Pablo Moya Delá verurteilt

Pablo Moya Delá ist wegen angeblicher Steuerhinterziehung seit dem 21. September 2020 inhaftiert, aktuell im El Boniato Gefängnis auf Kuba.

Kuba: Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Verteidigung

Drei Jahre Haft trotz ruhendem Verfahren

Frankfurt am Main/Havanna, 12. Juli 2021 – Der Regimekritiker und Sprecher von Selbstständigen, Pablo Moya Delá, wurde in einem nicht öffentlichen Verfahren und ohne Verteidigung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl offiziell während der Coronavirus-Pandemie keine Verfahren stattfinden. Moya Delá ist wegen angeblicher Steuerhinterziehung seit dem 21. September 2020 inhaftiert. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert die politisch motivierten Urteile der kubanischen Justiz und fordert die kubanische Regierung auf, das Recht auf ein faires Verfahren und die Gesundheit von Moya Delá zu achten.

Die Familie von Moya Delá erfuhr von der Verurteilung erst durch einen Anruf aus dem Gefängnis. Beim Versuch, Zugang zu den Gerichtsunterlagen seines Vaters zu erhalten, wurde sein Sohn, Daneris Moya García, mit der Begründung abgewiesen, dass alle gerichtlichen Verfahren wegen der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt seien.

Der 65-jährige ist aktuell im El Boniato-Gefängnis in Santiago de Cuba inhaftiert. Er leidet an verschiedenen gesundheitlichen Problemen, die seine Haft erschwert haben. Im Gefängnis wurde Moya Delá mit dem COVID-19-Virus infiziert, wodurch sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat. Darüber hinaus wird er seit Wochen in Isolationshaft gehalten und ihm der Kontakt zu seiner Familie verweigert. Nach einem Vorfall im Gefängnis, bei dem er von einem Häftling am Arm verletzt wurde, jedoch wieder keine medizinische Versorgung erhielt, trat er am 22. Juni 2021 in einen Hungerstreik, um gegen seine Haftbedingungen zu protestieren.


Bestraft, weil er sich für Rechte von Selbstständigen einsetzt

Pablo Moya Delá ist ehemaliger Marinesoldat. 25 Jahre seines Lebens arbeitete er als Koch auf einem kubanischen Marineschiff, bis er 1997 aus der Marine entlassen wurde und sich als Koch selbstständig machte. Das kubanische Regime erlegt denjenigen, die sich eigenständig wirtschaftlich entwickeln wollen zahlreiche Hürden auf, um so das Betreiben von Kleingewerben möglichst unattraktiv zu machen. Deshalb solidarisierte sich Moya Dela mit anderen Kleingewerbetreibenden und verfasste einen Antrag mit Forderungen für Selbstständige an die kubanische Regierung.

Pablo Moyas Verfahren wirkt wie ein «geheimer» Prozess, für dessen Vertuschung die COVID-19-Pandemie dient, so die IGFM und fordert ein ordentliches Verfahren mit Rechtsbeistand für den politischen Gefangenen sowie medizinische Versorgung, die er angesichts seines fortgeschrittenen Alters und seines Gesundheitszustandes benötigt.

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