Papstbesuch in der Türkei – IGFM: Anerkennung des Völkermords überfällig
„Minderheitenpolitik menschenrechtsfeindlich“ – Nicht eingelöste Versprechen sind keine Grundlage für Partnerschaft mit EU

Frankfurt am Main (26. November 2014) – Will der türkische Präsident Erdogan dem Papst bei seinem Staats- und Ökumenebesuch vom 28. bis zum 30. November auf Augenhöhe begegnen, muss er längst überfällige Maßnahmen gegen die drastische Benachteiligung der christlichen Minderheit unumkehrbar in die Wege leiten. Diese Meinung vertritt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Ihre wichtigsten Forderungen an Erdogan sind, endlich den Völkermord an den Armeniern und Assyrern anzuerkennen, die umfangreichen Enteignungen von Kirchenimmobilien rückgängig zu machen und Nichtmuslimen gleiche bürgerliche Rechte zu garantieren.
Bei der eklatant schlechten Menschenrechtslage gäbe es keine wesentlichen Fortschritte. IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin betonte: „In der Türkei werden durch Gesetze und Behörden täglich die Menschenrechte verletzt, ohne dass dies in Europa angemessen zur Kenntnis genommen wird.“ Darunter litten besonders die ethnischen und religiösen Minderheiten wie Kurden, Alewiten, Armenier, Assyrer/Aramäer und Jesiden. Drastische Einschränkungen der Pressefreiheit behinderten eine öffentliche Debatte in der Türkei. Tausende Kurden seien in den vergangenen Jahren verhaftet worden, nur weil sie Kurdisch gesprochen oder in Kurdisch publiziert hätten.
Kirchliche Ausbildungsstätten weiterhin geschlossen
Die IGFM fordert die türkische Regierung auf, ihren vielfachen Ankündigungen echte Taten folgen zu lassen. Vor allem müsse die Türkei Folter beenden, Minderheitenrechte gewährleisten, politische Verhaftungen beenden und die schwerwiegenden Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit aufheben. Erdogan beschränke sich seit Jahren auf Symbolpolitik, so die IGFM. Wichtige Versprechen, die auch seinen Gast Papst Franziskus direkt betreffen, seien aber seit Jahren nicht eingelöst, z.B. ein Rechtsstatus für Kirchen und die Erlaubnis, die geschlossenen kirchlichen Ausbildungsstätten wieder zu eröffnen. Um christliche Geistliche und Religionspädagogen auszubilden, fehlt nach wie vor die Erlaubnis zur Wiedereröffnung des 1971 geschlossenen griechisch-orthodoxen Seminars auf der Prinzeninsel Heybeliada/Chalki im Marmarameer und des seit 1970 geschlossenen Heilig-Kreuz-Seminars der Armenier. Die syrisch-orthodoxen Klöster des Tur Abdin unterliegen sogar einem offiziellen Verbot, die aramäische Sprache zu unterrichten, die für syrisch-orthodoxe Gottesdienste unumgänglich ist.
Systematische Enteignungen
Doch die Lage ist noch schlimmer: Landenteignungen, wie im Fall des Hauptklosters Mor Gabriel, bedrohen einige Klöster existenziell. Bereits 2011 versprach Erdogan per Erlass die rasche Rückgabe oder Entschädigung von mehreren hundert Kirchenimmobilien. Die Umsetzung lässt aber in den meisten Fällen auf sich warten. In einigen Fällen kamen sogar neue Enteignungen hinzu.
Gedenken an Völkermord weiter kriminalisiert
Die türkischen Behörden verhindern nach wie vor jede Erinnerungskultur an den Völkermord an der christlichen Minderheit im Jahr 1915 im damaligen Osmanischen Reich. Dieses Thema gewinnt zum bevorstehenden 100. Jahrestag im Frühjahr 2015 zunehmend an Bedeutung und ist nach Auffassung der IGFM ein Testfall der Meinungsfreiheit in der Türkei. Bisher behindern türkische Behörden sogar die wissenschaftliche Aufarbeitung im Land.