeit auf 15 Jahre zusätzlich schlechter gestellt und diskriminiert.

«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.»

Vor allem junge Mädchen werden im Iran häufig bereits als Kinder verheiratet, weil wirtschaftliche Umstände die Familie des Kindes dazu zwingen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, weil iranisches Recht Kinderehen ausdrücklich erlaubt. Die Islamische Republik verletzt damit ihre Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen.

«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.»

Der Iran hat durch die gesetzlichen Regelungen zur Ehe von Kindern ganz konkrete Maßnahmen getroffen, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen.

«Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.»

Die Kinderehe greift in die freie geistige, schulische und teilweise auch körperliche Entwicklung des Kindes ein.

«Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»

Bei einer Heirat unterhalb des durch die UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Alters wird das Kind ohne dessen Willen bzw. ohne dessen bewusste und reflektierte Entscheidung verheiratet.

«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.»

Kinder in Kinderehen leider häufiger unter Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch.

«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.»

Mädchen, die schon als Kinder verheiratet werden, haben oft nach der Hochzeit keinerlei Zugang zu Bildungsmöglichkeiten mehr.

«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, bilateralen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.»

Mit der Legalisierung von Heirat ab dem 14. Lebensjahr sind insbesondere junge Mädchen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt, sondern vielfach sexueller Gewalt ausgesetzt.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.»

Im Iran werden Frauen und Mädchen in vielen Bereichen diskriminiert (u.a. durch Art. 111 der Verfassung  der Islamischen Republik und Art. 1117 des Zivilgesetzbuchs).

«Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.»

Männer dürfen im iranischen Recht mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet sein, dieses Recht haben Frauen nicht. Männer haben auch das Recht, sich ohne einen bestimmten Grund scheiden zu lassen, Frauen ist dies nur in bestimmten Fällen gestattet, wie z.B. der Impotenz des Ehemanns.

«Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.»

Kinder, vor allem junge Mädchen, werden im Iran oft von ihren Vätern oder Großvätern zur Heirat gezwungen, oder sogar zur Heirat verkauft. Die von Kinderehe betroffenen Kinder selbst haben indes kaum Mitsprache- oder Vetorecht.

«Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.»

Verheiratete Kinder können oder dürfen häufig nicht mehr in die Schule gehen. Sie müssen entweder arbeiten oder sich um ihren Haushalt kümmern. Da Mädchen schon ab neun Jahren verheiratet werden können, ist zu diesem Zeitpunkt die grundlegende Bildung noch lange nicht abgeschlossen.

Fußnoten:

[1] Artikel 1210, Absatz 1 des Iranischen Zivilgesetzbuches. Für die Festlegung des Alters wird nach islamischem Kalender (sog. Mondkalender) gerechnet, was einem Alter von ca. 8 Jahren und 8 Monaten bzw. 14 Jahren und 7 Monaten nach gregorianischem Kalender entspricht.

[2] Art. 1041, iranisches Zivilgesetzbuch.

[3] Art. 1043, iranisches Zivilgesetzbuch. Die Zustimmung des männlichen Vormunds ist dabei zwingend. Für Jungen ist keine Zustimmung des Vaters nötig.

[4] Iran Journal. 2019, “Kinderehen im Iran”. Zugriff am 10. Juni 2021. iranjournal.org/news/kinderehen-im-iran

[5] Ahmady, Kameel. 2017. „The Nexus between the Temporary Marriage and Early Child Marriages.“ Working Paperhttp://kameelahmady.com/wp-content/uploads/2019/08/The-Nexus-between-the-Narrative-of-TM-and-ECM.docx-fnal-1.pdf.

[6] Ahmady 2017.

[7] Azimi, Khadijeh. 2020. “The trend of girl child marriage in Iran based on national census data.” Sexual and Reproductive Health Matters 28 (1): 96-98.

[8] Asna-ashary, Mozhgan; Farzanegan, Mohammad Reza; Feizi, Mehdi; Gholipour, Hassan. 2020. “Socio-economic determinants of child marriage: evidence from the Iranian provinces”, Beiträge zur Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik 2020: Gender Economics, ZBW – Leibniz Information Centre for Economics. Kiel und Hamburg.

[9] ibid., 6.

[10] WHO. 2016. “Global health estimates 2015: deaths by cause, age, sex, by country and by region, 2000–2015.”. Genf.

[11] UNICEF. n.d. “Girls’ Education: Introduction”. www.unicef.org/girlseducation/index.htm

[12] Asna-ashary et al. 2020, 5.

[13] Ahmady 2017; Asna-ashary et al. 2020, 6.

[14] Asna-ashary et al. 2020.

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