Pakistan: Pogrom wegen angeblicher Blasphemie

Der pakistanische Christ Sawan Masih sitzt wegen angeblicher Blasphemie in der Todeszelle

Der pakistanische Christ Sawan Masih saß wegen angeblicher Gotteslästerung in einer Todeszelle. Von einer Moschee aufgestachelt legten rund 3.000 aufgebrachte Muslime Feuer an mehreren Hundert Häusern und Geschäften sowie zwei Kirchen. Angesichts der Drohung, lebendig im eigenen Haus verbrannt zu werden, flohen Hunderte von christlichen Familien. Ein Anti-Terror-Gericht sprach sämtliche Verdächtigen, die dort gebrandschatzt hatten, frei. Das Oberste Gericht sprach ihn am 5. Oktober 2020 frei.

Pakistanischer Christ Sawan Masih in der Todeszelle

Zum „Gefangenen des Monats“ September 2019 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den pakistanischen Christen Sawan Masih benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den Familienvater aus Lahore im Punjab einzusetzen. Der Straßenreiniger saß seit 27. März 2014 wegen angeblicher Gotteslästerung in einer Todeszelle des Zentralgefängnisses von Faisalabad. Mit einem muslimischen Bekannten sei er eines Tages in eine Debatte über Religion geraten. Jesus sei wahrhaftig der Sohn Gottes, der wiederkehren werde, während der islamische Prophet der Falsche sei. „Mein Jesus ist wirklich und von ihm kommt die Erlösung“, soll Sawan gesagt haben. Der Mann, der ihn anzeigte, gab an, dadurch sei der islamische Prophet Mohammed beleidigt worden. Auf die Anzeige hin wurde Sawan am 8. März 2013 verhaftet.

Hunderte Häuser gebrandschatzt

Am Tag darauf erschall aus den Lautsprechern einer benachbarten Moschee der Aufruf zum Protest gegen den vermeintlichen Gotteslästerer. Rund 3.000 aufgebrachte Muslime drangen zu Sawans Haus in dem christlichen Viertel Joseph Colony vor und zündeten mehrere Hundert Häuser und Geschäfte sowie zwei Kirchen an. Angesichts der Drohung, lebendig im eigenen Haus verbrannt zu werden, flohen Hunderte von christlichen Familien. In dem Prozess gegen Sawan wurde seitens der Verteidigung der Vorwurf erhoben, dass der Fall nur als Vorwand diente, die Christen aus der Siedlung zu vertreiben. Ein Anti-Terrorismus-Gericht sprach sämtliche Verdächtigen, die dort gebrandschatzt hatten, am 29. Januar 2017 frei. Am 17. September 2019 soll endlich der Berufungsprozess gegen Sawan weitergehen. Am 5. Oktober 2020 sprach wurde Sawan Masih endlich vom Obersten Gericht freigesprochen.

Appellvorschlag

An den
Präsidenten der
Islamischen Republik Pakistan
Herrn Arif Alvi
c/o Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Schaperstraße 29
10719 Berlin
Fax: 0049 (0)30-21244210

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich wende mich wegen des pakistanischen Christen Sawan Masih an Sie, der wegen des angeblichen Verstoßes gegen Paragraf 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuchs inhaftiert ist. Der Straßenreiniger sitzt seit 27. März 2014 in einer Todeszelle des Zentralgefängnisses von Faisalabad. Mit einem muslimischen Freund sei er ein Jahr zuvor in eine Debatte über Religion geraten. Der Mann, der ihn anzeigte, gab an, dabei sei der islamische Prophet Mohammed beleidigt worden. Auf die Anzeige hin wurde Sawan am 8. März 2013 verhaftet.

Am Tag darauf dröhnte aus den Lautsprechern einer benachbarten Moschee der Aufruf zum Protest gegen den vermeintlichen Gotteslästerer. Rund 3.000 aufgebrachte Muslime drangen zu Sawans Haus in dem christlichen Viertel Joseph Colony vor und zündeten unterwegs mehr als mehrere Hundert Häuser und Geschäfte sowie zwei Kirchen an. Angesichts der Drohung, lebendig im eigenen Haus verbrannt zu werden, flohen Hunderte von christlichen Familien. In dem Prozess gegen Sawan wurde seitens der Verteidigung der Vorwurf erhoben, dass der Fall nur als Vorwand diente, die Christen aus der Siedlung zu vertreiben. Ein Anti-Terrorismus-Gericht sprach sämtliche Verdächtigen, die dort gebrandschatzt hatten, am 29. Januar 2017 frei.

Diese Vorgänge zeigen, dass der Blasphemie-Vorwurf dazu benutzt wurde, um gegen eine Minderheit Stimmung zu machen. Daher bitte ich Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, damit sich das zuständige Gericht mit dem Fall zügig auseinandersetzt und ihn freisprechen kann. Ich halte eine sofortige Freilassung, Unterbringung an einem sicheren Ort und therapeutische Begleitung für dringend geboten.

Hochachtungsvoll

Teilen Sie diesen Beitrag!

Nach oben