FÜR DIE MENSCHENRECHTE – Mitteilungen an Freunde und Förderer, Nr. 2 – März 2026
Syrien: Maher soll wieder sehen können

Maher ist seit einem Raketeneinschlag erblindet; Foto: D. Dombrowski
Im Dezember besuchte IGFM-Mitglied Dieter Dombrowski Syrien und lernte dort den 14-jährigen Maher Hussein Al-Bustani aus Homs, ein Opfer des Assad-Regimes, kennen. Maher lebte in Homs in einer intakten Familie. Seit Ende des Arabischen Frühlings 2011 wurden aber die Lebensverhältnisse schwieriger. Die Streitkräfte des Assad-Regimes belagerten von 2013 bis Ende 2017 die Stadt und schnitten sie von der Versorgung ab. Das zentrale Krankenhaus mit 475 Betten wurde vom Militär zerstört: Der Bevölkerung der Millionenstadt standen nur noch 27 Krankenbetten zur Verfügung. Am 15. September 2014 veränderte sich das Leben von Maher und seiner Familie schlagartig: Der Vater brachte seinen Sohn wie immer zum Kindergarten. Doch auf dem Weg dorthin schlug eine Rakete in der Nähe ein. Beide wurden durch Granatsplitter getroffen. Weil keine medizinischen Kapazitäten zur Verfügung standen, war der Vater seitdem gelähmt. Maher trafen Granatsplitter ins Gesicht, und er erblindete. Im Jahr 2025 verstarb der Vater nach einem Schlaganfall.
Mittellos zog die Mutter mit Maher und seinen vier Geschwistern zu Verwandten. Wegen der medizinischen Nachbetreuung und der größeren Kopfzahl ist die finanzielle Situation der gesamten Familie angespannt. Es gibt keinerlei staatliche Unterstützung, denn Syriens Nationalbank ist zahlungsunfähig, seit der frühere Diktator Baschar al-Assad sich mit umgerechnet 30 Milliarden US-Dollar nach Russland abgesetzt hat. Die syrische Ärztekammer hat Maher vor einigen Monaten begutachtet und festgestellt, dass ein Auge verloren bleibt, dass das andere jedoch durch eine Operation wieder hergestellt werden kann. Weil Maher weitere Splitter im Kopf hat, kann die notwendige Operation nicht in Syrien durchgeführt werden. Dieter Dombrowski appellierte nach seiner Rückkehr aus Syrien an die IGFM: „Maher hat es nicht verdient, als Blinder erwachsen zu werden; er ist trotz seiner Behinderung voller Lebensmut und Pläne. Maher soll sehen können. Helfen Sie bitte!“
Das Menschenrechtszentrum Cottbus bemüht sich um die Vorstellung des Jungen in der Augenklinik der Charité in Berlin. Die deutsche Botschaft in Syrien hat zugesagt, bei den Formalitäten für den Aufenthalt wegen einer Operation in Deutschland behilflich zu sein. Die IGFM unterstützt Dombrowskis Anliegen und bittet Sie dafür um Ihre großzügige Unterstützung.
Dieser Artikel wurde publiziert in der März 2026-Ausgabe der Zeitschrift ‚Für die Menschenrechte‘
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