Shahriyar Bayat

Shahriyar Bayat wurde im Zuge der „Frau Leben Freiheit“-Proteste festgenommen und wird seit September 2022 im Evin-Gefängnis im Iran gefangen gehalten. Wegen angeblicher Beleidigung eines Propheten und der Regierung über die sozialen Medien wurde er 2024 zum Tode verurteilt. Im April 2025 wurde das Todesurteil aufgehoben.
Todesstrafe nach angeblicher Beleidigung aufgehoben
Shahriyar Bayat wurde während der landesweiten „Frau Leben Freiheit“-Proteste im September 2022 durch iranische Sicherheitskräfte festgenommen. Aktuell wird er im Evin-Gefängnis gefangen gehalten. Grund dafür ist der Vorwurf, dass der Rentner über Social Media angeblich einen Propheten und die Regierung beleidigt haben soll. Aufgrund dieser „Tat“ wurde gegen ihn am 14. Februar 2024 das Todesurteil ausgesprochen. Im April 2025 wurde das Todesurteil vom Generalstaatsanwalt aufgehoben und sein Fall wird erneut geprüft.
Festnahme, Vorwürfe und Verurteilung
Shahriyar Bayat befand sich gerade an seinem Haus in der iranischen Industriestadt Shahryar, als iranische Sicherheitskräfte ihn am 25. September 2022 festnahmen. Zunächst brachten sie ihn in das Teheraner Zentralgefängnis, wenig später wurde er aber in das berüchtigte Evin-Gefängnis verlegt. Dem sich im Ruhestand befindenden Shahriyar wird die „Beleidigung des Propheten und der Regierung“ in den sozialen Medien vorgeworfen. Das erste Urteil erfolgte am 20. Februar 2023. Während eines Verhörs sollen ihm „Beweisfotos“ gezeigt worden sein, die er jedoch nie veröffentlicht habe. In Iran gilt diese Handlung als „Verbrechen“. So erhielt Shahriyar Bayat zunächst eine gesamte Haftstrafe von 18 Jahren. Laut seiner Familie erhielt er nur durch einen ihm zugewiesenen staatlichen Anwalt rechtlichen Beistand. Shahriyars Familie spricht außerdem davon, dass das Urteil ohne die Teilnahme von den zwei zuständigen Richtern getroffen wurde, obwohl dessen Unterschriften auf dem Urteil zu sehen sind.
Nach Angaben der Familie ist Shahriyar Bayat seit seiner Inhaftierung psychischem und physischem Druck ausgesetzt. Zudem sei er in Hungerstreik getreten, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nach einigen Tagen abgebrochen werden musste.
Zuvor äußerte sich Shahriyar im August 2023 in einem Brief an die Justizbehörden selbst zu der Haftstrafe:
“I, at the age of 63, for the first time in my life, find myself in such a place. Without any practical or field activity, only because the multitude and diversity of content in my phone, circulating billions of such content daily in the world, with the utmost shamelessness and audacity, by entering the personal and private space of my mobile phone, have fabricated a case against me from its contents.”
Am 14. Februar 2024 entschied die Abteilung 13 des Strafgerichts der Provinz Teheran schließlich, dass Shahriyar hingerichtet werden soll. Das Urteil wurde ihm am Abend des 27. März 2024 nach seiner Rückkehr ins Gefängnis mitgeteilt – zwischenzeitlich durfte er aufgrund eines Hafturlaubs anlässlich des Neujahrsfests (Nowruz) das Gefängnis verlassen. Die Familie von Shahriyar Bayat wurde erst zu Anfang April über das Todesurteil informiert.
Im Januar 2025 berichtete die Tochter von Shahriyar Bayat, dass sein Antrag auf Revision des Urteils angenommen wurde und vom Obersten Gericht erneut begutachtet wird. Am 11. April 2025 wurde das Todesurteil vom Generalstaatsanwalt aufgehoben und der Fall an die 10. Abteilung des Strafgerichts der Provinz Teheran zur erneuten Prüfung weitergeleitet. Das Strafgericht verurteilte Shahriyar Bayat im Mai 2025 zu fünf Jahren Gefängnis und einem Jahr Arbeit in der “Kahrizak Charity Organization”.
Stand: Juni 2025