Iran – Reiserecht für Frauen

Die Gesetzte der islamischen Republik Iran verbieten Frauen ohne Zustimmung ihres Ehemannes das Land zu verlassen. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit verwehrt aus freier Entscheidung außer Landes zu reisen. Sie werden ihrer Reisefreiheit beraubt.

Reisen ohne Erlaubnis des Ehemannes: Für Frauen im Iran unvorstellbar

Stand August 2022

Der Gehorsam der Ehefrau wird im Koran in Sure 4, Vers 34 gefordert. Die Scharia, das islamische Rechtssystem, definiert den Gehorsam der Ehefrau als ein aus der Eheschließung resultierendes Recht des Ehemanns. Diese Befugnisse des Mannes betreffen insbesondere Entscheidungen über die Frau, die den außerhäuslichen Bereich betreffen. In der islamischen Ehe hat der Ehemann nämlich eine Weisungsbefugnis über die Frau inne, die sich auf die Frage, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zweck seine Ehefrau das Haus verlassen darf. So ist die Frau, vor allem was das Verlassen der Wohnung angeht, grundsätzlich dazu verpflichtet, den Anweisungen ihres Mannes Folge zu leisten und dem Mann für ihre Ausgänge prinzipiell Rechenschaft schuldig. Verstößt die Ehefrau gegen diese Pflicht, kann sie ihren Anspruch auf Unterhalt verlieren.

Kein Reisepass ohne Zustimmung des Ehemanns

Die Gesetze in der Islamischen Republik Iran verbieten Frauen dementsprechend auch, ohne Zustimmung ihres Mannes das Land zu verlassen. Die Regelungen zur Bewegungsfreiheit bzw. -unfreiheit der iranischen Frau sind in Artikel 18 des Passgesetzes verankert. Dieser besagt, dass eine Frau ohne Zustimmung ihres Mannes keinen Reisepass beantragen kann. So wird iranischen Frauen im Umkehrschluss die Möglichkeit verwehrt, aus freier Entscheidung und auch ohne Einwilligung des Ehemanns außer Landes zu reisen. Die Bestimmungen im Passgesetz leiten sich vom „Recht der Familienführung“ des Mannes ab, das alleine dem Wohle der Familie dienen soll. Die Scharia verweigert Frauen generell eine rechtliche Gleichstellung mit Männern, theoretisch soll eine Frau ihr gesamtes Leben lang einen männlichen Vormund („wali“) haben. Mit der Heirat geht nach dieser Rechtsauffassung die Vormundschaft von dem Vater auf den Ehemann über. Selbstständige und eigenverantwortliche Frauen sind im klassischen islamischen Recht nicht vorgesehen.

Reise- und Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist die Reisefreiheit in Artikel 13 verankert.

Artikel 13:
1. «Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.»
2.«Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.»

Zum einen wird jedem/r das Recht gewährt, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen/ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Zudem hat jeder/jede das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen oder dorthin zurückzukehren. Rein rechtlich ist es im Iran möglich, bei der Eheschließung eine Änderung im Ehevertrag eintragen zu lassen, um der Frau alle Rechte zurückzugeben, die laut Gesetz dem Mann zustehen. Allerdings sind die zuständigen Standesämter im Iran mit Beamten und Geistlichen besetzt, die an traditionellen Rollenmustern festhalten und sich oft weigern, eine derartige Änderung überhaupt einzutragen.

Copyright: privat

Mariam Claren, Tochter der politischen Gefangenen und Frauenrechtlerin Nahid Taghavi, hält fest:

„Dass Frauen im Iran nur mit Einwilligung ihres Ehemannes einen Reisepass beantragen und reisen dürfen, ist ein weiteres Beispiel für den tief verankerten Patriachismus in religiösen Staaten. Die Frauen werden nicht nur ihres Selbstbestimmungsrechts entraubt, sie sind auch hilflos ihrem Ehemann ausgeliefert.“
Mariam Claren

Niloofar Ardalan, eine der bekanntesten Futsalspielerinnen des Irans.

Frauen-Futsalmannschaft ohne Kapitänin

„Lady Goal“ war der Spitzname einer iranischen Frauenfußballkapitänin. Die besagte Niloofar Ardalan gilt als eine der besten iranischen Fußballspielerinnen. Sie war 2003 Mitglied des Nationalteams, das das erste offizielle Futsalspiel, also ein Hallenfußballspiel, einer iranischen Frauen-Nationalmannschaft bestritt. Die damals 30-jährige Ardalan war 2015 für das iranische Futsal-Team zur Teilnahme an der ersten Meisterschaft für Frauen der Asian Football Confederation im malaysischen Nilai nominiert. Wochenlang hatte Ardalan für das Sportereignis trainiert, daran teilnehmen konnte sie letztendlich jedoch nicht. Grund dafür war ihr Ehemann Mehdi Toutounchi, ein bekannter Sportkommentator, der eigentlich als Befürworter des Frauenfußballs bekannt war. Er verhinderte Ardalans Teilnahme an der Asien-Hallenfußball-Meisterschaft, indem er sich weigerte, die nötigen Papiere für eine Neubeantragung des abgelaufenen Passes seiner Frau zu unterzeichnen. Die Entscheidung begründete er mit der Einschulung ihres jüngsten Sohnes, bei der Niloofar Ardalan im Falle einer Teilnahme am Turnier nicht hätte anwesend sein können.

Fußballkapitänin geht an die Öffentlichkeit

Die Fußballerin machte ihren Fall öffentlich und erklärte auf Instagram, dass ihr Ehemann ihr den Reisepass abnahm, obwohl die Nationalmannschaft erst einen Tag nach dem  Einschulungstermin zu den Wettbewerben gereist wäre. In einem Interview mit der iranischen Nachrichtenagentur „Nasim online“ kritisierte sie das diskriminierende Reiserecht im Iran und forderte, dass es mindestens für Sportlerinnen eine Ausnahmeregelung geben sollte. Nachdem Ardalan an der Asien-Championsleague in Malaysia im September 2015 nicht teilnehmen konnte, hat der iranische Staatsanwalt der Fußballnationalspielerin eine Sondergenehmigung zur Ausreise erteilt, sodass die Kapitänin schließlich an der sechsten Spielrunde der Frauen-Futsalweltmeisterschaft in Guatemala teilnehmen konnte.

Ehemänner geben Frauen Rechte „zurück“

Infolge der Geschehnisse um Niloofar Ardalan wurde im September 2015 die Kampagne „itsmensturn“ von der Onlinebewegung „My Stealthy Freedom“ initiiert. Die im Iran geborene und in Großbritannien lebende Journalistin Masih Alinejad hat die Bewegung ins Leben gerufen. Sie wollte Frauen eine Plattform  bieten, die das Tragen eines Hidschab als persönliche Entscheidung empfinden. Auf der Facebook-Seite können iranische Frauen Bilder von sich ohne den im Iran gesetzlich vorgeschriebenen Schleier teilen. Mit der Onlinekampagne „itsmensturn“ geben gleichberechtigt denkende iranische Männer ihren Ehefrauen Rechte zurück. Sie posten Bilder von sich auf Facebook und weisen so die Bestimmungen des islamischen Rechts zurück, die Männern die Vormundschaft über ihre Frauen gibt. Ursprünglich riefen die Initiatoren von „My Stealthy Freedom“ Männer dazu auf, Fotos von sich einzusenden, die deutlich eine Befürwortung der Reisefreiheit der Frau ausdrücken. Daraufhin haben die meisten Unterstützer aber Statements gepostet, in denen sie ihrer Frau über die Reisefreiheit hinaus die Rückgabe aller Rechte zusicherten. Die Kampagne zog auf Twitter und Facebook beachtliche Aufmerksamkeit auf sich und löste eine Welle der Solidarität für die iranischen Frauen und Männer aus, die an der Aktion teilnahmen.

„Kampf für Frauenrechte noch lange nicht gewonnen“

Die weltweit bekannte Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotoudeh, die mit einem staatlichen Ausreiseverbot belegt und derzeit noch in Haft ist, freute sich im Zusammenhang mit der Onlinekampagne „itsmensturn“, dass viele junge Frauen und Männer dieser Generation sogar Strafverfahren in Kauf nehmen, um sich für die Rechte von Frauen einzusetzen. Sie weist jedoch auch daraufhin, dass der Kampf für Frauenrechte im Iran noch lange nicht gewonnen ist und in bestimmten Teilen der Gesellschaft solche Verbote für Frauen zum Alltag gehören, der Wunsch der Frauen nach Gleichberechtigung jedoch nicht beachtet wird.

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