FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 2 – März 2026

Russland: Keine Gnade für Ukraine-Kriegsgegnerinnen

Ljudmila Kolesnikova und Nadeschda Rossinskaja (Fotos: Memorial)

Sich gegen Russlands Krieg gegen die Ukraine zu stellen, erfordert angesichts drohender politischer Verfolgung großen Mut. Aber wer gar finanzielle Hilfe an Ukrainer leistet, und sei sie noch so gering, sieht sich in Gerichtsverfahren mit dem Vorwurf des „Hochverrats für die Gewährung finanzieller Unterstützung an einen fremden Staat“ oder der „Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation“ (Artikel 275 neben Artikel 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) konfrontiert. Wir stellen Ihnen zwei Schicksale von Gegnerinnen des Ukrainekriegs vor, die für die Absurdität der von Putin gelenkten Justiz stehen:

Ljudmila Kolesnikova, geboren am 3. Januar 1990 in Jalta auf der Krim, diente vor der Annexion der Krim durch Russland bei der ukrainischen Polizei und arbeitete danach noch mehrere Jahre als Ermittlerin bei der russischen Polizei. Sie behielt ihre ukrainische Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2022 zog sie nach Irland, wo sie vorübergehend Schutz beantragte. Im Juni 2024 reiste sie wegen der Krankheit ihrer Mutter nach Jalta, die kurz darauf verstarb. Wenige Tage nach der Beerdigung wurde Kolesnikova am 27. Juni 2024 festgenommen und schon einen Tag später zu einer zwölftägigen Verwaltungshaft verurteilt. Tatsächlich wurde sie über drei Monate im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 in Simferopol festgehalten. In ihren Briefen schrieb sie: „Der Ort, an dem ich drei Monate lang war, ist schrecklich: ohne Hygieneprodukte, Kamm, Unterwäsche, Hilfe, in einem Raum mit bemaltem Glas wie in Solschenizyns Büchern.“ Bei der Hauptverhandlung am 3. Oktober 2024 wurde ihr vorgeworfen, der Ukraine finanzielle Unterstützung in Höhe von umgerechnet 25 Euro gewährt zu haben. Weiterhin habe sie ukrainische Briefmarken gekauft, deren Erlös für den Kauf von Drohnen in der Ukraine verwendet worden sei. Am 25. Juli 2025 wurde sie dafür wegen Hochverrats zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nadeschda Rossinskaja, geboren am 4. August 1985 und wohnhaft in Belgorod in Russland, etwa 30 Kilometer von der ukrainisch-russischen Grenze entfernt, arbeitete als Fotografin und Model. Nach Beginn der russischen Invasion begann sie, Flüchtlingen aus den vom russischen Militär besetzten Gebieten der Ukraine mit Lebensmitteln und Medizin zu helfen und suchte Unterkünfte für sie. Am 20. März 2022 ging sie mit ihrer Schwester in gelber und blauer Kleidung auf den Kathedralsplatz von Belgorod und verteilte Blumensetzlinge kostenlos an Passanten. In der Folge wurde sie am 29. April 2022 wegen „eines Anti-Krieg-Streikpostens“ zu einer Geldstrafe von 15.000 Rubeln (circa 165 Euro) verurteilt. Um den Bewohnern der Frontlinien sowie ukrainischen Flüchtlingen zu helfen, gründete sie mit gleichgesinnten Frauen die Freiwilligenbewegung „Armee der Schönheiten“. Danach erhielt sie Drohungen und das Gewächshaus ihrer Eltern brannte ab. Im Mai reiste sie daher in die Türkei, dann nach Georgien und koordinierte von dort die Hilfe. Ende Januar 2024 kehrte Rossinskaja nach Russland zurück und wurde am 1. Februar 2024 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft konnte ihr fünf Überweisungen zu

insgesamt 11.650 ukrainischen Hrywnja (circa 230 Euro) nachweisen. Am 20. Juni 2025 verurteilte sie ein Richter des Militärgerichts des 2. Westlichen Bezirks (Moskau) zu 22 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes und einer Geldstrafe von 320.000 Rubel (circa 3.500 Euro) mit anschließender Freiheitseinschränkung von weiteren zwei Jahren.

Diese beiden Frauen und viele andere, die wegen ihres aktiven Eintretens gegen den russischen Angriffskrieg oder weil sie als Ukrainerinnen ihren Landsleuten geholfen haben, in russischen Gefängnissen einsitzen, verdienen unseren Respekt. Die gegen sie verhängten Urteile sind Verbrechen. Die IGFM wird auch in Zukunft gerade über die, die zu absurd langen Haftstrafen verurteilt wurden, weiter berichten, damit ihre Namen nicht in Vergessenheit geraten und sie die Chance behalten, nach Ende dieses Krieges wieder freizukommen. Für diese Aufgabe erbitten wir Ihre Spende.

Dieser Artikel wurde publiziert in der  März 2026-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘

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