UN-Menschenrechtsrat in Genf. Foto: UN Photo / Jean-Marc Ferré.

Resolutionen des UN-Menschenrechtsrates zur Menschenrechtslage im Iran

Der Menschenrechtsrat wurde im März 2005 als Ersatz für die Menschenrechtskommission geschaffen und soll den Menschenrechtsapparat der UNO stärken. Die Kommission wurde lange und stark von Menschenrechtsorganisationen und Regierungen kritisiert, weil sie keine konkreten Ergebnisse geliefert hatte. Ein großes Problem war hierbei die Mitgliedschaft von Ländern, die selber oftmals stark wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert wurden. Der neue Menschenrechtsrat setzt sich aus 47 Mitgliedern zusammen, die aus sechs verschiedenen regionalen Gruppen von der Generalversammlung gewählt werden. Die Probleme der Menschenrechtskommission sind aber geblieben. So bleibt es fraglich, inwieweit Mitgliedsstaaten wie China und Saudi Arabien dazu geeignet sind, objektiv über Verstöße gegen die Menschenrechte in einem anderen Staat zu urteilen. 2006 bewarb sich der Iran sogar selbst für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat, wurde aber abgelehnt. Im Jahr 2011 richtete der Menschenrechtsrat ein Mandat für einen „Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran“ ein.

Resolutionen des Menschenrechtsrates:

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 2013

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 2012

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 2011

Resolutionen der Menschenrechtskommission:

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 2001

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 2000

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1999

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1998

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1997

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1996

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1995

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1994

Resolution zur Menschenrechtslage im Iran 1993

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