Jelveh Javaheri

Die Frauenrechtsaktivistin und Journalistin Jelveh Javaheri wurde am 16. August 2023 mit zehn weiteren Aktivistinnen willkürlich verhaftet und im April 2024 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Seit dem 28. Oktober 2024 ist Jelveh wieder frei.
Urteil gegen Frauenaktivistin ausgesetzt

Politische Patin: Präsidentin des Niedersächsischen Landtag Hanna Naber (SPD)
Die Journalistin und Frauenrechtsaktivistin Jelveh Javaheri wurde am 16. August 2023 gemeinsam mit 10 anderen Frauenrechtsaktivisten in der Provinz willkürlich festgenommen. Lange Zeit war unklar, wo sie sich aufhält und warum sie festgenommen wurde. Im September 2023 wurde Jelveh auf Kaution freigelassen. Ein Gericht verurteilte sie im April 2024 wegen angeblicher „Propaganda gegen das Regime“ zu einem Jahr Haft im Lankan-Gefängnis in Rasht. Im Oktober 2024 wurde durch ihren Ehemann bekannt, dass Jelveh unter Auflagen entlassen worden sei, nachdem ihr Urteil vom Obersten Gerichtshof des Iran aufgehoben wurde.
Festnahme und Verurteilung
Jelveh Javaheri konnte nur in einem kurzen Gespräch am 18. August 2023 ihrer Familie mitteilen, dass sie festgenommen wurde. Sie nannte jedoch nicht ihren genauen Aufenthaltsort und erklärte auch nicht, warum sie festgenommen worden sei. Seitdem hatte die Familie nichts mehr von ihr gehört. Die Familie von Jelveh Javaheri wandte sich mehrmals an die Staatsanwaltschaft und sprach mit den Justizbehörden, aber die Bemühungen blieben ohne Erfolg. Man verweigerte ihnen jegliche Informationen und teilte ihnen mit, dass man weiterhin ermitteln würde. Die Ungewissheit über Jelvehs Zustand und über die Gründe ihrer Verhaftung, bereiteten der Familie große Sorgen. Am 17.09.2023 bestätigte ihr Ehemann, Kaveh Mozafari, dass Jelveh gegen eine Kaution von 10.000 Euro aus dem Lakan-Gefängnis in Rasht freigelassen wurde. Nach Angaben ihres Ehemannes, sind die Vorwürfe gegen Jelveh, die zur Verhaftung führten, weiterhin unklar.
Im April 2024 wurde Jelveh Javaheri von einem Gericht wegen des Vorwurfs „Propaganda gegen das Regime“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Im Oktober 2024 wurde ihr Fall zur Wiederaufnahme des Verfahrens an die Abteilung 12 des Berufungsgerichts in der Provinz Gilan überwiesen, und der Oberste Gerichtshof hat ihre einjährige Haftstrafe als vorläufige Maßnahme ausgesetzt.
Wegen Einsatz für Frauenrechte mehrfach verhaftet
Wegen ihrer journalistischen Tätigkeit und ihres Einsatzes für Frauenrechte wurde Jelveh Javaheri bereits zuvor mehrfach festgenommen. Man verhaftete sie erstmalig im März 2007 mit anderen Frauen, weil sie gegen den Prozess gegen fünf Frauenrechtlerinnen protestierten. Sie war von Dezember 2007 bis Januar 2008 in Haft und wurde dann gegen Kaution vorübergehend freigelassen. Berichten zufolge wurde ihr aufgrund der Artikel, die sie im Internet veröffentlichte, zu der Zeit „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen. Im Mai 2009 verhaftete man sie erneut und ließ sie erst nach 37 Tagen – davon 16 in Einzelhaft – gegen Kaution frei. Im September 2009 wurde sie schließlich ein weiteres Mal wegen „Versammlung und Verschwörung gegen die Sicherheit des Landes“ zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Kampagne „Gleichberechtigung“
Jelveh war Gründungsmitglied der Kampagne „Gleichberechtigung“, deren Ziel es war, Millionen Unterschriften zu sammeln, um ein Ende der gesetzlichen Diskriminierung von Frauen im Iran zu fordern. Sie verfasste mehrere Artikel zu Frauenthemen für die Webseite der Kampagne. Zusätzlich war sie Mitbegründerin des „Hastia Andish Center“ – eine Nichtregierungsorganisation, die sich auf die Förderung von Frauenrechten durch Bildung konzentriert.
Menschenrechte im Iran
Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).
Stand: Januar 2025


