Narges Mohammadi erneut verurteilt

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Die iranische Frauenrechtlerin Narges Mohammadi ist wegen eines Sitzstreiks im Evin-Gefängnis im November 2019 zu 80 Peitschenhieben, einer erneuten zweieinhalbjährigen Haftstrafe, sowie einem Bußgeld verurteilt worden.  Mohammadi war erst am 8. Oktober 2020 nach über fünf Jahren Gefängnis aus der Haft entlassen worden.

Peitschenhiebe und Gefängnis – Narges Mohammadi wegen Sitzstreik im Gefängnis erneut verurteilt

 

IGFM kritisiert absurdes Urteil wegen „Propaganda-Aktivitäten gegen die Islamische Republik durch Stellungnahme gegen die Todesstrafe“

 

Frankfurt am Main / Teheran, 25. Mai 2021 – Die iranische Frauenrechtlerin Narges Mohammadi ist wegen eines Sitzstreiks im Evin-Gefängnis im November 2019 zu 80 Peitschenhieben zu einer erneuten zweieinhalb-jährigen Haftstrafe sowie einem Bußgeld verurteilt worden. Dies berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Mohammadi war erst am 8. Oktober 2020 nach über fünf Jahren Gefängnis aus der Haft entlassen worden.

Die IGFM fordert die Aufhebung des Urteils sowie die Aushändigung ihres Reisepasses, um Mohammadi die Wiedervereinigung mit ihrer Familie in Frankreich zu ermöglichen.

Wegen ihres Protests gegen die Hinrichtung von Demonstranten im November 2019 wurde Mohammadi am 19. Mai 2021 verurteilt. Ihr wurden „Propaganda-Aktivitäten gegen die Islamische Republik durch Veröffentlichung einer Stellungnahme gegen die Todesstrafe“ und „Durchführung eines Sitzstreiks im Gefängnis“ zur Last gelegt. Die Journalistin und Autorin hat während ihrer Haft regelmäßig über Misshandlungen berichtet und war im Dezember 2019 als Folge des Protests ins Zanjan-Gefängnis verlegt worden.

Mohammadi hatte bereits zu Beginn des Verfahrens am 27. Februar 2021 angekündigt, dass sie an keiner Anhörung teilnehmen werde. In einer Stellungnahme zu ihrer neuen Verurteilung betonte die Vizepräsidentin des Teheraner Menschenrechtszentrums: „Ich akzeptiere das Urteil nicht und werde mich auf jeden Fall widersetzen.“

Seit ihrer Freilassung im Oktober 2020 untersteht Mohammadi einem Ausreiseverbot und hat somit weiterhin keine Möglichkeit, ihre Familie zu besuchen, die in Frankreich im Exil lebt. Die IGFM verurteilt die maßlose neue Strafe gegen die Frauenrechtlerin. „Sich friedlich gegen die Todesstrafe einzusetzen und gegen Menschenrechtsverletzungen auszusprechen, ist keine Propaganda gegen den Iran“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. „Wir verlangen die vollständige Aufhebung der Strafe gegen Narges Mohammadi und wünschen ihr ein baldiges Wiedersehen mit ihrer Familie.

Narges Mohammadi und ihre Mutter nach Narges‘ Freilassung im Oktober 2020

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